- Transfusionsgesetz von 1998 soll grundlegend modernisiert werden
- Maschinelle Autotransfusion (MAT) soll gesetzlich als Standard verankert werden
- Ärztliche Aufklärungspflicht über Fremdblut-Alternativen gefordert
Hintergrund
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2021 alle Mitgliedstaaten ausdrücklich aufgefordert, Patient Blood Management flächendeckend einzuführen. Das deutsche Transfusionsgesetz (TFG) stammt aus dem Jahr 1998 und orientiert sich laut Drucksache primär an der klassischen präoperativen Eigenblutspende, einem Verfahren, das inzwischen medizinisch als weitgehend überholt gilt. Deutschland hinkt laut den Antragstellern bei der klinischen Umsetzung von PBM im internationalen Vergleich hinterher.
Im Detail
Es ist inakzeptabel, dass die Verwendung von Fremdblut – trotz der damit verbundenen höheren Komplikationsrisiken – aufgrund mangelnder Gegenfinanzierung moderner Alternativen zur betriebswirtschaftlich 'bevorzugten' Lösung wird.
— Begründung BT-Drs. 21/8922, AfD-Fraktion
Operationspatienten in Deutschland erhalten nach wie vor häufig Fremdblutkonserven, obwohl modernere und patientensichere Verfahren verfügbar sind. Die AfD-Fraktion hat am 3. November 2026 mit BT-Drs. 21/8922 einen Antrag eingebracht, der das Patient Blood Management (PBM) als verbindlichen Versorgungsstandard in allen deutschen Kliniken etablieren soll – und zugleich eine grundlegende Modernisierung des Transfusionsgesetzes fordert.
Was gilt aktuell beim Patient Blood Management?
Das geltende Transfusionsgesetz stammt aus dem Jahr 1998 und orientiert sich im Wesentlichen an der klassischen präoperativen Eigenblutspende. Dieses Verfahren gilt heute medizinisch als weitgehend überholt, da es bei bestimmten Patienten vorab eine Blutarmut (Anämie) auslösen oder verstärken kann – was das Operationsrisiko erhöht statt senkt. Moderne Technologien wie die Maschinelle Autotransfusion (MAT), bei der das körpereigene Blut noch während des Eingriffs aufbereitet und zurückgeführt wird, finden im gesetzlichen Rahmen bislang keine angemessene Verankerung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2021 alle Mitgliedstaaten aufgefordert, Patient Blood Management flächendeckend einzuführen. Laut Antrag hinkt Deutschland bei der breiten klinischen Umsetzung den internationalen Standards hinterher. PBM verfolgt dabei drei Ansätze: die körpereigenen Blutreserven vorab optimieren, Blutverluste während der Operation minimieren und die Notwendigkeit von Fremdbluttransfusionen auf das medizinisch unbedingt notwendige Maß begrenzen.
Ökonomische Fehlanreize im Krankenhaussystem
Ein zentraler Kritikpunkt des Antrags betrifft die bestehende Vergütungsstruktur: Die Anwendung von PBM-Prozessen und MAT-Technologien erfordert laut Drucksache einen höheren personellen und organisatorischen Aufwand, während die einfache Verabreichung einer Fremdblutkonserve in bestehenden Abrechnungssystemen leichter abgebildet werden kann. Dadurch entstehe ein ökonomischer Fehlanreiz, der medizinisch überlegene, aber aufwändigere Verfahren wirtschaftlich benachteiligt. Der Antrag fordert eine Neugestaltung der Krankenhausvergütung, die Qualität und Patientensicherheit stärker honoriert.
Fünf konkrete Forderungen an die Bundesregierung
Die Fraktion formuliert fünf Forderungen: Erstens soll die Bundesregierung eine nationale PBM-Strategie entwickeln und umsetzen. Zweitens soll das Transfusionsgesetz grundlegend modernisiert und die MAT regulatorisch gleichgestellt werden. Drittens sollen Vergütungssysteme so angepasst werden, dass patientensichere Verfahren nicht durch Fehlanreize verdrängt werden. Viertens sollen gesetzliche Aufklärungspflichten für Ärzte eingeführt werden, die Patienten vor planbaren Operationen über Fremdblutrisiken und verfügbare Eigenblut-Alternativen informieren müssen. Fünftens sollen PBM-Kennzahlen als verpflichtende Qualitätsindikatoren in der Krankenhausqualitätssicherung verankert werden – in Abstimmung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Die geforderte Aufklärungspflicht verweist auf das Prinzip des Informed Consent (informiertes Einverständnis): Patienten sollen eigenverantwortlich über alle klinisch verfügbaren Optionen entscheiden können, statt standardmäßig eine Fremdbluttransfusion zu erhalten, ohne über Alternativen informiert worden zu sein.
Für das parlamentarische Verfahren ist nach der Einbringung zunächst die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss und anschließend eine Lesung im Bundestags-Plenum vorgesehen. Ob der Antrag eine Mehrheit findet, ist angesichts der Oppositionsrolle der AfD offen.
Betroffen sind vor allem Patienten, die sich planbaren oder größeren Operationen unterziehen und bei denen Blutverluste auftreten können. Darüber hinaus sind Krankenhäuser und deren Vergütungssysteme sowie Ärzte berührt, die künftig gesetzlich zur umfassenden Aufklärung verpflichtet werden sollen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8922) wurde am 3. November 2026 eingebracht und muss zunächst einem zuständigen Ausschuss – voraussichtlich dem Ausschuss für Gesundheit – zur Beratung überwiesen werden. Anschließend entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung.
- Transfusionsgesetz (TFG)
- Patient Blood Management (PBM)
- Von der WHO empfohlenes Konzept zur Vermeidung unnötiger Fremdbluttransfusionen durch Optimierung des körpereigenen Blutes und Minimierung von Blutverlusten bei Operationen.
- Maschinelle Autotransfusion (MAT)
- Verfahren, bei dem das eigene Blut des Patienten während einer Operation aufgefangen, maschinell aufbereitet und unmittelbar zurückgeführt wird.
- Transfusionsgesetz (TFG)
- Deutsches Gesetz aus dem Jahr 1998, das den Umgang mit Blut und Blutprodukten regelt. Laut Antrag entspricht es nicht mehr dem aktuellen Stand der Medizin.
Was ist Patient Blood Management (PBM)?
PBM ist ein von der WHO empfohlenes Konzept, das darauf abzielt, die körpereigenen Blutreserven von Patienten vor und während Operationen zu optimieren, Blutverluste zu minimieren und Fremdbluttransfusionen zu vermeiden.
Was ist die Maschinelle Autotransfusion (MAT)?
Bei der MAT wird das eigene Blut des Patienten während einer Operation aufgefangen, aufbereitet und dem Patienten unmittelbar wieder zugeführt – ohne den Einsatz von Fremdblutkonserven.
Warum gilt das Transfusionsgesetz als veraltet?
Das Transfusionsgesetz stammt aus dem Jahr 1998 und fokussiert stark auf die präoperative Eigenblutspende, die heute medizinisch weitgehend überholt ist. Moderne Verfahren wie die MAT finden darin keine angemessene Berücksichtigung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8922 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































