Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt
Das Bundesarbeitsgericht erhält eine neue Führungspersönlichkeit: Der Bundespräsident hat Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des Gerichts ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm am 27. Februar 2026 durch Staatssekretärin Leonie Gebers im Bundesministerium für Arbeit und Soziales überreicht.
Hintergrund und Karriere
Prof. Dr. Kiel bringt eine umfangreiche Erfahrung in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit mit. Der 1961 geborene Jurist studierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und promovierte dort 1990. Nach seiner juristischen Ausbildung trat er 1991 in die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit ein und war an den Arbeitsgerichten Hannover und Celle tätig. Von 1994 bis 1996 absolvierte er eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht selbst. Diese frühe Erfahrung auf der obersten Ebene der Arbeitsgerichtsbarkeit prägte seinen weiteren Werdegang.
In Niedersachsen stieg Kiel bis zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts auf, bevor er 2007 als Ministerialdirigent zum Landesrechnungshof wechselte. Seit Juli 2009 war er als Richter am Bundesarbeitsgericht tätig und leitete seit 2014 als stellvertretender Vorsitzender den Siebten Senat. Nach seiner Beförderung zum Vorsitzenden Richter 2018 übernahm er den Vorsitz des Neunten Senats.
Bedeutung des Neunten Senats
Der Neunte Senat unter der Leitung von Prof. Dr. Kiel befasst sich mit zentralen arbeitsrechtlichen Materien: Urlaubsrecht, Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung, die Frage des Arbeitnehmerstatus und das Zeugnisrecht. Diese Themen betreffen Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland unmittelbar. Die Rechtsprechung dieses Senats prägt maßgeblich, wie grundlegende Arbeitnehmerrechte in der Praxis gewährt und durchgesetzt werden.
Praktische Bedeutung
Die Ernennung zum Vizepräsidenten bedeutet für Prof. Dr. Kiel zusätzliche Verantwortung in der Verwaltung und Leitung des Gerichts. Die Vizepräsidentschaft des Bundesarbeitsgerichts ist eine der wichtigsten Positionen in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie trägt dazu bei, dass die Rechtsprechung des Gerichts kohärent und sachkundig bleibt. Bürgerinnen und Bürger profitieren von dieser Kontinuität und Fachkompetenz, da die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Orientierung für alle nachgeordneten Arbeitsgerichte bieten und damit Rechtsicherheit im Arbeitsverhältnis schaffen.
Die Honorarprofessur an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover seit 2011 unterstreicht Prof. Dr. Kiels Bedeutung für Wissenschaft und Praxis des Arbeitsrechts.























































