Bundesarbeitsgericht und Landesarbeitsgericht München intensivieren fachlichen Austausch
Das Bundesarbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht München haben sich am 24. und 25. September 2025 zu einem intensiven fachlichen Dialog getroffen. Die Delegationen diskutierten aktuelle Rechtsfragen aus dem Arbeitsrecht, die für die Rechtsprechung beider Gerichte von grundlegender Bedeutung sind.
Kernthemen des Austauschs
Im Mittelpunkt des Fachgesprächs standen drei arbeitsrechtliche Themenkomplexe: Die Gleichheitswidrigkeit tariflicher Regelungen, das betriebliche Eingliederungsmanagement und Fragen zum Annahmeverzug. Diese Bereiche berühren fundamentale Schutzmechanismen des deutschen Arbeitsrechts und beeinflussen unmittelbar die Rechtsposition von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Gleichheitswidrige tarifliche Regelungen sind relevant, wenn Tarifverträge einzelne Arbeitnehmergruppen unverhältnismäßig benachteiligen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG) regeln hier die zulässigen Grenzen. Besonders in Fällen von Alters-, Geschlechts- oder Behinderungsdiskriminierung müssen Tarife auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht überprüft werden.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verankert. Es verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte nach längerer Krankheit aktiv bei der Rückkehr in den Betrieb zu unterstützen. Diese Regelung zielt auf den Schutz von chronisch kranken oder behinderten Arbeitnehmern ab und ist zentraler Bestandteil der Präventionsarbeit.
Der Annahmeverzug betrifft Situationen, in denen Arbeitgeber Leistungen nicht annehmen – etwa wenn ein Arbeitnehmer zur Arbeit bereit ist, diese aber nicht verrichtet werden darf. Die rechtlichen Konsequenzen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Dialog zwischen den beiden Gerichten trägt zur Rechtssicherheit bei. Eine einheitliche Rechtsprechung bei arbeitsrechtlichen Kernfragen verhindert Widersprüche und schafft Orientierung für Betriebe und Beschäftigte. Besonders für Arbeitnehmer in Bayern und bundesweit hat dies Auswirkungen: Klare Vorgaben zur Tarifgerechtigkeit, zum betrieblichen Gesundheitsmanagement und zu Entgeltansprüchen mindern rechtliche Unsicherheit.
Die Themen deuten auch darauf hin, wo Rechtsprechung an ihre Grenzen stößt: Wo Tarifverträge systematisch einzelne Gruppen benachteiligen, könnte eine Überprüfung der gesetzlichen Rahmenregelungen erforderlich werden. Ebenso beim BEM – eine stärkere Operationalisierung durch Sekundärrecht könnte Missbrauch eindämmen.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Das intensive Gespräch zwischen Bundesarbeitsgericht und Landesarbeitsgericht München signalisiert Bedarf an Klärungen. Ob diese durch Gesetzgebung beantwortet werden müssen, wird sich bei nächsten Revisionen von AGG, TVG oder SGB IX zeigen. Die Arbeitsrechtspraxis entwickelt sich weiter – die Gerichte führen den Dialog.























































