Eingereicht am 19. Mai 2026
- Grüne fragen PPR 2.0 Umsetzung ab
- Quartalsweise Personalausstattung im Fokus
- WiWePP-Projekt noch nicht abgeschlossen
Pflegereform: Grüne fragen nach PPR 2.0 Umsetzung im Krankenhaus
Hintergrund
Mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) wurde zum 1. Juli 2024 die Pflegepersonal-Regelung (PPR) 2.0 verbindlich eingeführt. Seit Oktober 2024 übermitteln Krankenhäuser quartalsweise Daten zur Personalausstattung. Parallel läuft das wissenschaftliche Projekt WiWePP zur Weiterentwicklung der Personalbemessung.
Entscheidend ist dabei, dass die erhobenen Daten nicht folgenlos bleiben, sondern in konkrete gesundheitspolitische Steuerungs- und Weiterentwicklungsprozesse einfließen.
— Begründung BT-Drs. 21/5981
Die Grünen-Fraktion fragt in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5981) vom 19. Mai 2026 nach der Umsetzung der seit Juli 2024 geltenden Pflegepersonal-Regelung (PPR) 2.0. Mit 21 detaillierten Fragen fordern die Abgeordneten um Simone Fischer und Dr. Janosch Dahmen von der Bundesregierung Auskunft darüber, wie das neue Instrument zur Personalbemessung in Krankenhäusern funktioniert.
Quartalsweise Datenerhebung im Fokus
Seit Oktober 2024 übermitteln deutsche Krankenhäuser quartalsweise Daten zur pflegerischen Ist-Personalausstattung sowie zum Soll-Personalbedarf an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dies ist bemerkenswert, da erstmals systematisch flächendeckend solche Daten erhoben werden. Die Grünen fragen insbesondere, ob die Bundesregierung diese Möglichkeit zur frühzeitigen Datenabfrage bereits genutzt hat. Konkrete Steuerungsmaßnahmen sind bisher unklar.
Besonders interessieren sich die Anfragenden für regionale Unterschiede bei den Erfüllungsgraden der PPR 2.0. Auch fachbereichsspezifische und trägerspezifische Differenzen stehen im Fokus der Anfrage. Die erhobenen Daten sollten nach Erwartung der Grünen in konkrete gesundheitspolitische Weiterentwicklungsprozesse einfließen.
Wissenschaftliches Projekt WiWePP verzögert sich
Hintergrund ist das wissenschaftliche Projekt „Wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung in der Pflege“ (WiWePP), das von KPMG durchgeführt wird. Der Abschlussbericht sollte gemäß § 137l SGB V bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Offenbar ist dies nicht erfolgt. Die Grünen erkundigen sich, ob und wann der Bericht vorliegt und welche Erkenntnisse daraus für die Weiterentwicklung der PPBV abgeleitet werden.
Die PPR 2.0 soll sicherstellen, dass in deutschen Krankenhäusern genug Pflegepersonal für eine gute Patientenversorgung vorhanden ist. Bisher ist das nur eine Dokumentationspflicht – verbindliche Mindeststandards gibt es noch nicht.
Weitere Schwerpunkte der Anfrage betreffen mögliche verbindliche Mindest-Erfüllungsgrade. Diese gibt es bislang nicht. Zudem thematisieren die Grünen eine potenzielle Ausweitung der Personalbemessung auf Intensivstationen, Notaufnahmen oder OP-Bereiche sowie die Rolle der PPR 2.0 als Qualitätskriterium für Leistungsgruppen und die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals.
Weiterlesen:
- Grüne decken Reformstau in psychiatrischer Versorgung auf
- Grüne decken Mängel bei KPMG-Studie zu Krankenhauspersonal auf
- Die Linke deckt Lücken bei queerer Gesundheitsversorgung auf
Betroffen sind alle Krankenhäuser in Deutschland, Pflegefachpersonen und mittelbar alle Patientinnen und Patienten. Die Regelung soll die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen.
Die Bundesregierung muss bis zum 9. Juni 2026 antworten. Der Gesetzgeber erhält gemäß PPBV erstmals zum 30. September 2026 die Jahresdaten für 2025. Das WiWePP-Projekt sollte bereits Ende 2024 abgeschlossen werden.
- PPR 2.0
- Pflegepersonal-Regelung 2.0 – verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung in der Krankenpflege
- WiWePP
- Wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung in der Pflege – Forschungsprojekt des BMG
Was ist die PPR 2.0?
Die Pflegepersonal-Regelung 2.0 ist seit Juli 2024 verbindlich und soll bedarfsgerechte Pflege in Krankenhäusern sicherstellen.
Welche Daten werden erhoben?
Krankenhäuser übermitteln quartalsweise Daten zur Ist-Personalausstattung und zum Soll-Personalbedarf an das InEK.























































