Beantwortet
Die AfD-Fraktion hat am 28. April 2026 eine umfassende Kleine Anfrage zu Geldautomatensprengungen in Deutschland eingereicht. Die Drucksache 21/5633 knüpft an eine frühere Anfrage an und vervollständigt die Datenlage für den Zeitraum von 2005 bis 2025.
Die AfD fragt nach detaillierten Informationen darüber, wie oft Kriminelle Geldautomaten gesprengt haben und welche Nationalitäten bei den Tätern am häufigsten vertreten waren.
Sechs Fragenkomplexe zu Geldautomatensprengungen
Der Abgeordnete Stephan Brandner und die AfD-Fraktion stellten sechs umfangreiche Fragenkomplexe. Die jährliche Häufigkeit der Sprengungen nach Bundesländern steht dabei im Fokus. Ebenso die Anzahl ermittelter Tatverdächtiger seit 2015. Besonders detailliert wird nach dem Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger gefragt, wobei die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten aufgeschlüsselt werden sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vermögensschäden. Die AfD fragt, bei wie vielen Taten die Täter tatsächlich Geld entwenden konnten. Der jährliche Gesamtschaden soll beziffert werden. Dies ist bemerkenswert, da bisherige Statistiken oft nur die Anzahl der Taten erfassen, nicht aber deren wirtschaftliche Auswirkungen. Zusätzlich werden spezifische Daten zu besonders schwerem Diebstahl nach den Paragraphen 242 und 243 des Strafgesetzbuches sowie zu Sprengstoffexplosionen nach Paragraph 308 StGB erfragt.
Die Anfrage zeigt das Interesse der AfD an Nationalitätenstatistiken bei Straftaten. Besonders marokkanische und niederländische Staatsangehörige werden gezielt abgefragt. Hintergrund ist, dass diese Nationalitäten in früheren Berichten häufiger bei Geldautomatensprengungen genannt worden sind. Dies passt zu anderen AfD-Anfragen, die sich mit Migrationsfragen befassen. Die Bundesregierung muss nun binnen weniger Wochen eine detaillierte Antwort vorlegen, die das Ausmaß und die Struktur der Geldautomatenkriminalität in Deutschland beleuchten wird.























































