Beantwortet
Die AfD-Fraktion stellte am 30. April 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Beschäftigung nach Nationalität seit 2024 an die Bundesregierung. Die Drucksache 21/5674 fordert eine detaillierte Aufschlüsselung der Erwerbstätigkeit für über 100 verschiedene Länder und Regionen.
Die Anfrage will genaue Zahlen darüber, wie viele Menschen verschiedener Nationalitäten in Deutschland arbeiten, welche Qualifikation sie haben und wie viele Sozialleistungen beziehen.
Als Begründung führt die AfD statistische Unterschiede bei der Beschäftigungsquote an. Im Januar 2025 hat die Beschäftigungsquote der Deutschen bei 65,8 Prozent gelegen. Bei der ausländischen Bevölkerung ist sie mit 49,7 Prozent deutlich geringer ausgefallen. Dies ist bemerkenswert, da zudem 37,2 Prozent aller ausländischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als „Helfer“ arbeiteten – während nur 12,5 Prozent aller deutschen Beschäftigten einer Helfertätigkeit nachgingen.
Vier zentrale Fragenkomplexe
Die Anfrage gliedert sich in vier Hauptbereiche. Erstens will sie die Anzahl und den Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter nach Staatsangehörigkeit für 2024 und 2025 wissen, aufgeteilt nach Voll- und Teilzeit. Eine Differenzierung nach Anforderungsniveau der Tätigkeiten bildet den zweiten Komplex (Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte). Der dritte und vierte Bereich erfasst Daten zu Regelleistungsberechtigten im SGB II nach denselben Nationalitätskategorien.
Systematisch erfasst die Anfrage verschiedene Ländergruppen: EU-Osterweiterungsstaaten, GIPS-Staaten, asiatische Länder wie China und Indien. Alle afrikanischen Staaten werden einzeln aufgeführt. Westbalkan-Länder kommen hinzu. Osteuropäische Staaten sowie die acht wichtigsten Asylherkunftsländer einschließlich Afghanistan, Syrien und Somalia sind ebenfalls genannt.
Nach den von der AfD zitierten Arbeitsagentur-Daten haben im Januar 2026 rund 34,75 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten etwa 5,19 Millionen Regelleistungsberechtigte gegenübergestanden. Hintergrund ist das unterschiedliche Verhältnis zwischen deutschen und ausländischen Beschäftigten: Von den deutschen Beschäftigten (28,9 Millionen) haben 2,76 Millionen Leistungen bezogen, während es bei den ausländischen Beschäftigten (5,9 Millionen) 2,4 Millionen gewesen sind.
Die Bundesregierung muss nun diese detaillierten statistischen Aufstellungen zusammenstellen und der AfD-Fraktion antworten.























































