Beantwortet
Die AfD-Fraktion reichte am 28. April 2026 eine Kleine Anfrage mit der Drucksache 21/5638 zu Deepfakes und digitalen Persönlichkeitsrechtsverletzungen ein. 30 Abgeordnete um Tobias Matthias Peterka forderten von der Bundesregierung umfassende Aufklärung. Es geht um die tatsächliche Verbreitung entsprechender Fälle und die Wirksamkeit bestehender rechtlicher Instrumente.
Deepfakes sind täuschend echte, aber künstlich erzeugte Videos, Bilder oder Tonaufnahmen, die zur Rufschädigung oder Demütigung von Personen eingesetzt werden können.
Einzelne öffentlich bekannt gewordene Fälle digitaler Identitätsmanipulation zeigten, so die AfD-Fraktion, dass entsprechende Handlungen über längere Zeiträume erfolgen können. Betroffene erfahren dabei keinen wirksamen Schutz. Eine effektive Strafverfolgung findet nicht statt. Unklar bleibt jedoch, in welchem Umfang entsprechende Fälle tatsächlich auftreten.
Kritik am Referentenentwurf
Die Fragesteller beziehen sich auf den Referentenentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig zur besseren Bekämpfung digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Dies ist bemerkenswert, da in der rechtswissenschaftlichen und anwaltlichen Praxis dieser Vorstoß teilweise kritisch bewertet wird. Insbesondere stellt sich die Frage, ob ein hinreichender empirischer Regelungsbedarf besteht.
In 41 detaillierten Fragen stellt die AfD die Wirksamkeit bestehender Regelungen in Frage. Sie fragt unter anderem nach konkreten Erkenntnissen der Bundesregierung über die Anzahl von Fällen digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch manipulierte oder künstlich erzeugte Inhalte seit 2020. Falls keine belastbaren Zahlen vorliegen, will die Fraktion wissen, aus welchen Gründen entsprechende Fälle bislang nicht gesondert statistisch erfasst werden.
Internationale und europäische Dimension
Auch die europäischen Regulierungen durch den Digital Service Act thematisiert die Anfrage. Ebenso die geplanten Regelungen zur Künstlichen Intelligenz. Hintergrund ist, dass trotz dieser umfangreichen Regulierungen es weiterhin zu entsprechenden Vorfällen kommt, was die Frage aufwirft, ob bestehende Regelungen in der Praxis greifen.
Besonders interessiert sich die AfD für praktische Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung, insbesondere bei internationalen Bezügen. Wie bei anderen Anfragen zu grenzüberschreitenden Delikten werden auch hier die Herausforderungen bei der Verfolgung von Tätern oder technischer Infrastruktur im Ausland thematisiert.























































