Beantwortet
Die AfD-Fraktion hat am 4. Mai 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur iranischen Geldwäsche und Einflussnahme in Deutschland gestellt. Die Drucksache 21/5692 umfasst 13 detaillierte Fragen an die Bundesregierung.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage bezieht sich auf das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) durch das Bundesinnenministerium im Juli 2024. Das IZH galt nach Angaben des Verfassungsschutzes als „wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland“ und „bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa“.
Das IZH hatte ein bundesweites Netzwerk schiitischer Moscheen und Vereine aufgebaut und übte darauf großen Einfluss aus.
Bei der Durchsuchung von 53 Objekten in acht Bundesländern wurde Vereinsvermögen beschlagnahmt. Dies ist bemerkenswert, da das IZH jahrzehntelang ungehindert agieren konnte. Die AfD verweist auch auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Dezember 2023, wonach ein Brandanschlag auf eine Synagoge „im Interesse staatlicher Stellen der Islamischen Republik Iran“ erfolgt ist.
Der Verfassungsschutz ordnet Iran dem Bereich des Staatsterrorismus zu.
Schwerpunkte der Anfrage
Die 13 Fragen umfassen ein breites Spektrum. Geldwäscheaktivitäten mit Iran-Bezug seit 2016 stehen dabei ebenso im Fokus wie Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit. Hintergrund ist die zunehmende Sorge über organisatorische Strukturen iranischer Einflussnahme in Deutschland. Besonders die Rolle des verbotenen IZH als Knotenpunkt interessiert die Fragesteller, aber auch die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS).
Staatliche Förderungen bilden einen weiteren Schwerpunkt. Ob Einrichtungen mit Iran-Bezug trotz sicherheitsbehördlicher Erkenntnisse steuerliche Gemeinnützigkeit genossen haben oder öffentliche Mittel erhalten haben, will die AfD wissen. Die Blaue Moschee in Hamburg nennt sie als konkretes Beispiel.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führte bereits 2020 Meldepflichten für Iran-Geschäfte ein. 2025 warnte sie erneut vor Risiken durch Umgehungsgeschäfte. Die Financial Action Task Force attestierte Deutschland 2022 erhebliche Terrorismusfinanzierungsrisiken.























































