Vollständig beantwortet
- Regierung verweigert Kontakt-Transparenz
- Aufwand für Datenerhebung zu hoch
- Keine systematische Dokumentationspflicht
Regierungskontakte: Bundesregierung verweigert Transparenz
Hintergrund
Die AfD hatte nach der Häufigkeit und Verteilung von Kontakten zwischen Ministerialbeamten und Bundestagsfraktionen gefragt, um parlamentarische Kontrollaufgaben wahrnehmen zu können. Der Zeitraum erstreckte sich über mehr als zwölf Jahre seit der Kabinettsbildung 2013. Die Fragesteller betonten ihr Interesse an einem transparenten Austausch auf Fachebene.
Es ist im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung zudem auch nicht leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
— Bundesregierung BT-Drs. 21/5963
Die Bundesregierung hat eine umfassende Auskunft über Kontakte zwischen Ministerialbeamten und Bundestagsfraktionen verweigert. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/5678) vom 18. Mai 2026 begründet sie dies mit unzumutbarem Aufwand.
Keine systematische Dokumentation
Eine Verpflichtung zur Erfassung von Kontakten zwischen Ministern, Staatssekretären und Parlamentariern besteht nicht, erklärt die Bundesregierung. Entsprechende Daten werden nicht vollständig erfasst – dies ist „im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung“ nicht leistbar. Eine umfassende Dokumentation wird daher nicht durchgeführt.
Die Regierung führt keine Liste darüber, wer aus den Ministerien wann mit welchen Abgeordneten spricht.
Bemerkenswert ist der Umfang, den eine Beantwortung erfordern würde. In allen Bundesministerien müssten die Kalender der Leitungsebenen seit Oktober 2013 durchsucht werden. Dies würde „aufwendige Mitprüfungen und Rückfragen in den jeweiligen Fachreferaten“ erfordern und die Fachaufgaben erheblich beeinträchtigen, heißt es.
Verfassungsrechtliche Grenzen
Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit, argumentiert die Bundesregierung unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Diese Grenze ist überschritten. Darüber hinaus könnte eine Beantwortung zu einer unzulässigen „Kontrolle von Fraktionen und Abgeordneten“ führen.
Hintergrund ist der Wunsch der AfD nach Transparenz über Häufigkeit, Teilnehmer und Format von Gesprächen zwischen Regierungsvertretern und Fraktionen. Man will „parlamentarische Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive wahrnehmen können“, betonte die Fraktion ausdrücklich. Den fachlichen Austausch begrüßt sie, will aber Klarheit über dessen Umfang und Verteilung.
Verweis auf bestehende Regelungen
Für Fragen nach einheitlichen Richtlinien verwies die Bundesregierung lediglich auf die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Konkrete Angaben zu Dokumentationsverfahren oder Zugänglichkeit von Unterlagen machte sie dagegen nicht.
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Betroffen sind alle Bundestagsfraktionen und ihre Arbeitskreise sowie sämtliche Bundesministerien und oberste Bundesbehörden. Die Öffentlichkeit erhält keinen Einblick in die Häufigkeit und Verteilung der Regierungskontakte zu einzelnen Fraktionen.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen nicht inhaltlich, sondern verweist auf unzumutbaren Aufwand. Sie argumentiert, dass keine Dokumentationspflicht bestehe und eine Datenerhebung über zwölf Jahre zu aufwändig wäre.
Da die Bundesregierung die Fragen als nicht beantwortbar eingestuft hat, ist keine weitere parlamentarische Behandlung erforderlich. Die AfD könnte das Thema in neuen Anfragen aufgreifen oder andere Wege der Transparenzschaffung verfolgen.
- Parlamentarisches Informationsrecht
- Das Recht der Abgeordneten, von der Bundesregierung Auskünfte über ihre Tätigkeit zu verlangen, steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit.
- Gemeinsame Geschäftsordnung
- Regelwerk für die Arbeitsweise der Bundesministerien, das auch Kontakte zu Parlamentariern betrifft.
Warum dokumentiert die Regierung Kontakte nicht systematisch?
Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Kontakte besteht laut Bundesregierung nicht und wäre auch nicht ressourcenschonend leistbar.
Was wollte die AfD über Ministerien-Kontakte wissen?
Die AfD fragte nach Häufigkeit, Teilnehmern und Format von Gesprächen zwischen Ministerialbeamten und Fraktionen seit 2013.























































