Beantwortet
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Drucksache 21/5598 vom 27. April 2026 über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Unionsdokumente informiert. Der Eingangszeitraum umfasste den 21. März bis 3. April 2026.
Überwiesene EU-Dokumente
Als wichtigstes überwiesenes Dokument gilt der Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Erweiterten Teilabkommens über den Verwaltungsausschuss des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Die Vorlage ist an vier Ausschüsse gegangen. Federführend behandelt der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz das Dokument, während der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie der EU-Ausschuss mitberaten werden.
Bemerkenswert ist auch der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für agile und schnelle Verteidigungsinnovation (AGILE). Dieses Dokument liegt nicht in deutscher Sprache vor. Der Verteidigungsausschuss fungiert als federführender Ausschuss, während sechs weitere Ausschüsse mitberatend tätig werden sollen.
Die EU-Kommission schlägt neue Programme vor, die dann im deutschen Bundestag beraten werden – so funktioniert die europäische Zusammenarbeit in der Praxis.
Außerdem sind Vorschläge für finanzielle Beistände für Frankreich und Tschechien gemäß der Verordnung (EU) 2025/1106 an die entsprechenden Ausschüsse weitergeleitet worden. Diese Dokumente behandeln europäische Solidarität in Krisenzeiten.
Nicht überwiesene Dokumente
Mehrere Dokumente gingen nicht zur Ausschussberatung. Dies ist bemerkenswert, da darunter verschiedene Vorschläge zu restriktiven Maßnahmen gegen Bosnien und Herzegowina, Myanmar/Birma sowie zur Republik Moldau fallen. Berichte des Europäischen Rechnungshofs zum Binnenmarkt für Dienstleistungen und zu beratenden EU-Einrichtungen blieben ebenfalls ohne Überweisung.
Hintergrund ist auch die nachträgliche Meldung von Subsidiaritätsfristen für bereits überwiesene Vorlagen, wie die Unterrichtung dokumentiert. Darunter befinden sich Regelungen zu Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie zu digitalen Netzwerken.























































