Entschließungsantrag eingere…
- AfD will weniger Prüfungswiederholungen für Notare
- Forderung nach Abschaffung der Altersgrenze
- Kritik am Regierungsentwurf zur Notar-Reform
Notare-Reform: AfD will Altersgrenze abschaffen
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht erklärte im September 2025 die starre Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare für verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss bis zum 30. Juni 2026 eine Neuregelung vorlegen. Der Regierungsentwurf sieht eine flexible Verlängerung bis maximal zum 76. Lebensjahr vor und will gleichzeitig das Berufsrecht modernisieren, um dem Nachwuchsmangel zu begegnen.
Die Notare werden im Wege der fachlichen Bestenauslese aus einem Personenkreis rekrutiert, der bereits das erste und zweite Juristische Staatsexamen erfolgreich bestanden hat.
— Begründung BT-Drs. 21/6050
Die AfD-Fraktion legt mit der Bundestagsdrucksache 21/6050 vom 20. Mai 2026 einen Entschließungsantrag vor, der die Reformpläne der Bundesregierung für das Anwaltsnotariat in zwei zentralen Punkten ändert. Während die Regierung eine Flexibilisierung des Berufsrechts der Anwaltsnotare zur Begegnung des Nachwuchsmangels plant, setzt die AfD andere Prioritäten.
Schärfere Prüfungsregeln gefordert
Die notarielle Fachprüfung soll nur einmal wiederholt werden dürfen, fordert die AfD. Dies ist bemerkenswert, da die Bundesregierung gerade eine zweite Wiederholungsmöglichkeit einführen will – insgesamt drei Prüfungsversuche werden dann möglich. Die Kandidaten sind bereits „Prüfungsdruck gewohnt“, argumentiert die AfD, schließlich müssen beide juristischen Staatsexamen erfolgreich bestanden sein.
Die AfD will härtere Prüfungsregeln für angehende Notare, aber keine Altershöchstgrenze für praktizierende Anwaltsnotare.
Bei der Altersgrenze verfolgt die Fraktion einen gegenteiligen Ansatz: Die Altersgrenze für Anwaltsnotare soll weitgehend abgeschafft werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025, das die bisherige starre Altersgrenze von 70 Jahren für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Regierungsentwurf sieht nun eine flexible Verlängerung bis maximal zum 76. Lebensjahr vor. Der AfD geht diese Regelung nicht weit genug.
Nachwuchsmangel als Argument
Ihre Position begründet die AfD mit dramatischen Zahlen zum Rückgang bei den Prüfungsteilnehmern. Zwischen 2012 und 2019 sind noch 319 bis 446 Kandidaten zur notariellen Fachprüfung angetreten. 2025 waren es nur noch 108 Teilnehmer. „Schließlich ist gerade das Anwaltsnotariat von wenigen Berufsnachwuchskandidaten gekennzeichnet“, heißt es in der Begründung.
Als Vergleich führt die AfD freiberuflich tätige Ärzte an. Diese können bereits ohne Altersgrenze praktizieren, solange sie fachlich und gesundheitlich geeignet sind. Ähnliche Flexibilität fordert die Fraktion nun auch für Anwaltsnotare.
Verfassungsrechtlicher Zeitdruck
Der Bundestag steht unter erheblichem Zeitdruck. Die vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Regelungen gelten nur bis zum 30. Juni 2026 fort. Die Bundesregierung muss daher kurzfristig eine Neuregelung verabschieden, die sowohl die Berufsfreiheit der Notare wahrt als auch die Interessen des Berufsnachwuchses berücksichtigt.
Der Entschließungsantrag durchläuft nun den parlamentarischen Beratungsprozess und wird parallel zur dritten Lesung des Regierungsentwurfs behandelt. Die Abgeordneten müssen zwischen dem flexibleren Ansatz der Regierung und den restriktiveren, aber bei der Altersgrenze liberaleren Vorstellungen der AfD entscheiden.
Weiterlesen
- AfD fordert THW-Hilfe für überforderte Kommunen bei Volksfesten
- Grüne greifen Verkehrsminister bei Straßenpolitik an
Betroffen sind alle praktizierenden Anwaltsnotare sowie Berufsanwärter, die die notarielle Fachprüfung ablegen. Indirekt wirkt sich die Reform auf alle Bürger aus, die notarielle Dienstleistungen wie Beurkundungen von Immobilienkäufen oder Testamenten benötigen.
Der Entschließungsantrag wird nun in den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen. Da die verfassungswidrigen Regelungen nur bis 30. Juni 2026 fortgelten, steht der Bundestag unter Zeitdruck. Eine Abstimmung über den AfD-Antrag erfolgt voraussichtlich parallel zur dritten Lesung des Regierungsentwurfs.
- Anwaltsnotariat
- System, bei dem Rechtsanwälte zusätzlich als Notare tätig sind und beide Funktionen in einer Person vereinen.
- Notarielle Fachprüfung
- Spezielle Prüfung, die Rechtsanwälte nach den Staatsexamen ablegen müssen, um als Anwaltsnotar tätig werden zu können.
- Bestenauslese
- Auswahlverfahren, bei dem nur die besten Kandidaten für ein Amt oder eine Position zugelassen werden.
Was will die AfD bei der notariellen Fachprüfung ändern?
Die AfD fordert, dass die notarielle Fachprüfung nur einmal wiederholt werden kann, nicht zweimal wie von der Regierung geplant.
Warum will die AfD die Altersgrenze abschaffen?
Die AfD argumentiert mit fehlendem Berufsnachwuchs und verweist darauf, dass Ärzte auch ohne Altersgrenze praktizieren dürfen.























































