Beantwortet
Die Bundesregierung hat am 24. April 2026 eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Verwaltungspraktiken bei Verwendungsnachweisen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beantwortet (Drucksache 21/5636).
Die AfD-Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt und Birgit Bessin fragten nach der konkreten Handhabung von Fristabweichungen. Es ging um über 100 geförderte Projekte der Antidiskriminierungsstelle. Dabei wollten sie wissen, in welchen Fällen ursprünglich festgelegte Fristen zur Vorlage von Verwendungsnachweisen nicht eingehalten wurden und wie die Bewilligungsbehörde darauf reagierte.
Rechtliche Grundlagen für Fristverlängerungen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend antwortete, Fristverlängerungen stehen nach § 31 Absatz 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) im behördlichen Ermessen. Die Behörde kann Fristen verlängern. Auch rückwirkend ist dies möglich, wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen.
Hintergrund ist eine spezielle Förderrichtlinie: Die Verwaltung verwies auf die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen (RL-ADS) vom 14. Dezember 2022. Diese regeln die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden.
Zwischen Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger besteht regelmäßig Kontakt, auch im Hinblick auf die Prüfung von Verwendungsnachweisen.
Auf detaillierte Fragen nach konkreten Projekten und Fristabweichungen antwortete die Bundesregierung nur allgemein. Sie ordnet individuelle Fristverlängerungen und die Kommunikation zwischen Zuwendungsgeber und -empfänger als „interne Verwaltungsvorgänge“ ein. Eine statistische Auswertung über besonders häufige Fristverlängerungen existiert nicht.
Dies ist bemerkenswert, da die Bundesregierung betonte, sie ist gemäß Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes an den Grundsatz des Gesetzesvorrangs gebunden. Bei der Zuwendungsbearbeitung sind die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften zu beachten. AfD fordert mehr Transparenz bei Förderungen sozialer Organisationen ist ein thematisch verwandter Beitrag.
Soweit die Prüfung der Verwendungen bereits abgeschlossen ist, stellt die Bundesregierung fest, dass die Zuwendungen zweckentsprechend verwendet worden sind.























































