- Linke will Kettenbefristungen in Wissenschaft beenden
- Promoviertes Personal soll unbefristete Verträge erhalten
- Mindestvertragslaufzeiten von drei bis sechs Jahren gefordert
Wissenschaft: Die Linke fordert Ende der Kettenbefristungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6103 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ermöglicht befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft zur Qualifizierung. Kritiker bemängeln seit Jahren, dass dies zu prekären Arbeitsverhältnissen und Kettenbefristungen führt. Viele Wissenschaftler arbeiten jahrelang in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen, auch nach der Promotion. Die Linke sieht darin einen Grund für den Exodus qualifizierter Forscher aus der Wissenschaft.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist in seiner ursprünglichen Intention gescheitert – daran haben auch vergangene Reformversuche nichts geändert.
— Begründung BT-Drs. 21/6103
Die Linke-Fraktion hat am 21. Mai 2026 einen Antrag zur grundlegenden Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) eingebracht. Das Gesetz sei „in seiner ursprünglichen Intention gescheitert“, erklären die Abgeordneten um Nicole Gohlke in der Drucksache 21/6103.
Kernforderung des Antrags: promoviertes Personal grundsätzlich unbefristet beschäftigt werden soll. Dies ist bemerkenswert, da die Linke damit eine deutliche Abkehr vom bisherigen System fordert. Die wissenschaftliche Qualifizierung soll ausschließlich als Promotion definiert werden. Postdoktoranden würden eigenständig Lehraufgaben übernehmen, Projekte leiten und Promovierende betreuen, führt die Fraktion an. Sie sind unverzichtbar für Lehre und Forschung.
Mindestvertragslaufzeiten gefordert
Darüber hinaus verlangt die Linke Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren für alle Beschäftigten. Promovierende sollen sogar mindestens sechs Jahre erhalten. Die Finanzierung spielt dabei keine Rolle – weder Dritt- noch Haushaltsmittel sollen kürzere Laufzeiten rechtfertigen. Selbst studentische Hilfskräfte sollen von mindestens zweijährigen Verträgen profitieren.
Hintergrund ist eine Serie von Reformanträgen der Partei. Die Linke hat bereits Anträge zu Grundrechten und zu Kultur und Sport im Grundgesetz eingebracht. Der aktuelle Antrag ergänzt diese Bemühungen zur Verbesserung von Arbeitsrechten.
Mehr Zeit für Qualifizierung
Zwei Drittel ihrer Arbeitszeit, mindestens jedoch 20 Wochenstunden, sollen Promovierenden für ihre Qualifizierung zur Verfügung stehen. Zusätzlich fordert die Fraktion, die sogenannte Tarifsperre im aktuellen Gesetz ersatzlos zu streichen. Damit soll die Tarifautonomie gestärkt werden.
Die Linke argumentiert: Kettenbefristungen führen zu Existenzängsten und Konkurrenzdruck. Viele qualifizierte Wissenschaftler verlassen deshalb die aktive Forschung.
Bereits promoviertes Personal wird weiterhin zum „wissenschaftlichen Nachwuchs“ gezählt, kritisiert der Antrag. Diese Wissenschaftler übernehmen jedoch längst eigenständige Aufgaben. Die Fraktion bezeichnet dies als „weder zielführend noch plausibel“.
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Weitere Anträge der Linken: Bundeswehr-Tierversuche und Wahlrecht für Ausländer.
Betroffen sind alle wissenschaftlichen Mitarbeiter an Universitäten und Forschungseinrichtungen, insbesondere promoviertes Personal, Postdoktoranden, Promovierende und studentische Hilfskräfte. Nach Angaben der Linke verlassen viele Wissenschaftler aufgrund der unsicheren Beschäftigungsverhältnisse die aktive Forschung.
Der Antrag wurde am 21. Mai 2026 eingereicht und muss zunächst einem Fachausschuss zur Beratung zugewiesen werden. Anschließend erfolgen die parlamentarischen Beratungen in bis zu drei Lesungen im Bundestag. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorlegen.
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz
- Gesetz, das befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft zur Qualifizierung ermöglicht, auch über die normalen arbeitsrechtlichen Befristungsgründe hinaus.
- Kettenbefristung
- Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund, die zu dauerhafter Unsicherheit führen.
- Tarifsperre
- Ausschluss abweichender tarifvertraglicher Regelungen im aktuellen Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Was ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz?
Es regelt die Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft und ermöglicht zeitlich begrenzte Beschäftigung zur Qualifizierung.
Warum kritisiert Die Linke Kettenbefristungen?
Sie führen zu Existenzängsten, Konkurrenzdruck und dazu, dass viele Wissenschaftler die aktive Forschung verlassen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6103 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































