- KI-Gesichtserkennung für Polizei kommt
- Automatisierte Datenanalyse wird erlaubt
- Millionenschwere IT-Investitionen geplant
KI-Überwachung: Bundesregierung stärkt digitale Ermittlungsbefugnisse
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6132 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Sicherheitslage hat sich durch internationale Konflikte und zunehmende Digitalisierung verschärft. Terroristische Organisationen wie der IS, gewaltorientierte Linksextremisten und organisierte Kriminalität nutzen moderne Technologien. Gleichzeitig hinterlassen Straftäter immer mehr digitale Spuren, die nur mit entsprechenden technischen Mitteln ausgewertet werden können.
Die Bedrohung durch terroristische und kriminelle Strukturen erfordert den Einsatz technologischer Instrumente – auch Künstlicher Intelligenz – in der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung.
— Begründung BT-Drs. 21/6132
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ausstattung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei mit neuen digitalen Ermittlungsbefugnissen vorgelegt. Der am 26. Mai 2026 vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (BT-Drs. 21/6132) sieht drei zentrale Neuerungen vor. Diese umfassen automatisierte Datenanalyse mit Künstlicher Intelligenz, biometrischen Internetabgleich von Gesichtsbildern sowie das Training von KI-Systemen mit echten Personendaten.
KI-gestützte Gesichtserkennung im Internet
Polizei und Bundeskriminalamt sollen künftig Fahndungsfotos automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern aus sozialen Medien abgleichen können. Dies ist bemerkenswert, da bisher manuelle Recherchen nötig gewesen sind. Die Bundesregierung plant KI-Überwachung zur Terrorabwehr und begründet dies mit der Sicherheitslage durch internationale Konflikte und terroristische Bedrohungen.
Vereinfacht gesagt: Wenn die Polizei nach jemandem fahndet, kann sie dessen Foto künftig automatisch mit Millionen von Bildern aus dem Internet vergleichen lassen – ähnlich wie bei Google Bildersuche, nur für Fahndungszwecke.
Automatisierte Datenanalyse und Millionen-Investitionen
Verbindungen zwischen Personen, Orten und Straftaten sollen durch automatisierte Datenanalyse erkannt werden. Hintergrund sind offenbar die wachsenden Datenmengen, die manuell nicht mehr bewältigt werden können. Dafür sind Investitionen von 40,7 Millionen Euro einmalig und jährlich 44 Millionen Euro für technische Infrastruktur und Personal vorgesehen. Wie die Milliarden-Investment: Bundesregierung macht Stromnetz fit für Energiewende zeigt, setzt die Regierung verstärkt auf große Digitalisierungsprojekte.
Training mit echten Personendaten
Eine weitere Befugnis betrifft das Training von KI-Systemen mit echten Personendaten. Dies soll dann zulässig sein, wenn eine Anonymisierung nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwändig ist. Ausgenommen bleiben jedoch Daten aus Wohnraumüberwachung oder Telekommunikationsüberwachung.
Bewertung des Normenkontrollrats
Der Nationale Normenkontrollrat beurteilt die Kostendarstellung als unzureichend. Zudem empfiehlt er eine zeitnahe Evaluierung wegen der besonderen politischen Bedeutung und datenschutzrechtlicher Aspekte. Während Grüne warnen vor chinesischen Sicherheitsrisiken in Deutschland im Kontext der IT-Sicherheit, betreffen die vorliegenden Regelungen Fragen zu Überwachung und Bürgerrechten.
Weiterlesen:
- Bundesregierung revolutioniert Flughäfen mit digitaler Abfertigung
- AfD deckt Bundesförderung für politischen Aktivisten an Schulen auf
- Linke deckt Wartechaos beim Familiennachzug auf
Betroffen sind alle Personen, deren Bilder in öffentlich zugänglichen Internetquellen verfügbar sind. Dies umfasst vor allem Nutzer sozialer Medien, deren Profile öffentlich einsehbar sind. Die neuen Befugnisse richten sich gegen Terrorverdächtige, Straftäter und deren Kontaktpersonen.
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag übermittelt und steht nun zur ersten Lesung an. Nach der parlamentarischen Beratung und möglichen Änderungen erfolgt die Abstimmung im Plenum. Da es sich um zustimmungsfreie Bestandteile handelt, ist keine Bundesratszustimmung erforderlich. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- Automatisierte Datenanalyse
- KI-gestützte Auswertung großer Datenbestände zur Erkennung von Mustern und Zusammenhängen zwischen Personen, Orten und Straftaten.
- Biometrischer Internetabgleich
- Automatischer Vergleich von Gesichtsbildern mit öffentlich zugänglichen Fotos aus dem Internet mittels Gesichtserkennungssoftware.
- Hypothetische Datenneuerhebung
- Prüfung, ob bereits gespeicherte Daten auch heute noch rechtmäßig erhoben werden dürften.
Was ändert sich für normale Bürger?
Polizei kann Fotos aus sozialen Medien automatisch mit Fahndungsbildern abgleichen und große Datenbestände analysieren.
Welche Kosten entstehen?
Einmalig 40,7 Millionen Euro plus jährlich 44 Millionen Euro für technische Infrastruktur und Personal.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6132 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
📊 Themen-Monitor
🔍 Migrations-Monitor

































































