- BKA erhält KI-Befugnisse für Terrorabwehr
- Biometrischer Internetabgleich geplant
- Automatisierte Datenanalyse wird ermöglicht
Terrorabwehr: Bundesregierung erweitert BKA-Befugnisse für KI-Analyse
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6131 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland steht nach Angaben der Bundesregierung unverändert im Zielspektrum terroristischer Organisationen, insbesondere des sogenannten Islamischen Staats. Die nationale Sicherheitslage wird durch internationale Konflikte im Nahen und Mittleren Osten verschärft. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu schweren Gewalttaten durch Einzeltäter mit verschiedenen Motivationslagen.
Die Bedrohung durch terroristische und kriminelle Strukturen erfordert den Einsatz technologischer Instrumente – auch Künstlicher Intelligenz – sowie die Verfügbarkeit notwendiger Daten.
— Begründung BT-Drs. 21/6131
Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz hat am 26. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (BT-Drs. 21/6131) dem Bundestag vorgelegt. Dem Bundeskriminalamt sollen neue technologische Instrumente zur Verfügung gestellt werden.
Einfach erklärt: Das BKA soll künftig mit künstlicher Intelligenz automatisch große Datenmengen durchsuchen und Gesichter im Internet abgleichen können, um Terroristen aufzuspüren.
Neue KI-Befugnisse für das BKA
Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht die automatisierte Datenanalyse mit künstlicher Intelligenz. Das BKA kann damit die stetig wachsenden Datenmengen in Ermittlungsverfahren bewältigen. Dies ist bemerkenswert, da bisherige Ermittlungen oft an der schieren Masse verfügbarer Informationen scheiterten. Laut Begründung sei dies insbesondere für komplexe Ermittlungen in der Terrorismusabwehr erforderlich, da es ermögliche, „Verbindungen zwischen Taten, Personen, Orten sowie an deren Anknüpfungspunkten zu finden“.
Darüber hinaus erhält das BKA die Befugnis zum biometrischen Internetabgleich. Biometrische Daten wie Lichtbilder gesuchter Personen können dann mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgeglichen werden. Auch die Zusammenarbeit mit Dritten außerhalb der Europäischen Union ist ausdrücklich vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen der neuen Technologie
Erhebliche Kosten sind mit der Umsetzung verbunden. Das Bundesinnenministerium rechnet mit einmaligen Kosten von 40,7 Millionen Euro. Jährlich fallen 44 Millionen Euro an. Durch Synergieeffekte im IT-Entwicklungsprogramm P20 sollen die laufenden Kosten allerdings um etwa 15 Millionen Euro jährlich gesenkt werden.
Der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Stellungnahme festgestellt, dass die Kosten nicht korrekt als Erfüllungsaufwand ausgewiesen worden sind. Hintergrund ist die besondere politische Bedeutung und Hinweise von Verbänden auf Datenschutz und Informationssicherheit. Der Rat empfiehlt daher eine zeitnahe Evaluierung des Gesetzes.
Sicherung flüchtiger Daten
Als weitere Neuerung sind Sicherungsanordnungen für Verkehrsdaten vorgesehen. Das BKA kann damit die Sicherung von Telekommunikationsdaten veranlassen, auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung noch nicht vollständig vorliegen. Wichtige Daten sollen so nicht gelöscht werden, bevor die Zuständigkeiten geklärt sind.
Für maximal drei Monate kann die Maßnahme angeordnet werden. Telekommunikationsunternehmen, die den Anordnungen nicht nachkommen, können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro belegt werden.
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Betroffen sind primär das Bundeskriminalamt, das neue Befugnisse erhält, sowie Telekommunikationsanbieter, die bei Sicherungsanordnungen zur Kooperation verpflichtet werden. Mittelbar können alle Bürger betroffen sein, deren Daten in automatisierte Analysen einbezogen werden.
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat bereits am 1. Mai 2026 als besonders eilbedürftig zugeleitet. Nach Eingang der Stellungnahme des Bundesrates folgen die Ausschussberatungen im Bundestag. Anschließend muss das Plenum über den Entwurf abstimmen. Bei Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz verkündet werden.
- Biometrischer Internetabgleich
- Automatischer Vergleich von Gesichtsbildern oder anderen biometrischen Merkmalen mit öffentlich zugänglichen Daten im Internet zur Identifizierung von Personen.
- Sicherungsanordnung
- Behördliche Anordnung zur vorläufigen Sicherung von Verkehrsdaten, bevor die Voraussetzungen für deren Erhebung endgültig geklärt sind.
- Verkehrsdaten
- Daten über Telekommunikationsvorgänge wie Anrufzeiten, Verbindungsdauer oder E-Mail-Verkehr, nicht jedoch die Inhalte selbst.
Welche neuen Befugnisse erhält das BKA?
Automatisierte Datenanalyse mit KI, biometrischen Internetabgleich und Sicherungsanordnungen für Verkehrsdaten.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Am Tag nach der Verkündung, vorausgesetzt der Bundestag stimmt zu.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6131 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































