Investitionspakt und Filmbooster starten
Datum: 27. Mai 2026
Kabinettsbeschluss zur Förderung der Filmwirtschaft
Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 einen Investitionspakt und das Filmbooster-Programm beschlossen. Diese Initiative zielt darauf ab, die deutsche Filmwirtschaft durch gezielte finanzielle Förderung und strukturelle Maßnahmen zu stärken. Das Programm sieht vor, zusätzliche Mittel für Filmproduktionen, Infrastruktur und die Nachwuchsförderung bereitzustellen.
Der Filmbooster konkretisiert dabei die Unterstützung für produzierende Unternehmen, während der Investitionspakt breitere wirtschaftliche Impulse für den Filmstandort Deutschland setzen soll. Beide Maßnahmen adressieren die gestiegene internationale Konkurrenz und sollen deutsche Produktionen wettbewerbsfähiger machen.
Parlamentarische Folgeschritte
Nach dem Kabinettsbeschluss folgt das Gesetzgebungsverfahren. Der Gesetzentwurf wird zunächst dem Bundestag zugeleitet. Dort behandeln zunächst die zuständigen Ausschüsse – insbesondere der Kulturausschuss sowie der Finanzausschuss – den Entwurf in mehreren Lesungen.
In der ersten Lesung findet eine grundsätzliche Aussprache statt. Danach wird der Entwurf in den Ausschüssen beraten. Der Kulturausschuss wird dabei den inhaltlichen Schwerpunkt setzen, während der Finanzausschuss die haushälterischen Auswirkungen prüft. Nach abgeschlossener Ausschussarbeit folgen zweite und dritte Lesung im Bundestag, wo das Parlament abstimmt.
Anschließend geht der Gesetzentwurf in den Bundesrat, wo die Ländervertreter mitentscheiden. Sollte es Änderungsbedarf geben, wird ein Vermittlungsausschuss angerufen, der aus Vertretern von Bundestag und Bundesrat besteht.
Gesetzgebungsverfahren im Überblick
Das Verfahren folgt dem Standard-Gesetzgebungsprozess der Bundesrepublik: Nach Kabinettsbeschluss durchläuft die Vorlage Bundestag und Bundesrat. Die Federführung liegt beim zuständigen Bundesministerium – in diesem Fall beim Bundesministerium für Kultur und Medien.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes können die finanziellen Mittel des Investitionspakts und des Filmboosters zur Verfügung gestellt werden. Damit einher geht die Erarbeitung von Förderrichtlinien, die die genauen Bedingungen und Vergabekriterien festlegen. Diese werden parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorbereitet.
Ziel ist es, rasch planungssicherheit für die Filmwirtschaft zu schaffen und deutsche Produktionen im globalen Wettbewerb zu positionieren.

































































