- Viele Daten als Verschlusssache eingestuft
- Bundesregierung sieht Länder zuständig
- Begrenzte Reformpläne bei Fernunterrichtsgesetz
Grüne hinterfragen Schutzlücken für internationale Studierende
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6120 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die IU Internationale Hochschule mit über 100.000 Studierenden steht im Fokus der Kritik. Medienberichte zeigen, dass hybride Studienformate oft nicht als Präsenzstudium anerkannt werden, was zu Visumsproblemen und Ausreiseaufforderungen führt. Besonders Studierende aus Indien sind betroffen, die mit dem Versprechen eines Präsenzstudiums angeworben wurden, aber hauptsächlich digitale Lehrformate vorfanden.
Internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland befinden sich häufig in prekären Lagen – aufenthaltsrechtlich, finanziell und studienorganisatorisch.
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/5583
Die Bundesregierung hat auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu rechtlichen und sozialen Schutzlücken für internationale Studierende an privaten Hochschulen geantwortet (BT-Drs. 21/6120 vom 22. Mai 2026). Die Antwort zeigt Datenlücken. Bei zahlreichen Sachverhalten verweist sie auf die Zuständigkeit der Länder.
Klassifizierte Visa-Statistiken
Wichtige Zahlen sind geheim. Die Bundesregierung hat wichtige Zahlen zu Visumversagungen und aufenthaltsrechtlichen Sachverhalten internationaler Studierender als Verschlusssache klassifiziert. Dies begründet sie mit herkunftsspezifischen Daten, deren Bekanntwerden „für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein können“. Diese Daten sind nur im Parlamentssekretariat für Berechtigte einsehbar.
Hintergrund ist, dass solche Klassifizierungen bei statistischen Daten eher ungewöhnlich sind. Zu konkreten Fragen – etwa zur Vereitelung der Studienaufnahme durch verspätete Visa oder zu Abschiebungen von Studierenden – erklärt die Bundesregierung, keine Erkenntnisse zu haben.
Verweis auf Länderzuständigkeit
Die Antwort folgt einem bekannten Muster. Bei der Regulierung privater Hochschulen verweist die Bundesregierung auf die Länderzuständigkeit, da die Hochschulen „in der Zuständigkeit der Länder“ liegen. Entsprechend liegt auch die Regulierung von Akkreditierungs- und Anerkennungsmechanismen bei den Ländern.
Die IU Internationale Hochschule mit über 100.000 Studierenden steht im Fokus der Diskussion, da hybride Online-Formate oft nicht als vollwertiges Präsenzstudium anerkannt werden.
Begrenzte Reformvorhaben
Eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz bezüglich hybrider Studiengänge ist „derzeit nicht beabsichtigt“. Stattdessen beobachtet man „aufmerksam die Rechtsprechung“. Dies ist bemerkenswert, da konkrete Probleme bereits bekannt sind.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz soll modernisiert werden. Ein Referentenentwurf wird „nach dem Sommer“ 2026 vorgelegt, wie die Bundesregierung zu ähnlichen bildungspolitischen Anfragen erklärt hat.
Grenzen bei internationaler Regulierung
Bei Bildungsagenturen im Ausland sieht die Bundesregierung ihre Zuständigkeitsgrenzen erreicht. Diese unterliegen „der Rechtsordnung der jeweiligen Länder ihrer Niederlassung“. Mit Indien hat allerdings ein Austausch im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe zu „unseriösen Rekrutierungspraktiken“ stattgefunden.
Für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferdienst-Branche, wo internationale Studierende arbeiten, setzt die Regierung auf die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit. Ein Direktanstellungsgebot wie in der Fleischindustrie wird geprüft.
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Betroffen sind internationale Studierende an privaten Hochschulen, insbesondere aus Drittstaaten wie Indien. Diese stehen vor aufenthaltsrechtlichen Problemen durch hybride Studienformate, hohen Studiengebühren und prekären Arbeitsverhältnissen.
Die Bundesregierung beantwortet viele Fragen nur oberflächlich und verweist häufig auf Länderzuständigkeit. Wichtige Statistiken werden als Verschlusssache klassifiziert. Bei konkreten Regulierungsmaßnahmen werden meist keine klaren Zeitpläne genannt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.05.2026) Internationale Studierende – Visa-Probleme bei hybriden Studienformaten an privaten Hochschulen →
- Hybride Studiengänge
- Studienformate, die Präsenz- und Online-Anteile kombinieren, oft aufenthaltsrechtlich problematisch für internationale Studierende.
- Institutionelle Akkreditierung
- Verfahren zur Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen, durchgeführt vom Wissenschaftsrat im Auftrag der Länder.
- Verschlusssache
- Geheime Dokumente mit Einstufung 'VS-Nur für den Dienstgebrauch', nur für berechtigte Personen einsehbar.
Warum sind viele Zahlen geheim?
Die Bundesregierung stuft Visa-Daten als Verschlusssache ein, da herkunftsspezifische Informationen die Interessen Deutschlands beeinträchtigen könnten.
Was plant die Bundesregierung konkret?
Eine Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes wird nach dem Sommer 2026 als Referentenentwurf vorgelegt. Weitere konkrete Maßnahmen werden meist nicht genannt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6120 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutscher Bundestag / DIP — BT-Drs. 21/6120 | Antwort | Original-PDF | dip.bundestag.de

































































