Beantwortet
Die AfD-Fraktion stellte am 14. April 2026 einen Antrag zur Abberufung von Jan Wenzel Schmidt aus dem Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bemerkenswert ist dabei die Kürze des Antrags. Die Drucksache 21/5305 enthält lediglich den eindeutigen Beschlussvorschlag der Fraktion unter Führung von Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla, ohne weitere Erläuterungen.
Rechtliche Grundlage der Abberufung
Als Rechtsgrundlage führt die AfD § 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Verbindung mit § 7 Absatz 7 Satz 2 der KfW-Satzung an. Diese Bestimmungen ermöglichen es dem bestellenden Organ, Verwaltungsratsmitglieder wieder abzuberufen. Hintergrund ist die grundsätzliche Regel, dass derjenige, der bestellt, auch wieder abberufen kann.
Die KfW ist Deutschlands staatliche Förderbank und vergibt jährlich Milliardenkredite für Wohnungsbau, Klimaschutz und Unternehmensfinanzierung. Der Verwaltungsrat kontrolliert die Geschäftsführung.
Bundestag muss entscheiden
Da Jan Wenzel Schmidt ursprünglich vom Deutschen Bundestag in den Verwaltungsrat berufen worden ist, liegt nun auch die Entscheidung über eine mögliche Abberufung beim Parlament. Dies ist bemerkenswert, da solche Abberufungsanträge eher selten gestellt werden. Der AfD-Antrag kommt nun zur parlamentarischen Beratung und späteren Abstimmung.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gilt als eine der wichtigsten Institutionen der deutschen Wirtschaftsförderung. Ihr Verwaltungsrat überwacht die strategische Ausrichtung, während die Bank Infrastrukturprojekte finanziert, Existenzgründer unterstützt und energetische Sanierungen fördert.
Auffällig ist, dass der Antrag selbst keinerlei Begründung für die geforderte Abberufung enthält. Die AfD-Fraktion hat bisher nicht öffentlich erläutert, welche Gründe sie zu diesem Schritt bewegen. Das weitere parlamentarische Verfahren wird zeigen, ob der Antrag Unterstützung im Bundestag findet.























































