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AfD fordert sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Die AfD-Fraktion hat am 5. Mai 2026 einen Antrag zur sofortigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/5763). Kay Gottschalk als federführender Abgeordneter und weitere 42 Fraktionsmitglieder fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 vorzulegen.
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungssteuer, die 1995 zur Finanzierung des Aufbaus Ost eingeführt wurde. Seit 2021 zahlen nur noch etwa 10 Prozent der Steuerpflichtigen diesen Zuschlag.
Legitimation fehlt seit 2019
Seit dem Ende des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 hat der Solidaritätszuschlag faktisch seine Legitimation verloren, so die Argumentation der AfD. Die Zahlen sind beträchtlich: Von 1995 bis 2023 flossen dem Bund dadurch rund 385 Milliarden Euro zu. Das Bundesfinanzministerium rechnet für 2025 mit Einnahmen von 13 Milliarden Euro. Diese sollen bis 2030 sogar auf 14,8 Milliarden Euro steigen.
Wirtschaftliche Entlastung gefordert
Der Antrag verweist auf Deutschlands angespannte wirtschaftliche Lage und die Folgen des Iran-Krieges. 2025 verzeichnete Deutschland nur ein BIP-Wachstum von 0,2 Prozent. Das Land steht knapp vor drei Rezessionsjahren. Dies ist bemerkenswert, da Deutschland traditionell zu den wirtschaftsstärksten Nationen zählt. Die durchschnittliche Steuerbelastung für Unternehmen liegt bei 29,9 Prozent und damit höher als in vielen anderen Industrieländern.
Eine vollständige Streichung des Solidaritätszuschlags würde nach Ansicht der Fraktion die effektive Steuerbelastung für deutsche Unternehmen auf das Niveau der USA senken. Auch Krankenkassenbeiträge und andere Abgaben stehen regelmäßig in der politischen Diskussion.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Verschiedene Experten haben seit 2018 verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, führt der Antrag an. Das Bundesverfassungsgericht lehnte 2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag ab. Richterin Wallrabenstein verwies jedoch in ihrem Sondervotum auf „verfassungsrechtliche Unsicherheit“. Hintergrund sind grundsätzliche Fragen zur zeitlichen Begrenzung von Ergänzungssteuern.
Die AfD kritisiert zudem, dass frühere parlamentarische Initiativen zur Abschaffung trotz rechnerischer Mehrheiten von AfD, CDU/CSU und FDP scheiterten. Aktuelle Überlegungen in der Union, den Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer zu integrieren, lehnt die Fraktion als „faktische Belastung“ ab.























































