Bundesregierung beschließt Maßnahmen zur Steigerung der Kreislaufwirtschaft
Datum: 3. Juni 2026
Der Kabinettsbeschluss in der Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2026 einen Beschluss zu den Potenzialen der Kreislaufwirtschaft gefasst.
Der Beschluss zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft in Deutschland durch verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen,
Anreizstrukturen und innovationsfördernde Maßnahmen zu stärken. Damit sollen Ressourceneffizienz erhöht,
Abfallmengen reduziert und die wirtschaftlichen Chancen der Zirkularität genutzt werden.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Nach dem Kabinettsbeschluss folgt die Befassung des Bundestages. Die betroffenen Ausschüsse –
insbesondere der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Ausschuss für Wirtschaft
und Klimaschutz – werden das Vorhaben beraten und bewerten. Die Fraktionen können Änderungsanträge einbringen.
Anschließend erfolgt die Lesung und Abstimmung im Plenum des Bundestages. Sollte es sich um
ein Gesetzesvorhaben handeln, das zustimmungsbedürftig ist, muss danach auch der Bundesrat
zustimmen. Der Bundesrat hat eine Frist von drei Wochen zur Stellungnahme.
Das Gesetzgebungsverfahren im Überblick
Phase 1 – Ressortabstimmung: Der Kabinettsbeschluss markiert das Ende der behördlichen Abstimmung
zwischen den betroffenen Ministerien (Bundesumweltministerium, Bundeswirtschaftsministerium u.a.).
Phase 2 – Bundestag: Das Gesetzgebungsvorhaben wird dem Bundestag zugeleitet. Nach Ausschussberatungen
folgen drei Lesungen und schließlich die Abstimmung. Mit der Verabschiedung durch den Bundestag kann das Verfahren
in den Bundesrat übergehen.
Phase 3 – Bundesrat: Falls erforderlich, wird der Bundesrat angerufen. Die Bundesländer nehmen in
ihren jeweiligen Landtagen Stellung. Im Falle von Einwänden kann ein Vermittlungsausschuss angerufen werden.
Phase 4 – Unterzeichnung und Verkündung: Nach erfolgreicher Verabschiedung folgt die Unterzeichnung
durch Bundespräsident und Bundeskanzler sowie die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Der genaue Zeitplan hängt von der parlamentarischen Agenda und eventuellen Verzögerungen ab. Üblicherweise erstreckt
sich ein solches Verfahren über mehrere Monate.

































































