- 2,4 bis 8,6 Mio. Euro jährliche Mehrkosten für Opferschutz
- Häusliche Gewalt: Erstmals Rechtsanspruch auf Beistand
- Vergütung für Prozessbegleiter um 219 Euro erhöht
Opferschutz: Psychosoziale Prozessbegleitung wird gestärkt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6214 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Ein Bericht des Justizministeriums von 2021 zeigte, dass die Beiordnungszahlen für psychosoziale Prozessbegleitung hinter den Erwartungen zurückblieben. Mehrere Beschlüsse der Justizministerkonferenz und eine Bundesrats-Entschließung forderten Verbesserungen. Zudem berichteten Länder über Probleme bei der Finanzierung, da sich wegen unzureichender Vergütung immer mehr Anbieter zurückziehen.
- 2,4 bis 8,6 Mio. Euro — jährliche Mehrkosten für die Justizhaushalte der Länder
- 0,8 bis 3,9 Mio. Euro — zusätzliche Kosten für psychosoziale Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt
- 1,4 bis 3,3 Mio. Euro — Mehrkosten für anwaltliche Beistände bei häuslicher Gewalt
- 623 Euro statt 520 Euro — neue Vergütung für Vorverfahren
- 444 Euro statt 370 Euro — neue Vergütung für gerichtliches Verfahren
Im Detail
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren.
— Begründung BT-Drs. 21/6214
Die Bundesregierung hat den Schutz von Opfern schwerer Straftaten ausgebaut. Ein am 3. Juni 2026 vorgelegter Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6214) sieht erstmals vor, dass auch Opfer häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand erhalten sollen. Zusätzlich kommen sie für psychosoziale Prozessbegleitung in Betracht. Die Justizhaushalte der Länder werden durch die Reform mit 2,4 bis 8,6 Millionen Euro jährlich belastet.
Was gilt aktuell?
Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige erwachsene Verletzte von Sexual- und schweren Gewaltstraftaten einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Diese professionelle nicht-rechtliche Betreuung reduziert Belastungen und Ängste im Strafverfahren. Qualifizierte Fachkräfte aus der sozialen Arbeit übernehmen sie.
Opfer häuslicher Gewalt sind bisher vom Anspruch auf Beiordnung ausgeschlossen gewesen. Ein Bericht des Justizministeriums von 2021 zeigt, dass die Beiordnungszahlen hinter den Erwartungen zurückbleiben – das Statistische Bundesamt erfasst bundesweit nur etwa 710 Beiordnungen pro Jahr. Die tatsächliche Zahl liegt bei 1.500 bis 1.700. Gleichzeitig melden Länder, dass sich wegen unzureichender Vergütung immer mehr Träger und Anbieter psychosozialer Prozessbegleitung zurückziehen.
Häusliche Gewalt: Neue Rechtsansprüche
Das Kernstück der Reform betrifft Opfer häuslicher Gewalt. Wer durch Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder Nachstellung verletzt wird und die Tat in familiären oder partnerschaftlichen Zusammenhängen erfolgt, kann künftig einen kostenlosen anwaltlichen Beistand beigeordnet bekommen. Gleiches gilt für psychosoziale Prozessbegleitung. Voraussetzung sind erhebliche körperliche oder seelische Folgen der Tat.
Die Reform definiert drei Fallgruppen: wiederholte Tatbegehung oder besondere Intensität der Tat, die für den Verletzten besonders belastend sind. Hinzu kommt eine besondere Ausnahmesituation aufgrund familiärer Bindungen oder existenzieller Abhängigkeiten. Bei Kindern ist die „besondere Ausnahmesituation“ regelmäßig erfüllt, da sie emotional und finanziell von ihren Eltern abhängig sind.
Vergütung wird erhöht
Parallel passt die Regierung die Vergütungsstrukturen an. Die Vergütung für psychosoziale Prozessbegleiter steigt in allen Verfahrensabschnitten um insgesamt 219 Euro. Im Vorverfahren von 520 auf 623 Euro, im gerichtlichen Verfahren von 370 auf 444 Euro. Das Berufungsverfahren wird künftig mit 252 statt 210 Euro vergütet. Neu eingeführt wird eine Vergütung von 150 Euro für die Nachbetreuung nach Verfahrensabschluss.
Bei mehr als drei Hauptverhandlungsterminen verdoppelt sich künftig die Vergütung – dem erhöhten Arbeitsaufwand wird so Rechnung getragen. Zudem können erstmals Fahrtkosten über 50 Kilometer geltend gemacht werden, was die Versorgung im ländlichen Raum verbessern soll.
Erweiterte Opferrechte
Die Reform erweitert auch die Nebenklagebefugnisse. Opfer von Volksverhetzung, verhetzender Beleidigung und Bedrohung können sich künftig explizit der öffentlichen Klage anschließen. Dies ist zwar teilweise bereits möglich gewesen, wird aber nun gesetzlich klargestellt.
Für minderjährige Verletzte wird die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung von Amts wegen ermöglicht. Bisher ist dafür immer ein Antrag erforderlich gewesen. Außerdem müssen psychosoziale Prozessbegleiter künftig über Hauptverhandlungstermine und den Verfahrensausgang informiert werden.
Die Bundesregierung erwartet durch die Reform bei häuslicher Gewalt 1.900 bis 3.000 zusätzliche Anträge auf psychosoziale Prozessbegleitung pro Jahr – Kosten: 0,8 bis 3,9 Mio. Euro. Ebenso viele Anträge auf anwaltlichen Beistand werden gestellt (1,4 bis 3,3 Mio. Euro). Das Gesetz soll nach Verkündung zum nächsten Quartalsbeginn in Kraft treten und nach fünf Jahren evaluiert werden.
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Betroffen sind minderjährige und erwachsene Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie erstmals Opfer häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen. Auch Opfer von Volksverhetzung, verhetzender Beleidigung und Bedrohung erhalten erweiterte Rechte.
Der Gesetzentwurf wurde am 3. Juni 2026 vom Bundeskanzler an den Bundestag übermittelt. Der Bundesrat hat bereits Stellung genommen. Nun folgen die parlamentarischen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen, bevor eine Abstimmung im Bundestag stattfindet. Das Inkrafttreten ist für das nächste Quartal nach Verkündung geplant.
- Psychosoziale Prozessbegleitung
- Professionelle nicht-rechtliche Unterstützung von Opfern schwerer Straftaten während des gesamten Strafverfahrens durch besonders qualifizierte Fachkräfte.
- Nebenklage
- Rechtsinstitut, das Opfern bestimmter Straftaten ermöglicht, sich als Nebenkläger der öffentlichen Klage anzuschließen und eigene Rechte im Strafverfahren geltend zu machen.
Was ist psychosoziale Prozessbegleitung?
Eine professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung von Opfern schwerer Straftaten während des gesamten Strafverfahrens zur Reduzierung von Belastungen und Ängsten.
Wer hat künftig Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand?
Erstmals auch Opfer häuslicher Gewalt bei schweren körperlichen oder seelischen Folgen, zusätzlich zu bereits anspruchsberechtigten Opfern schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6214 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































