- Justizministerin plant Gesetz zur Verfassungstreue-Prüfung für Schöffen
- Seit 2019 sind Fallzahlen verfassungsfeindlicher Bewerber nicht öffentlich bekannt
- 14 Fragen zur Datenbasis, Definition und geplanten Gesetzesänderungen gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7164 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Justizministerin Stefanie Hubig hat laut Medienberichten angekündigt, gesetzlich regeln zu wollen, dass Schöffen die freiheitliche demokratische Grundordnung achten müssen. Anlass sind nach ihren Angaben Hinweise darauf, dass sich zunehmend Personen für das Schöffenamt bewerben, die dieser Grundordnung nicht verpflichtet sind. Schöffen werden in Deutschland alle fünf Jahre von Gemeinderäten gewählt und wirken als gleichberechtigte Laienrichter an Strafverfahren mit. Die aktuelle Schöffenwahlperiode läuft von 2024 bis 2028.
Im Detail
Die Schöffenwahl betrifft die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Strafrechtspflege und damit einen sensiblen Bereich zwischen demokratischer Teilhabe, kommunalen Vorschlagsrechten, richterlicher Unabhängigkeit und Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7164
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, das Schöffenrecht reformieren zu wollen. Konkret soll gesetzlich klargestellt werden, dass ehrenamtliche Richter die freiheitliche demokratische Grundordnung achten müssen. Die AfD-Fraktion hinterfragt in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7164 vom 16. Juli 2026 die Faktenbasis dieser Pläne und stellt 14 Einzelfragen an die Bundesregierung.
Was gilt aktuell bei der Schöffenwahl?
Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt bereits heute Ausschlussgründe für das Schöffenamt: Wer etwa wegen einer Straftat verurteilt wurde oder unter Betreuung steht, darf nicht Schöffe werden. Eine explizite Pflicht zur Verfassungstreue oder ein entsprechender Prüfmechanismus fehlt im geltenden Recht jedoch. Schöffen werden alle fünf Jahre in einem mehrstufigen Verfahren gewählt: Gemeinden erstellen Vorschlagslisten, aus denen Richterwahlausschüsse bei den Amtsgerichten die ehrenamtlichen Richter auswählen. Die aktuelle Wahlperiode läuft von 2024 bis 2028.
Schöffenwahl-Reform: Was plant die Justizministerin?
Hubig begründet ihr Vorhaben laut Medienberichten mit „Hinweisen“, wonach sich zunehmend Personen bewerben, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Neben der Verfassungstreuepflicht plant sie offenbar auch eine Regelung, um mögliche Blockaden bei Schöffen- und Richterwahlen abzumildern. Zu solchen Blockaden kann es kommen, wenn Gemeinderäte sich weigern, geeignete Kandidaten auf Vorschlagslisten zu setzen oder Wahlen zu verzögern.
Welche Fragen stellt die AfD?
Die Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghahn und Stefan Möller zielt auf mehrere Kernpunkte. Zunächst verlangen sie Auskunft über die konkreten Erkenntnisse, auf die sich die Ministerin stützt: Seit wann liegen der Bundesregierung Hinweise vor, von welchen Behörden stammen diese – etwa Landesjustizverwaltungen, Gerichte, Kommunen oder Verfassungsschutzbehörden? Weiterhin fragen sie nach konkreten Fallzahlen: Wie viele Bewerber mit mutmaßlich verfassungsfeindlichem Hintergrund sind seit 2019 bekannt geworden, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Phänomenbereich?
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die rechtlichen Definitionen. Die Fraktion fragt, was die Bundesregierung unter „rechtsextrem“ und unter dem Nichtbestehen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht. Konkret: Soll bereits eine Parteimitgliedschaft, eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz oder eine bloße politische Einstellung als Ausschlussgrund genügen? Die Frage, ob die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei künftig zum Ausschluss führen kann, ist dabei besonders politisch aufgeladen – zumal die AfD selbst in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Die Anfrage schließt mit Fragen zur Reichweite der geplanten Reform: Soll sie phänomenbereichsübergreifend gelten – also auch Linksextremisten, Islamisten oder auslandsbezogene Extremisten erfassen – oder nur Rechtsextremismus adressieren? Die AfD fragt zudem, welche gesetzlichen Möglichkeiten bereits heute bestehen und warum die Bundesregierung diese für unzureichend hält.
Politische Dimension der Schöffenwahl-Debatte
Die Debatte um verfassungsfeindliche Schöffen berührt ein Spannungsfeld zwischen demokratischer Teilhabe und dem Schutz der Justiz. Ehrenamtliche Richter sollen die Gesellschaft widerspiegeln – gleichzeitig wirken sie an bindenden Strafurteilen mit. Ähnliche Fragen zur Verfassungstreue staatlicher Akteure werden auch in anderen Bereichen diskutiert, etwa bei der Überprüfung von Reichsbürgern mit Waffenerlaubnis oder bei der Beobachtung rechtsextremer Aktivitäten durch den Verfassungsschutz. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, ob die angekündigte Reform auf einer belastbaren Datenbasis steht oder primär auf politischen Signalwirkungen beruht.
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Betroffen sind potenziell alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Schöffenamt bewerben oder bereits als Schöffe tätig sind. Darüber hinaus berührt die geplante Regelung Kommunen, die Vorschlagslisten für Schöffen erstellen, sowie Gerichte und Landesjustizverwaltungen, die für die Umsetzung zuständig wären.
Die Kleine Anfrage ist am 16. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist bis zum 6. August 2026 fällig. Ob und wann ein Gesetzentwurf zur Schöffenwahl vorgelegt wird, bleibt abzuwarten.
- Schöffe
- Ehrenamtlicher Laienrichter, der in Strafverfahren gleichberechtigt mit Berufsrichtern über Schuld und Strafmaß entscheidet. Schöffen werden alle fünf Jahre von Gemeinderäten gewählt.
- Freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)
- Kernbestand der verfassungsrechtlichen Werte in Deutschland, darunter Menschenwürde, Gewaltenteilung und Mehrparteienprinzip. Wer diese ablehnt, kann vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
- Schöffenwahl
- Das Verfahren, durch das Gemeinderäte alle fünf Jahre Vorschlagslisten für Schöffen erstellen, aus denen Richterwahlausschüsse die ehrenamtlichen Richter auswählen.
Was sind Schöffen und welche Rolle spielen sie?
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in Strafverfahren an Amts- und Landgerichten gleichberechtigt mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe entscheiden.
Was plant Justizministerin Hubig konkret?
Laut Medienberichten will sie gesetzlich klarstellen, dass Schöffen verfassungstreu sein müssen, und Blockaden bei Schöffenwahlen durch eine neue Regelung abmildern.
Warum fragt die AfD nach der Datenbasis?
Die Fraktion will wissen, wie viele belegte Fälle es tatsächlich gibt und ob die angekündigte Reform auf konkreten Erkenntnissen oder nur auf allgemeinen Hinweisen beruht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7164 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































