- Keine bilateralen Menschenrechtsdialoge 2026 geplant
- Regierung verweigert Details zu 100+ Auslandsreisen
- Vertraulichkeit wird über Transparenz gestellt
Menschenrechte bei Auslandsreisen: Regierung verweigert Details
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6235 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Grünen-Fraktion stellte umfassende Fragen zur Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es, die Universalität und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte bilde das Fundament der regelbasierten internationalen Weltordnung. Die Fragesteller wollten wissen, ob diesem Anspruch in der Praxis entsprochen wird.
Im Detail
Die Beantwortung der Frage für sämtliche Personen im Sinne der Fragestellung würde eine Abfrage detaillierter Daten für deutlich mehr als 100 Personen in den Leitungsebenen der entsprechenden Ressorts erfordern.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6235
Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat auf eine umfassende Anfrage der Grünen-Fraktion zu Menschenrechtsthemen bei Auslandsreisen geantwortet. Konkrete Angaben dazu, ob und wie systematisch Menschenrechtsfragen bei den Auslandsreisen von Regierungsmitgliedern thematisiert werden, macht die Regierung nicht.
Keine Menschenrechtsdialoge geplant: Für das restliche Jahr 2026 plant die Bundesregierung keine bilateralen Menschenrechtsdialoge. Pausierte Dialoge werden nicht wieder aufgenommen. Ausnahme ist der deutsch-chinesische Dialog, zu dem auf frühere Antworten verwiesen wird.
Verweis auf Vertraulichkeit
Bei den meisten der 31 Fragen verweist die Regierung auf ihre Vorbemerkung, wonach aus vertraulichen Gesprächen mit anderen Staaten nicht berichtet wird. Konkrete Angaben zu über 100 Personen in Leitungsebenen würden die „Arbeitsfähigkeit massiv einschränken“, so die Begründung. Die Grünen haben gefragt, welche Regierungsmitglieder zwischen September 2025 und März 2026 ins Ausland gereist sind und ob dabei Menschenrechte angesprochen worden sind.
Statt konkreter Listen erhielten sie den Verweis auf Pressemitteilungen und Ministerien-Webseiten.
Was gilt aktuell?
Menschenrechte sind laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „das Fundament der regelbasierten internationalen Weltordnung“. Die Regierung betont, Menschenrechte seien regelmäßig Bestandteil von Gesprächen mit anderen Regierungen und multilateralen Organisationen. Ein institutionalisierter Austausch zwischen den Ressorts zu menschenrechtlichen Implikationen von Auslandsreisen existiert jedoch nicht.
Internationale Initiativen dokumentiert
Bei konkreten Länderaktivitäten gibt die Regierung mehr Details preis. Deutschland ist Mit-Initiator einer UN-Menschenrechtsrats-Resolution zur Verlängerung der „Fact-Finding Mission“ im Iran gewesen. Auch bei Sudan und Myanmar unterstützt die Regierung internationale Aufklärungsarbeit über Menschenrechtsverletzungen.
Zur Türkei bestätigt die Regierung, dass hochrangig Menschenrechte und rechtsstaatliche Prinzipien angesprochen worden sind. Der Menschenrechtsbeauftragte Lars Castellucci hat sich öffentlich zu politischen Gefangenen wie dem Verleger Jimmy Lai in Hongkong geäußert.
Strafverfolgung nach Weltrechtsprinzip
Der Generalbundesanwalt führt zum Stichtag 7. Mai 2026 sechs Strafverfahren zu schweren Menschenrechtsverletzungen im Ausland. Weitere Details zu laufenden Ermittlungsverfahren verweigert die Regierung aus ermittlungstaktischen Gründen. Deutschland ist nach eigenen Angaben zweitgrößter Geber des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte und unterstützt über den Menschenrechtsprojekttitel des Auswärtigen Amts internationale Organisationen und NGOs.
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Betroffen sind Menschenrechtsverteidiger und politische Gefangene weltweit, deren Schicksal möglicherweise bei deutschen Regierungsreisen nicht angesprochen wird. Auch die demokratische Kontrolle durch das Parlament wird eingeschränkt.
Die Bundesregierung weicht bei zentralen Fragen zu konkreten Menschenrechtsthemen bei Auslandsreisen systematisch aus und verweist auf Arbeitsüberlastung und Vertraulichkeit.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 04.06.2026) Menschenrechte in der Regierungsdiplomatie – Kleine Anfrage zur systematischen Thematisierung bei Auslandsreisen →
- Menschenrechtsdialog
- Offizielle bilaterale Gespräche zwischen Regierungen speziell zu Menschenrechtsthemen und konkreten Einzelfällen.
- Universelles Staatenüberprüfungsverfahren
- UPR-Verfahren des UN-Menschenrechtsrats, bei dem alle UN-Mitgliedstaaten regelmäßig ihre Menschenrechtsbilanz überprüfen lassen müssen.
Warum gibt die Regierung keine Details zu Menschenrechtsthemen preis?
Sie verweist auf Vertraulichkeit der Gespräche und den Aufwand für über 100 Personen in Leitungsebenen.
Sind Menschenrechtsdialoge mit anderen Ländern geplant?
Nein, die Bundesregierung plant keine bilateralen Menschenrechtsdialoge für das restliche Jahr 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6235 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




























































