- Zahl der Regierungsbeauftragten stieg von 19 (2000–2002) auf bis zu 45 (2024)
- Stand Juli 2025 gibt es laut BMI-Liste 27 Beauftragte der Bundesregierung
- 15 Fragen zu Kosten, Dienstreisen und Wirksamkeit des Aussiedlerbeauftragten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6627 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung unterhält neben den Ministerien eine Reihe von Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten. Laut der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/2361) schwankte deren Zahl zwischen 19 (Jahre 2000 bis 2002) und 45 (2024); Stand Juli 2025 weist die öffentliche BMI-Liste 27 solcher Positionen aus. Der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ist eine dieser Stellen und betreut die Belange von Spätaussiedlern sowie der vier in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten (Dänen, Friesen, Sorben, Sinti und Roma). Das Amt ist im Bundesinnenministerium angesiedelt und durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt.
- 19 — Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2002
- 45 — Beauftragte im Jahr 2024, dem bisherigen Höchststand laut BT-Drs. 21/2361
- 27 — Beauftragte laut aktueller BMI-Liste, Stand Juli 2025
- 15 — Fragen der AfD-Fraktion zur Tätigkeit des Aussiedlerbeauftragten im ersten Legislaturjahr
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6627, AfD-Fraktion
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6627, eingereicht am 24. Juni 2026). In 15 Fragen verlangen Stephan Brandner und die Fraktion Auskunft über Planstellen, Kosten, Dienstreisen, Öffentlichkeitsarbeit und messbare Ergebnisse des Amts im ersten Jahr der laufenden Legislaturperiode.
Aussiedlerbeauftragter: Aufgaben und institutioneller Rahmen
Das Amt des Aussiedlerbeauftragten ist im Bundesinnenministerium angesiedelt und nach § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingerichtet. Es betreut die politischen Belange von Spätaussiedlern sowie der vier in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten: Dänen, Friesen, Sorben und deutsche Sinti und Roma. Zu den typischen Aufgaben gehören die Koordinierung von Förderprogrammen, die Vertretung bei internationalen Konferenzen sowie die Begleitung einschlägiger Gesetzesvorhaben.
Wachsende Zahl der Regierungsbeauftragten
Die Gesamtzahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung ist über die Jahrzehnte erheblich gewachsen: In den Jahren 2000 bis 2002 zählte die Bundesregierung laut eigenen Angaben 19 solcher Positionen. 2021 waren es 39, 2022 bereits 35, 2023 wieder 42, und 2024 erreichte die Zahl mit 45 ihren bisherigen Höchststand. Stand Juli 2025 weist die öffentliche BMI-Liste aktuell 27 Beauftragte aus — ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr, der möglicherweise auf den Regierungswechsel zu Beginn der 21. Wahlperiode zurückzuführen ist. Aus Sicht der anfragenden Fraktion stellt sich die Frage, ob solche Stellen einen operativen Mehrwert gegenüber bestehenden Ministerialzuständigkeiten leisten oder Doppelstrukturen entstehen lassen.
Die 15 Fragen im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in vier thematische Bereiche: Ressourcen und Personal (Fragen 1–2): Die AfD fragt nach der Zahl der Planstellen, deren Besetzungsstand, den Besoldungsgruppen und dem Einsatz externer Dienstleister einschließlich der jeweiligen Auftragsvolumina. Aktivitäten und Kosten (Fragen 3–5): Gefragt wird nach Dienstreisen im In- und Ausland mit Datum, Reiseziel, Delegationsgröße und Kosten, nach Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sowie nach der Nutzung sozialer Medien inklusive Reichweitenkennzahlen. Inhaltliche Leistung (Fragen 6–11): Die Fraktion erkundigt sich nach konkreten Maßnahmen und Projekten, begleiteten Gesetzesvorhaben, erstellten Strategiepapieren, Bezügen zum Koalitionsvertrag, Berichten an den Bundestag und besuchten internationalen Konferenzen. Bewertung und Evaluation (Fragen 12–15): Abschließend fragt die AfD nach den Kriterien, anhand derer die Bundesregierung die Wirksamkeit des Amts bewertet, nach nicht erreichten Zielen, geplanten Evaluationen und den aus Regierungssicht wichtigsten messbaren Erfolgen des ersten Jahres.
Vergleichbare Anfragen zu anderen Beauftragten
Die Drucksache 21/6627 reiht sich in eine Serie ähnlicher parlamentarischer Kontrollanfragen ein. In der laufenden Legislaturperiode wurden bereits die Bilanzen des Pflegebeauftragten sowie der Rüstungskontrollbeauftragten auf vergleichbare Weise abgefragt. Das Muster ist stets dasselbe: Planstellen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit und messbare Ergebnisse sollen transparent gemacht werden. Solche Kontrollanfragen ermöglichen dem Bundestag eine systematische Überprüfung des Ressourceneinsatzes außerhalb der regulären Ministerialverwaltung.
Die Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis zum 15. Juli 2026. Erst nach deren Veröffentlichung lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die Fragen vollständig beantwortet. Ähnliche Anfragen zu anderen Beauftragten zeigen, dass Regierungen bei Kosten- und Personaldetails teils sehr knapp antworten oder auf laufende Haushaltsverfahren verweisen.
Weiterlesen:
- Pflegebeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Rüstungskontrollbeauftragte: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Demokratie leben!: 166,2 Mio. Euro Förderung im Jahr 2025
Unmittelbar betroffen sind Spätaussiedler sowie Angehörige nationaler Minderheiten in Deutschland, deren politische Vertretung und Förderung zu den Aufgaben des Beauftragten zählen. Mittelbar sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, die die Personal- und Sachkosten des Amts finanzieren.
Die Anfrage wurde am 24. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß den Geschäftsordnungsregeln 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Frist läuft bis zum 15. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien)
- Interne Geschäftsordnung, die Zuständigkeiten und Verfahren der Bundesministerien regelt, einschließlich der Einsetzung von Beauftragten nach § 21 Abs. 3.
- Spätaussiedler
- Deutschstämmige Personen aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und anderen Ostblockländern, die nach 1992 nach Deutschland übergesiedelt sind und einen gesetzlich geregelten Aufnahmestatus besitzen.
- Nationale Minderheiten
- In Deutschland anerkannte Volksgruppen mit eigenem Spräch- und Kulturerbe: Dänen, Friesen, Sorben sowie deutsche Sinti und Roma.
Was macht der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten kümmert sich um die Belange von Spätaussiedlern sowie anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland und koordiniert entsprechende Regierungsmaßnahmen.
Wie viele Regierungsbeauftragte gibt es aktuell?
Laut der BMI-Liste nach § 21 Abs. 3 GGO waren es Stand Juli 2025 insgesamt 27 Beauftragte, Bundesbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Bei Kleinen Anfragen gilt eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 24. Juni 2026 eingereicht, die Frist läuft bis zum 15. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6627 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































