Im Vermittlungsausschuss
Schuldnerberatungsgesetz: Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss an
Hintergrund
Das Schuldnerberatungsdienstegesetz durchlief bereits mehrere Stationen im Bundestag (Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2774, 21/5883) und wurde am 14. November 2025 verabschiedet. In Deutschland sind Millionen Menschen überschuldet und benötigen professionelle Beratung, um wieder aus der Schuldenspirale herauszufinden.
Die Bundesregierung hat am 13. Mai 2026 beschlossen, gegen das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz war zuvor vom Deutschen Bundestag am 14. November 2025 verabschiedet worden. Es sieht vor, den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher zu verbessern.
Gemäß Drucksache 21/5930 verlangt die Bundesregierung nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Zunächst blockiert dieser Schritt das Inkrafttreten des Gesetzes. Es folgt nun ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat.
Komplexer Gesetzgebungsprozess
Bereits einen längeren parlamentarischen Prozess hat das Schuldnerberatungsdienstegesetz durchlaufen. Die verschiedenen Stationen des Gesetzgebungsverfahrens sind in den Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2774 und 21/5883 dokumentiert. Dies ist bemerkenswert, da trotz der Verabschiedung durch den Bundestag die Bundesregierung offenbar Nachbesserungsbedarf sieht.
Eine Verzögerung bei der Verbesserung ihrer Situation bedeutet dieser Schritt für überschuldete Verbraucher. Während andere Reformprojekte voranschreiten, verzögert sich die Hilfe für Menschen in finanziellen Notlagen.
Der Vermittlungsausschuss tritt in Kraft, wenn Bundestag und Bundesregierung unterschiedliche Positionen einnehmen. Hier entscheidet sich, ob das Gesetz doch noch in Kraft tritt oder scheitert.
Aus je 16 Vertretern von Bundestag und Bundesrat besteht der Vermittlungsausschuss. Hintergrund ist, dass diese nun einen Kompromiss finden müssen, damit das Gesetz doch noch in Kraft treten kann. Scheitert diese Vermittlung, ist das gesamte Gesetzesvorhaben gescheitert.
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Überschuldete Verbraucher, die auf professionelle Schuldnerberatung angewiesen sind. Auch Schuldnerberatungsstellen und deren Mitarbeiter sind von den geplanten Regelungen betroffen.
Der Vermittlungsausschuss aus Bundes- und Ländervertretern wird nun über das Gesetz beraten. Kommt es zu einer Einigung, kann das Gesetz doch noch in Kraft treten. Scheitert die Vermittlung, ist das Gesetz gescheitert.
- Vermittlungsausschuss
- Gremium aus Vertretern von Bundestag und Bundesrat, das bei Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Kammern vermittelt.
- Schuldnerberatung
- Professionelle Beratung für überschuldete Personen, um Lösungswege aus der finanziellen Krise zu finden.























































