- 11 Dienstreisen des Frankreich-Beauftragten seit Legislaturbeginn dokumentiert
- Keine Wirksamkeitskriterien: Regierung lehnt Erfolgsmessung ab
- Personalausstattung zu Beginn der Legislaturperiode deutlich reduziert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7159 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit ist ein politisches Amt innerhalb des Auswärtigen Amts. Die Grundlage der deutsch-französischen Zusammenarbeit bilden der Élysée-Vertrag von 1963 und der Vertrag von Aachen von 2019. Laut Angaben der Fragesteller stieg die Gesamtzahl aller Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung von 19 (2000–2002) auf bis zu 45 (2024), bevor sie laut BMI-Liste von Juli 2025 auf 27 sank. Die vorliegende Anfrage reiht sich in eine Serie von Kontrollanfragen der AfD-Fraktion zu Regierungsbeauftragten ein.
- 11 Dienstreisen — davon 1 Inlandsreise (München, Sicherheitskonferenz) und 10 Auslandsreisen seit Beginn der Legislaturperiode
- 27 Beauftragte — so viele listet das BMI laut Stand Juli 2025 für die Bundesregierung insgesamt auf (2024 waren es 45)
- 0 externe Dienstleister — der Beauftragte hat keine externen Dienstleister beauftragt und verfügt über kein gesondertes Öffentlichkeitsarbeits-Budget
- 6 Monate — Antragsfrist für Reisekostenerstattung gemäß Bundesreisekostengesetz, weshalb noch nicht alle Dienstreisen abgerechnet sind
Im Detail
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des Beauftragten ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7159, Fragen 15–18
Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit ist seit Beginn der 21. Wahlperiode elf Mal dienstlich gereist, hat keine externen Dienstleister beauftragt und verfügt über kein eigenes Budget für Öffentlichkeitsarbeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7159) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die das Auswärtige Amt am 14. Juli 2026 übermittelte.
Deutsch-französische Zusammenarbeit: Aufgaben des Beauftragten
Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit koordiniert laut Bundesregierung das bilaterale Verhältnis durch politische Gespräche, Reisen, öffentliche Stellungnahmen sowie den Austausch mit Parlamenten, Ministerien, der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Forschungseinrichtungen in beiden Ländern. Rechtliche Grundlagen sind der Élysée-Vertrag von 1963 und der Vertrag von Aachen von 2019. Das Amt ist organisatorisch in das Auswärtige Amt eingebunden und unterliegt der parlamentarischen Kontrolle.
Dienstreisen: 11 Stationen, Kosten noch nicht vollständig bekannt
Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort elf Dienstreisen auf. Im Inland war der Beauftragte lediglich einmal unterwegs: im Februar 2026 zur Münchner Sicherheitskonferenz. Die zehn Auslandsreisen führten vor allem nach Paris (insgesamt fünfmal), aber auch nach Toulon zum Deutsch-Französischen Ministerrat (August 2025), nach Saarbrücken, nach Colmar und Straßburg zum Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie nach Podgorica und Sarajewo. Begleitet wurde der Beauftragte nach Angaben der Regierung jeweils von einer niedrigen einstelligen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amts; externe Begleitung erfolgte nicht. Konkrete Reisekosten nennt die Antwort nicht — die Regierung verweist auf die sechsmonatige Antragsfrist nach dem Bundesreisekostengesetz, sodass noch nicht alle Reisen abgerechnet seien.
Treffen-Dokumentation: Regierung verweigert vollständige Auflistung
Die AfD-Fraktion hatte detaillierte Auflistungen aller Treffen mit Bundesministerien, Lobbyorganisationen, Landesregierungen und internationalen Organisationen erbeten. Die Bundesregierung beantwortet diese vier Fragen gemeinsam und ohne konkrete Zahlen: Der Beauftragte stehe im engen Austausch mit zahlreichen Akteuren in Deutschland und Frankreich. Eine vollständige Erfassung aller Termine sei laut Bundesregierung weder rechtlich geboten noch mit zumutbarem Aufwand leistbar — sie würde die Arbeitsfähigkeit des Büros in seiner aktuellen Ausstattung über mehrere Tage beanspruchen.
Wirksamkeit: Keine Messgrößen vorgesehen
Besonders prägnant ist die Antwort auf die Fragen zur Erfolgsbilanz. Die Bundesregierung erklärt, eine Wirksamkeitsbewertung des Beauftragten anhand quantitativer oder qualitativer Kriterien sei grundsätzlich nicht vorgesehen, weil es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handele. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt. Für Fragen zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen, Strategiepapieren und Koalitionszielen (Fragen 9–11) sowie zur Wirksamkeit (Fragen 15–18) verweist die Regierung jeweils auf ihre Antwort zur Großen Anfrage der AfD-Fraktion auf BT-Drs. 21/6171. Ähnlich verfährt sie bei Fragen zur Personalausstattung: Hier verweist sie auf die Antwort zu einer früheren Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/6173) und hält lediglich fest, dass die Personalausstattung mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode deutlich reduziert worden sei.
Transparenz: Instagram statt Rechenschaftsbericht
Auf die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Erhöhung der Transparenz ergriffen habe, verweist sie auf die parlamentarische Kontrolle im Rahmen des allgemeinen Informationsrechts sowie auf die Presse- und Medienarbeit des Beauftragten — und auf dessen privaten Instagram-Account. Ein förmlicher Jahresbericht oder strukturierter Rechenschaftsbericht ist laut Drucksache nicht vorgesehen.
Vergleichbare Fragen nach Kosten und Nutzen von Regierungsstrukturen stellte die AfD-Fraktion auch in anderen Zusammenhängen, etwa bei den deutschen Ermittlungen zu Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien oder bei der Verfassungsschutz-Beobachtung von Abgeordneten, wo die Bundesregierung ebenfalls Auskunft verweigerte. Auch die Frage nach der Zahl staatlicher Beauftragter insgesamt beschäftigt das Parlament regelmäßig — die AfD-Fraktion hatte bereits in BT-Drs. 21/2361 nach der Gesamtzahl gefragt.
Weiterlesen:
- Kriegsverbrechen Jugoslawien: 17 Fragen zu deutschen Ermittlungen
- Verfassungsschutz-Beobachtung von Abgeordneten: Bundesregierung verweigert Auskunft
- Bundestag 26.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Unmittelbar betroffen ist das Amt des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit und dessen Büro im Auswärtigen Amt. Mittelbar berührt die Frage nach Kosten, Transparenz und Wirksamkeit alle Steuerzahler, die die personellen und sachlichen Ressourcen des Amts finanzieren.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren zentralen Fragen aus: Für die Treffen-Dokumentation (Fragen 3–6) verweigert sie eine vollständige Auflistung mit dem Hinweis auf unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Bei Wirksamkeit, Zielerreichung und Erfolgsbilanz (Fragen 15–18) verweist sie pauschal auf andere Drucksachen und lehnt Messgrößen grundsätzlich ab.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Deutsch-französische Zusammenarbeit: Bilanz des Beauftragten nach Jahr 1 →
- Élysée-Vertrag
- Deutsch-französischer Freundschaftsvertrag von 1963, der die Grundlage der bilateralen Zusammenarbeit beider Länder bildet.
- Vertrag von Aachen
- 2019 unterzeichneter Folgevertrag zum Élysée-Vertrag, der die deutsch-französische Kooperation in Außen-, Sicherheits- und Europapolitik vertieft.
- GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien)
- Interne Verwaltungsvorschrift der Bundesministerien, die u. a. Regeln für die Einrichtung von Beauftragten und Koordinatoren festlegt.
Wie viele Dienstreisen hat der Frankreich-Beauftragte unternommen?
Laut Bundesregierung absolvierte der Beauftragte seit Beginn der Legislaturperiode insgesamt 11 Dienstreisen: eine im Inland (München, Münchner Sicherheitskonferenz) und zehn ins Ausland, hauptsächlich nach Paris sowie nach Toulon, Saarbrücken, Colmar/Straßburg, Podgorica und Sarajewo.
Gibt es Kriterien zur Bewertung der Wirksamkeit des Beauftragten?
Nein. Die Bundesregierung erklärt, eine Wirksamkeitsbewertung anhand quantitativer oder qualitativer Kriterien sei nicht vorgesehen, da es sich um politisch geprägte Aufgaben handele. Auch Jahresziele werden nicht festgelegt.
Hat der Beauftragte externe Dienstleister beauftragt?
Nein. Laut Bundesregierung wurden keine externen Dienstleister beauftragt. Auch für Öffentlichkeitsarbeit stehen keine gesonderten finanziellen oder personellen Mittel zur Verfügung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7159 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































