- Grüne fordern Gesamtkonzept Ernährungssicherung für Krisenfall
- ESVG-Novelle und mehr BLE-Mittel ab Bundeshaushalt 2027 verlangt
- Jährlicher Bevölkerungsschutz-Übungstag für alle Schulen geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6662 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Vor dem Hintergrund militärischer Konflikte in der Ukraine-Region und gestörter globaler Lieferketten rückt die Resilienz der Lebensmittelversorgung in Europa zunehmend auf die politische Agenda. Das bestehende Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) sowie das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) gelten als reformbedürftig. Auf EU-Ebene besteht mit dem European Food Security Crisis Preparedness and Response Mechanism (EFSCM) bereits ein Frühwarnsystem, das laut Antrag jedoch weiterentwickelt werden muss.
Im Detail
Wer die Versorgung mit Nahrung stört, trifft die Gesellschaft in der gesamten Breite. Wo Nahrung knapp und teuer wird, wächst Unruhe.
— BT-Drs. 21/6662, Feststellungsteil, S. 1
Naturkatastrophen, großflächige Stromausfälle, Cyberangriffe oder ein militärischer Spannungsfall: Was passiert, wenn die Lebensmittelversorgung in Deutschland abbricht? Diese Frage stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Zentrum ihres Antrags BT-Drs. 21/6662, der am 23. Juni 2026 in den Bundestag eingebracht wurde. Unter dem Titel „Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen“ fordert die Fraktion von der Bundesregierung ein umfassendes Reformpaket für die staatliche Krisenvorsorge.
Ernährungssicherung als Teil der Zivilen Verteidigung
Der Antrag geht weit über klassische Lagerhaltung hinaus. Ernährungssicherung wird darin als mehrdimensionale Aufgabe verstanden: Lebensmittel müssen verfügbar, bezahlbar und für alle zugänglich sein – auch und gerade in Krisenzeiten. Laut dem Antrag ist Ernährungssicherung damit nicht allein eine Frage des landwirtschaftlichen Selbstversorgungsgrades, sondern ein Gefüge aus Produktion, Logistik, Infrastruktur, Personal und Verteilung. Die Fraktion verankert dies ausdrücklich als Teil der Zivilen Verteidigung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Was gilt aktuell?
Das bestehende Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) sowie das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) bilden den rechtlichen Rahmen für die staatliche Lebensmittelreserve und Krisenplanung. Nach Einschätzung der antragstellenden Fraktion weist dieser Rahmen erhebliche Lücken auf: Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind nicht eindeutig geregelt, Schnittstellen zwischen kritischen Infrastrukturen greifen nicht ineinander, und die Bevölkerung ist unzureichend über private Vorsorgemöglichkeiten informiert. Auf EU-Ebene existiert mit dem European Food Security Crisis Preparedness and Response Mechanism (EFSCM) zwar ein Frühwarnsystem, doch auch dieser soll laut Antrag überarbeitet werden.
17 Forderungen: Von der ESVG-Novelle bis zum Schulunterricht
Der Katalog der Forderungen im Antrag umfasst 17 Punkte. Kernstücke sind die Novellierung des ESVG mit einheitlichem Aufgabenkatalog, klaren Verfahrensvorschriften und Stresstest-Übungen sowie die Einführung einer ressortübergreifenden Koordinierungs- und Führungsstruktur auf Bundesebene im Rahmen eines „Operationsplans Zivile Verteidigung“. Konkret sollen das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH), das Innenministerium (BMI), das Verteidigungsministerium (BMVg), das Wirtschaftsministerium (BMWE), das Entwicklungsministerium (BMZ) und das Gesundheitsministerium (BMG) gemeinsam koordiniert werden.
Darüber hinaus fordert der Antrag einen jährlichen, verpflichtenden Bevölkerungsschutz-Übungstag auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene mit Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft. Im Schulbereich sollen Grundlagen der Ernährungsvorsorge neben erweiterter Erste-Hilfe-Ausbildung gesetzlich verankert werden. Für den Bundeshaushalt 2027 verlangt die Fraktion explizit Mittel für die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Durchführungsbehörde.
Drei-Stufen-Modell der Versorgungssicherung
Strukturell schlägt der Antrag ein Drei-Stufen-Modell vor: private Notfallvorsorge der Haushalte, staatliche Notfallreserven und dezentrale private Versorgung mit einem Notfallfilialenplan. Kleine und mittelständische Lebensmittelhandwerksbetriebe sollen dabei ausdrücklich als resiliente Akteure anerkannt und durch ein Aktionsprogramm gestärkt werden, da sie durch regionale Verwurzelung und flexible Strukturen im Krisenfall besonders wichtig sind. Abhängigkeiten bei Futter- und Düngemitteln sowie bei technischer Infrastruktur sollen reduziert werden.
EU-Dimension: Keine Exportbeschränkungen wie in der Corona-Krise
Auf europäischer Ebene setzt sich der Antrag dafür ein, dass der EFSCM so überarbeitet wird, dass Exportbeschränkungen zwischen EU-Mitgliedstaaten in Krisenzeiten ausgeschlossen bleiben – eine Lehre aus der Corona-Pandemie, als Deutschland zeitweise Schutzausrüstung und Güter zurückhielt. Außerdem soll eine verbindliche Ernährungssolidarität nach dem Vorbild der Energieversorgung eingeführt werden. Die Einbindung von Transportsystemen in bestehende Frühwarnsysteme – etwa für maritime Transportrisiken – ist ebenfalls Teil des EU-Forderungskatalogs.
Der Antrag wurde von Katharina Dröge und Britta Haßelmann sowie der gesamten Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterzeichnet. Die Ausschussberatung und abschließende Abstimmung im Bundestag stehen noch aus. Thematisch knüpft das Vorhaben an breitere Debatten über die Resilienz kritischer Infrastrukturen an, wie sie etwa im Bereich der Energieversorgung und Atommüll-Zwischenlager bereits geführt werden. Fragen der staatlichen Vorsorge und Personalkostenentwicklung in Bundesbehörden behandelt auch der Bericht zur BKM-Behörde. Der Aspekt regionaler Versorgungssicherheit und Landwirtschaft hat Berührungspunkte mit der Diskussion über Fraßschäden in der Landwirtschaft.
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Betroffen sind im Krisenfall alle Haushalte in Deutschland, insbesondere vulnerable Gruppen in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen und Kitas. Auch Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk und Bundeswehr sowie kleine und mittelständische Lebensmittelhandwerksbetriebe sind adressiert.
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 in den Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt folgt die Überweisung an den zuständigen Ausschuss – voraussichtlich den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie den Ausschuss für Inneres und Heimat. Nach der Ausschussberatung entscheidet das Plenum über Annahme oder Ablehnung.
- ESVG
- Das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz regelt, wie Deutschland in Krisenzeiten die Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgt und welche staatlichen Vorräte vorgehalten werden.
- EFSCM
- Der European Food Security Crisis Preparedness and Response Mechanism ist ein EU-Mechanismus, der Engpässe in der Lebensmittelversorgung frühzeitig identifiziert und staatliche sowie private Akteure koordiniert.
- ZSKG
- Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes regelt die Aufgaben des Bundes beim Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren und Katastrophen.
Was ist das ESVG?
Das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) regelt die staatliche Bevorratung und Versorgungsplanung für Lebensmittel in Krisenzeiten. Die Grünen fordern dessen Novellierung, um Lücken zu schließen.
Was soll der jährliche Bevölkerungsschutz-Übungstag bringen?
Laut Antrag soll ein verpflichtender, bundesweiter Übungstag flächendeckende Übungen gemeinsam mit der Lebensmittel- und Ernährungswirtschaft ermöglichen und das Bewusstsein der Bevölkerung für Krisenvorsorge stärken.
Welche drei Säulen der Krisenversorgung nennt der Antrag?
Der Antrag unterscheidet private Notfallvorsorge (Haushaltsvorräte), staatliche Notfallreserven und dezentrale private Versorgung inklusive eines Notfallfilialenplans.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6662 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































