Beantwortet
Die Grünen-Fraktion hat am 4. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zum Medienauskunftsgesetz vorgelegt (Drucksache 21/5694). Der Entwurf schafft erstmals eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden.
Bisher existiert kein Bundesgesetz, das Journalisten einen Anspruch auf Informationen von Bundesbehörden einräumt.
Rechtslücke bei Bundesbehörden
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 entschieden, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar sind. Seither beruht der Auskunftsanspruch der Medien direkt auf Artikel 5 Grundgesetz. Dies ist bemerkenswert, da eine so wichtige journalistische Funktion bislang nur verfassungsrechtlich, nicht aber einfachgesetzlich abgesichert war. Die Grünen wollen diese Rechtsunsicherheit durch eine klare gesetzliche Regelung beseitigen.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Entwurf verpflichtet Bundesbehörden zur Auskunftserteilung an Medienvertreter. Diese muss kostenlos, vollständig und unverzüglich erfolgen, sofern sie der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe dient. Das Gesetz sieht einen technologieoffenen Medienbegriff vor. Erfasst werden Presse, Rundfunk und digitale Dienste mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten.
Auskunftsverweigerungen bleiben möglich. Hintergrund ist der Schutz laufender Gerichtsverfahren, gesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften oder überwiegender öffentlicher beziehungsweise privater Schutzinteressen. Allerdings muss in jedem Fall eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Medien erfolgen.
EU-Empfehlung umsetzen
Die EU-Kommission hat der Bundesregierung in ihren Rechtsstaatlichkeitsberichten 2023 und 2024 empfohlen, eine gesetzliche Grundlage für ein Informationsrecht der Medien zu schaffen. Der Grünen-Entwurf orientiert sich am rechtlichen Status quo der Landespresse- und Mediengesetze.
Das Gesetz führt zu erhöhter Rechtssicherheit. Auch die Rechtsklarheit für Journalisten sowie Bundesbehörden wird gestärkt. Die Grünen sehen darin einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Kontrollfunktion der Medien.























































