- 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht wird vollständig gestrichen
- Eigentümer erhalten komplette Wahlfreiheit bei Heizungen
- Bio-Treppe ab 2029: steigender Bioanteil bei Gas/Öl-Heizungen
GEG-Reform 2026: Neue Gebäudemodernisierung löst 65%-Regel ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6278 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Gebäudeenergiegesetz von Oktober 2023 führte die umstrittene 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht ein, die zu großer Verunsicherung bei Hauseigentümern führte. Viele Regelungen erwiesen sich als zu komplex und wenig praktikabel. Gleichzeitig müssen EU-Vorgaben zur Gebäudeeffizienz bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
- 5,1 Milliarden Euro — jährliche Entlastung für Bürger durch Wegfall der GEG-Pflichten
- 2,3 Milliarden Euro — jährliche Entlastung für die Wirtschaft
- 335 Millionen Euro — jährliche Entlastung für die Verwaltung
- 60 Prozent Bioanteil — Zielwert für Gas/Öl-Heizungen ab 2040
Im Detail
Mit diesem Gesetz wird das Gebäudeenergiegesetz durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit.
— Begründung BT-Drs. 21/6278
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Am 8. Juni 2026 vorgelegter Entwurf streicht die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht vollständig. Hauseigentümer erhalten stattdessen wieder freie Wahl zwischen verschiedenen Heizungstechnologien.
Was gilt aktuell?
Neue Heizungen müssen seit Oktober 2023 grundsätzlich zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung hat zu Verunsicherung bei Immobilieneigentümern geführt. Sie erweist sich laut Regierungsbegründung als „zu komplex und wenig praktikabel“. Viele Haushalte sind unsicher gewesen, welche Heizungstechnologie zu wählen ist.
Neue Wahlfreiheit ab 2026
Das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ soll das bisherige GEG ersetzen und gibt Eigentümern wieder umfassende Entscheidungsfreiheit. Beim Heizungstausch können künftig wieder alle Technologien gewählt werden. Dazu gehören Wärmepumpen, Fernwärmeanschluss, Gas- und Ölheizungen sowie Biomasseheizungen oder Hybridlösungen. Die Entscheidung liegt beim Eigentümer.
Das Gesetz führt jedoch eine „Bio-Treppe“ ein. Wer sich für eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Der Bioanteil steigt von 10 Prozent (2029) über 15 Prozent (2030) und 30 Prozent (2035) auf 60 Prozent ab 2040.
Kosteneinsparungen erwartet
Die Bundesregierung rechnet mit erheblichen Entlastungen: Bürger sparen jährlich rund 5,1 Milliarden Euro, die Wirtschaft 2,3 Milliarden Euro. Die Verwaltung spart 335 Millionen Euro. Diesen Einsparungen stehen neue Kosten durch EU-Renovierungspflichten für Nichtwohngebäude gegenüber – etwa 50 Millionen Euro jährlich für die öffentliche Hand.
Gleichzeitig setzt Deutschland EU-Vorgaben zur Gebäudeeffizienz um. Die EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 muss bis Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. Sie sieht unter anderem Renovierungsstandards für Nichtwohngebäude vor.
Evaluation und Klimaschutzziele
Eine Evaluation für 2030 ist festgeschrieben. Dann prüfen die Ministerien, inwieweit die neuen Regelungen zum Klimaschutz beitragen und ob Nachbesserungen nötig sind. Die Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes bleiben von der Reform unberührt.
Der Gesetzentwurf ist federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet worden. Bereits am 15. Mai 2026 wurde er dem Bundesrat zugeleitet.
Weiterlesen:
- 11.000 Brücken vor Modernisierung: Detailpläne bleiben geheim
- Pflegereform darf nicht zur nächsten Belastungswelle werden
Betroffen sind alle Hauseigentümer, die ihre Heizung erneuern müssen oder wollen. Besonders profitieren Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Vermieter, die wieder flexibel zwischen verschiedenen Heizungstechnologien wählen können.
Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum – und dafür ein Planungs- und Baurecht, das schneller, digitaler und einfacher funktioniert. Mit dem Baugesetzbuch-Upgrade räumt die Bundesregierung jetzt auf mit einem Gestrüpp aus Bürokratie, Papierverfahren und unnötigen Hürden. Das sorgt dafür, dass schneller gebaut werden kann, Baukosten sinken und am Ende sowohl private… …
Der Gesetzentwurf wurde am 8. Juni 2026 in den Bundestag eingebracht. Nach der ersten Lesung erfolgt die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse. Die Beschlussfassung im Plenum steht noch aus. Anschließend muss der Bundesrat über zustimmungspflichtige Teile entscheiden.
- 65%-EE-Pflicht
- Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
- Bio-Treppe
- Schrittweise Steigerung des Bioanteils bei Gas- und Ölheizungen ab 2029 von 10% auf 60% bis 2040.
Was ändert sich konkret für Hauseigentümer?
Die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht entfällt komplett. Eigentümer können wieder frei zwischen Gas-, Öl-, Wärmepumpen oder anderen Heizungen wählen.
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Das Gesetz soll nach der Bundestagsbeschlussfassung in Kraft treten. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
Was ist die Bio-Treppe?
Ab 2029 müssen Gas- und Ölheizungen schrittweise steigenden Bioanteile nutzen: 10% ab 2029, 15% ab 2030, 30% ab 2035, 60% ab 2040.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6278 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































