- Arztpraxen setzen jährlich 2,4 Mrd. Euro mit IGeL-Leistungen um
- 7,5 Millionen Frauen zahlen jährlich für gynäkologische Selbstzahlerleistungen
- Linke fordert Verbot nutzloser IGeL und Preisdeckel auf GOÄ-Einfachsatz
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6793 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der IGeL-Monitor, ein Informationsangebot des Medizinischen Dienstes, bewertet die häufigsten Individuellen Gesundheitsleistungen regelmäßig wissenschaftlich. Laut IGeL-Report 2024 setzen Arztpraxen in Deutschland jährlich rund 2,4 Milliarden Euro mit IGeL-Leistungen um. Viele dieser Leistungen werden als negativ oder unklar bewertet. Bereits im 17. Deutschen Bundestag wurde das Thema parlamentarisch behandelt, ohne dass gesetzliche Regelungen folgten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung haben zuletzt ebenfalls Einschränkungen gefordert.
- 2,4 Milliarden Euro — Jährlicher Umsatz von Arztpraxen mit IGeL-Leistungen laut IGeL-Report 2024
- 7,5 Millionen Frauen — Nehmen hochgerechnet jährlich in der Gynäkologie IGeL in Anspruch
- ca. doppelt so häufig — Werden Frauen IGeL-Leistungen angeboten im Vergleich zu Männern
- mindestens 3 Tage — Bedenkzeit zwischen IGeL-Angebot und Durchführung, die der Antrag vorschreibt
- Steigerungsfaktor 1,0 — Auf den einfachen GOÄ-Satz soll der Preis laut Antrag gedeckelt werden
Im Detail
Die allermeisten sind überflüssig, einige können mehr schaden als nutzen.
— BT-Drs. 21/6793, Feststellungsteil, mit Verweis auf IGeL-Monitor
Jährlich zahlen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland rund 2,4 Milliarden Euro aus eigener Tasche für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – medizinische Angebote, die außerhalb des GKV-Leistungskatalogs liegen. Die Fraktion Die Linke hat am 30. Juni 2026 mit BT-Drs. 21/6793 einen Antrag eingebracht, der diesen Markt grundlegend regulieren soll. Anlass ist eine wissenschaftliche Datenlage, die viele dieser Leistungen als überflüssig oder sogar schädlich einstuft.
IGeL: Was Versicherte heute zahlen müssen
Das Prinzip ist bekannt: Beim Arztbesuch empfiehlt der Arzt eine Untersuchung, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Der Patient zahlt selbst – oft ohne zu wissen, ob die Leistung wissenschaftlich belegt ist. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes bewertet die gängigsten Selbstzahlerleistungen systematisch und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Die meisten IGeL sind nicht ausreichend belegt, einige haben ein negatives Nutzen-Schaden-Verhältnis. Dennoch hat sich der IGeL-Markt in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgeweitet.
Besonders betroffen sind Frauen: Sie erhalten laut Antrag fast doppelt so häufig IGeL-Angebote wie Männer. Allein in der Gynäkologie nehmen hochgerechnet 7,5 Millionen Frauen pro Jahr solche Leistungen in Anspruch – die drei häufigsten sind Früherkennungsuntersuchungen. Da Frauen im Durchschnitt sozioökonomisch schlechter gestellt sind als Männer, trifft sie die finanzielle Belastung durch IGeL überproportional hart.
Was der Antrag konkret fordert
Die Linke verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit drei Kernpunkten: Erstens sollen neue und bestehende Behandlungsmethoden schneller bewertet und bei positivem Ergebnis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden. Zweitens sollen Leistungen ohne Nutzennachweis oder mit negativem Nutzen-Schaden-Verhältnis auch als Privatleistung verboten werden. Drittens soll eine Positivliste erlaubter Selbstzahlerleistungen entstehen – etwa Sporttauglichkeitsatteste, Reiseimpfungen oder Zahnbleaching.
Bis diese Maßnahmen wirksam werden, fordert der Antrag eine Reihe sofortiger Schutzregelungen: Für jede angebotene IGeL-Leistung soll ein standardisiertes, evidenzbasiertes Aufklärungsblatt ausgehändigt werden. Zwischen dem Angebot und der Durchführung muss eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen liegen. Der Preis darf nicht über dem einfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Steigerungsfaktor 1,0) liegen. Außerdem soll für IGeL-Leistungen ein Werbeverbot gelten, und sie dürfen nicht innerhalb der regulären Kassensprechzeiten erbracht werden.
Terminvergabe gegen Zuzahlung: eine neue Praxis
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Antrag einer Praxis, die der Verbraucherzentrale Bundesverband dokumentiert hat: In einigen Praxen ist der Kauf einer IGeL-Leistung Voraussetzung dafür, überhaupt zeitnah einen Termin zu erhalten. Die Linke bezeichnet das als faktische Schmiergeldzahlung. Zudem werden laut Verbraucherschützern mitunter Kassenleistungen als IGeL verkauft – Patienten zahlen dann für etwas, das ihre Krankenkasse eigentlich abdecken würde, und zahlen dabei erheblich mehr als der Kassensatz.
Damit solche Praktiken konsequent verfolgt werden, soll laut Antrag jede IGeL-Maßnahme inklusive Preis an den Medizinischen Dienst Bund gemeldet, statistisch ausgewertet und dem Bundestag sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ärzte, die IGeL missbräuchlich, irreführend oder unter Druck verkaufen, sollen wirksam sanktioniert werden. Das Thema berührt auch die Frage der sozialen Gerechtigkeit im Gesundheitssystem: Wer wenig verdient, ist deutlich stärker belastet, wenn er für medizinische Grundleistungen privat zahlen muss.
Politischer Kontext: Ein altes Thema ohne Lösung
IGeL sind kein neues politisches Thema. Bereits im 17. Deutschen Bundestag wurden entsprechende Anträge eingebracht. Gesetzliche Konsequenzen blieben seither aus. Der Antrag der Linken verweist auf Forderungen des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, des Verbands der Ersatzkassen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands, die alle Einschränkungen des IGeL-Marktes fordern. Die politische Debatte über Marktregulierung im Gesundheitswesen ist damit erneut auf der Tagesordnung des Bundestages.
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Betroffen sind alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland – rund 74 Millionen Menschen. Besonders häufig sind Frauen betroffen, denen nach Angaben des Antrags fast doppelt so oft IGeL-Leistungen angeboten werden wie Männern. Auch Personen mit niedrigem Einkommen sind stärker belastet, da sie IGeL-Kosten aus eigener Tasche tragen müssen, obwohl sie GKV-Beiträge zahlen.
Der Antrag wurde am 30. Juni 2026 im Deutschen Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss – voraussichtlich den Ausschuss für Gesundheit – an, wo der Antrag beraten wird. Anschließend entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung.
- IGeL
- Individuelle Gesundheitsleistungen: medizinische Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind und von Patienten selbst bezahlt werden müssen.
- GOÄ
- Gebührenordnung für Ärzte: amtliches Preisverzeichnis, das regelt, wie viel Ärzte für privatärztliche Leistungen abrechnen dürfen. Der einfache Satz (Faktor 1,0) ist der Mindestsatz.
- ePA
- Elektronische Patientenakte: digitales System zur Speicherung von Gesundheitsdaten, das schrittweise für alle GKV-Versicherten eingeführt wird.
Was sind IGeL-Leistungen?
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Angebote, die nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind und daher von Patienten selbst bezahlt werden müssen, obwohl sie gesetzlich krankenversichert sind.
Warum sind IGeL laut Linke problematisch?
Laut Antrag sind die meisten IGeL wissenschaftlich nicht ausreichend belegt, einige haben ein negatives Nutzen-Schaden-Verhältnis. Zudem gibt es Berichte über Praktiken, bei denen der Kauf einer IGeL Voraussetzung für einen zeitnahen Arzttermin ist.
Was fordert die Linke konkret?
Die Fraktion fordert u.a. ein Verbot von IGeL ohne Nutzennachweis, eine Positivliste erlaubter Selbstzahlerleistungen, eine Bedenkzeit von mindestens 3 Tagen, standardisierte Aufklärungsblätter und einen Preisdeckel auf den einfachen GOÄ-Satz.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6793 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































