- Auswärtiges Amt soll Rechnungshof-Empfehlungen zur Förderpraxis umgesetzt haben
- 14 Detailfragen zu Kontrollinstrumenten, Schulungen und abgelehnten Anträgen
- Bezug auf Vorgängeranfrage BT-Drs. 21/7057 mit offenen Punkten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7574 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrechnungshof hat in Prüfberichten die Förderpraxis des Auswärtigen Amts gegenüber Islamic Relief Deutschland beanstandet. Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf die erste Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7057) an, die Kritik geprüft und die Förderpraxis weiterentwickelt zu haben. Welche konkreten organisatorischen Schritte dabei unternommen wurden, blieb nach Ansicht der Fragesteller unklar. Islamic Relief Deutschland ist eine islamische Hilfsorganisation, deren mögliche Nähe zur Muslimbruderschaft politisch diskutiert wird.
Im Detail
Welche konkreten organisatorischen Konsequenzen daraus gezogen wurden, bleibt jedoch offen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7574
Die Kontrolle staatlicher Fördergelder steht im Mittelpunkt einer neuen Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung. Die Drucksache 21/7574 vom 13. August 2026 greift einen bereits laufenden parlamentarischen Vorgang auf: Nachdem die Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7057 erklärt hatte, die Kritik des Bundesrechnungshofes an der Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt geprüft und die Förderpraxis weiterentwickelt zu haben, bleiben aus Sicht der Fragesteller zentrale Fragen unbeantwortet.
Konkret geht es um die Nachvollziehbarkeit der behördlichen Reaktion auf Rechnungshof-Beanstandungen: Welche Mängel hat das Auswärtige Amt anerkannt, welche nicht — und welche organisatorischen Schritte folgten daraus? Diese Fragen stehen im Kern der 14-teiligen Nachfrage, die von Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter und weiteren Abgeordneten der AfD-Fraktion unterzeichnet wurde.
Islamic Relief Deutschland und Rechnungshof-Kritik
Islamic Relief Deutschland ist eine islamische Hilfsorganisation, die über das Auswärtige Amt Projektförderungen erhalten hat. Der Bundesrechnungshof — die unabhängige Prüfbehörde für die Haushaltsführung des Bundes — hat in Prüfberichten Beanstandungen zur Vergabe dieser Mittel vorgelegt. Die politische Diskussion um eine mögliche Nähe der Organisation zur Muslimbruderschaft liefert den Hintergrund für das Interesse der Fragesteller an einer lückenlosen Aufklärung. Die Anfrage bezieht sich dabei ausdrücklich auf bereits vorliegende Rechnungshof-Berichte und die darauf folgende, nach Ansicht der Fragesteller unvollständige Regierungsantwort.
Was gilt aktuell?
Das Auswärtige Amt vergibt Projektförderungen (Zuwendungen) auf Grundlage verwaltungsinterner Regelwerke, darunter der Runderlass AARES 55-1. Dieser legt Verfahren für die Mittelvergabe fest. Die Bundesregierung hat in ihrer Vorgängerantwort erklärt, die Förderpraxis weiterentwickelt zu haben — welche Änderungen am Runderlass oder in der internen Prüfpraxis konkret vorgenommen wurden, ist bislang öffentlich nicht dokumentiert.
14 Fragen zu Kontrolle, Schulung und abgelehnten Anträgen
Die Kleine Anfrage gliedert sich in vier inhaltliche Schwerpunkte. Erstens fragen die Abgeordneten nach der inhaltlichen Bewertung der Rechnungshof-Berichte durch die Bundesregierung: Welche Beanstandungen wurden als berechtigt anerkannt, welche nicht, und mit welcher Begründung? Zweitens richten sich die Fragen 3 bis 8 auf konkrete Verwaltungsänderungen: Welche Dienstvereinbarungen, Leitfäden oder Weisungen wurden geändert oder neu erlassen? Wann traten diese in Kraft? Welche neuen Prüfpflichten, Indikatoren zur Erkennung extremistischer Bezüge und Dokumentationspflichten bestehen heute? Drittens fragt die Anfrage nach Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende des Auswärtigen Amts — Form, Zeitpunkt und Umfang. Viertens werden Zahlen zu konkreten Konsequenzen verlangt: Wie viele Förderanträge wurden seit Kenntnisnahme der Prüfberichte wegen extremistischer Risiken oder Sicherheitsbedenken abgelehnt — aufgelistet nach Jahr und Ablehnungsgrund? Wie viele laufende Förderungen wurden beendet? Abschließend fragt die Drucksache, ob der Bundesrechnungshof die inzwischen eingeführten Maßnahmen bereits selbst bewertet hat und ob Folgeprüfberichte vorliegen.
Für den Fall, dass einzelne Angaben aus Geheimhaltungsgründen nicht öffentlich gemacht werden können, bitten die Fragesteller um eine Beantwortung in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.
Die Kontrolle der Verwendung von Bundesmitteln durch den Bundesrechnungshof ist ein zentrales Instrument parlamentarischer Haushaltskontrolle. Wie das Auswärtige Amt mit Prüfberichten umgeht und welche Verfahrensänderungen tatsächlich folgen, ist Gegenstand des regulären parlamentarischen Fragerechts — unabhängig von der politischen Einordnung der Fragesteller. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, ob die in BT-Drs. 21/7057 angekündigte Weiterentwicklung der Förderpraxis durch konkrete, nachvollziehbare Schritte belegt werden kann. Zum Thema Verfassungsschutz und staatliche Kontrolle extremistischer Bezüge bietet auch der Beitrag Ein starker Verfassungsschutz schützt Freiheit ergänzende Einordnung.
Weiterlesen:
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Betroffen ist das Auswärtige Amt als Vergabestelle für humanitäre Projektförderungen sowie Islamic Relief Deutschland als bisheriger Zuwendungsempfänger. Mittelbar betreffen die Kontrollfragen alle Steuerzahler, da es um die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel geht.
Die Kleine Anfrage ist am 13. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Gemäß § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Bundesrechnungshof
- Oberste Bundesbehörde, die die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes unabhängig prüft und Empfehlungen an die geprüften Stellen ausspricht.
- Zuwendungsempfänger
- Organisation oder Person, die staatliche Fördergelder (Zuwendungen) erhält, ohne dafür eine direkte Gegenleistung zu erbringen.
- AARES 55-1
- Verwaltungsinterner Runderlass des Auswärtigen Amts, der Verfahrensregeln für die Vergabe von Zuwendungen (Fördermitteln) festlegt.
Was hat der Bundesrechnungshof an der Förderung beanstandet?
Aus der vorliegenden Drucksache geht nur hervor, dass der Bundesrechnungshof Beanstandungen zur Vergabe von Fördermitteln an Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt vorgelegt hat. Die konkreten Inhalte dieser Berichte sind nicht Gegenstand dieser Anfrage.
Was ist der Runderlass AARES 55-1?
AARES 55-1 ist ein verwaltungsinterner Runderlass des Auswärtigen Amts, der Regelungen zur Vergabe von Fördermitteln (Zuwendungen) enthält. Die Anfrage will wissen, ob dieser Erlass nach den Rechnungshof-Berichten angepasst wurde.
Warum ist dies eine Nachfrage und keine neue Anfrage?
Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/7057 nach Einschätzung der Fragesteller nicht ausreichend konkret dargelegt, welche organisatorischen Maßnahmen das Auswärtige Amt tatsächlich ergriffen hat. Die neue Anfrage hakt bei diesen offenen Punkten nach.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7574 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































