- 3,07 Mio. Euro Nothilfe über illegales Hawala-System abgewickelt
- Taliban-Vertreter reiste 2025 als Konsularbeamter nach Deutschland ein
- Bundesregierung führt technische Kontakte zur Taliban-Regierung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7575 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 ist die humanitäre Lage im Land nach Einschätzung internationaler Organisationen gravierend. Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Taliban-Anführer, darunter Taliban-Chef Haibatullah Achundsada, erlassen. Im Herbst 2025 fanden Gespräche zwischen deutschen Behörden und der Taliban-Regierung in Kabul über Abschiebungen statt. Recherchen des NDR zufolge stehen die afghanische Botschaft und Konsulate in Deutschland inzwischen unter dem Einfluss Taliban-treuer Mitarbeiter. Laut einem Bericht des Spiegel wurden allein für Ernährungsprojekte in den Jahren 2023 und 2024 rund 3,07 Mio. Euro plus 245.000 Euro Gebühren über das Hawala-System abgewickelt, wie interne Unterlagen des Auswärtigen Amts zeigen sollen.
- 3,07 Mio. Euro — Nothilfe für Ernährungsprojekte in Afghanistan 2023/2024, laut Spiegel über das Hawala-System abgewickelt (interne AA-Unterlagen).
- 245.000 Euro — Gebühren, die dabei zusätzlich über das Hawala-Netzwerk anfielen.
- 27 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu deutsch-afghanischen Beziehungen, eingereicht am 13. August 2026.
- seit August 2021 — Zeitraum, auf den sich die Anfrage zu Taliban-Kontakten und Zahlungsströmen bezieht.
Im Detail
Laut Informationen des SPIEGEL wird die deutsche Nothilfe für Afghanistan teilweise über das in Deutschland illegale Hawala-Zahlungssystem abgewickelt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7575
Deutschland unterhält Kontakte zur Taliban-De-facto-Regierung in Afghanistan und leitet Teile der deutschen Nothilfe laut einem Spiegel-Bericht über das Hawala-System ab — ein in Deutschland ohne entsprechende Lizenz illegales Geldtransfernetzwerk. Allein für Ernährungsprojekte sollen 2023 und 2024 rund 3,07 Mio. Euro zuzüglich 245.000 Euro Gebühren auf diesem Weg transferiert worden sein, wie interne Unterlagen des Auswärtigen Amts zeigen sollen. Diese Vorgänge sind Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7575 der Fraktion Die Linke vom 13. August 2026.
Deutsch-afghanische Kontakte: Was ist bekannt?
Die Bundesregierung erkennt die Taliban-Regierung formal nicht an, führt jedoch nach eigenen Angaben sogenannte „technische Kontakte unterhalb der politischen Ebene“. Im Herbst 2025 fanden in Kabul Gespräche von Vertretern der Bundespolizei und des Bundesinnenministeriums mit Taliban-Vertretern über Abschiebungen statt. Im Juni 2025 reiste laut Medienberichten ein De-facto-Vertreter der Taliban als Konsularbeamter nach Deutschland ein — die Bundesregierung erklärte, davon keine Kenntnis gehabt zu haben. Recherchen des NDR zufolge stehen die afghanische Botschaft und die Konsulate in Bonn und München inzwischen unter dem Einfluss Taliban-treuer Mitarbeiter. Viele afghanische Schutzsuchende in Deutschland betrachten diese Entwicklung mit Sorge.
Hawala-System und Kontrolle der Hilfsgelder
Das Hawala-Netzwerk ermöglicht Geldtransfers ohne Bankbeteiligung über Mittelsmänner weltweit. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft es als relevantes Instrument zur Finanzierung dschihadistischer und terroristischer Aktivitäten ein. Die Fraktion Die Linke fragt nun detailliert nach: Wie viele Zahlungen hat die aktuelle und die vorherige Bundesregierung über dieses System abgewickelt? Welche Ministerien waren zuständig? Und welche Kontrollmechanismen — Empfängerprüfung, Geldwäscheprävention, Sanktionsprüfung — greifen überhaupt bei Hilfszahlungen nach Afghanistan?
Frauenrechte und humanitäre Lage als Maßstab
Seit der Taliban-Machtübernahme im August 2021 hat sich die Lage für Frauen und Mädchen in Afghanistan systematisch verschlechtert. Studium und Berufstätigkeit wurden weitgehend verboten, gesellschaftliche Teilhabe nahezu vollständig unterbunden. Im Mai 2026 legalisierten die Taliban Kinderehen zwischen Minderjährigen und Erwachsenen formal. Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Taliban-Chef Haibatullah Achundsada und den Obersten Richter Abdul Hakim Hakkani erlassen. Die Anfrage erkundigt sich deshalb auch danach, inwiefern die Menschenrechtslage bei den Kontakten zur Taliban-Regierung überhaupt thematisiert wird und ob finanzielle Unterstützungen an die Einhaltung grundlegender Menschenrechte geknüpft sind.
27 Fragen zu den deutsch-afghanischen Beziehungen
Die 27 Fragen der Kleinen Anfrage gliedern sich in vier Themenblöcke: Erstens geht es um eine vollständige Auflistung aller direkten, indirekten und technischen Kontakte zwischen deutschen Behörden und der Taliban-De-facto-Regierung seit Amtsübernahme der aktuellen Bundesregierung — inklusive Datum, Ort, Form und Tagesordnung der Gespräche. Zweitens fragen die Abgeordneten nach dem Status der afghanischen Vertretungen in Deutschland: Wie viele Personen sind in Botschaft und Konsulaten tätig, und welche wurden nach August 2021 neu eingesetzt? Drittens stehen die Zahlungsströme im Mittelpunkt: Die Fraktion verlangt Auskunft über Umfang, Empfänger und rechtliche Grundlage der Hawala-Transfers sowie über Erkenntnisse zu möglichen Taliban-nahen Mittelsmännern. Viertens fragt die Linke nach geplanten Maßnahmen zur Aufstockung humanitärer Hilfe und zur Unterstützung von NGOs, die sich für Frauenrechte in Afghanistan einsetzen.
Auf dem Hintergrund der Abschiebedebatte ist auch relevant, dass die Taliban laut Medienberichten die Entsendung weiterer Diplomaten in EU-Staaten als Gegenleistung für Kooperation bei Rückführungen anbieten. Wie Verfassungsschutzbehörden betonen, birgt jede unkontrollierte Zusammenarbeit mit als extremistisch eingestuften Akteuren Sicherheitsrisiken — auch bei vermeintlich rein technischen Kontakten.
Unmittelbar betroffen sind die rund 300.000 in Deutschland lebenden Afghanen und Afghanerinnen, die eine verstärkte Taliban-Kontrolle über afghanische Auslandsvertretungen befürchten. Darüber hinaus betrifft die Frage nach der Kontrolle von Nothilfegeldern alle deutschen Steuerzahler. In Afghanistan selbst sind Frauen, Mädchen, religiöse Minderheiten wie die Hazara sowie frühere Ortskräfte besonders von den Taliban-Repressionen betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7575) ist am 13. August 2026 im Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Anfrage gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Hawala-System
- Informelles Geldtransfernetzwerk, bei dem Beträge ohne Bankbeteiligung über Vertrauensmänner transferiert werden. In Deutschland ohne Genehmigung der BaFin illegal.
- De-facto-Regierung
- Eine Regierung, die tatsächliche Kontrolle über ein Territorium ausübt, ohne völkerrechtlich formell anerkannt zu sein.
- ISKP (Islamischer Staat Provinz Khorasan)
- Regionaler Ableger des IS, der in Afghanistan und Pakistan aktiv ist und als Terrororganisation gilt.
Was ist das Hawala-System?
Hawala ist ein informelles Geldtransfernetzwerk, bei dem Beträge ohne Bankbeteiligung über Mittelsmänner transferiert werden. In Deutschland ist es ohne Lizenz illegal; laut Bundesamt für Verfassungsschutz spielt es auch eine Rolle bei der Terrorismusfinanzierung.
Erkennt Deutschland die Taliban-Regierung offiziell an?
Nein. Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban nicht als rechtmäßig an, unterhält aber nach eigenen Angaben technische Kontakte unterhalb der politischen Ebene.
Was fragt Die Linke konkret zur Lage der Frauen in Afghanistan?
Die Fraktion fragt, welche frauenbezogenen Projekte Deutschland unterstützt, ob Frauen in Dörfern arbeiten und wie sie geschützt werden, und welche Pläne es zur Unterstützung von NGOs gibt, die sich für Frauenrechte einsetzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7575 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































