- Nur 36% der Arztpraxen erfüllen mindestens ein Barrierefreiheitsmerkmal
- 6,5 Millionen Frauen mit Behinderungen in Deutschland betroffen
- Antrag fordert Bundesförderprogramm und verbindliche GKV-Vergütungsanpassung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6598 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
In Deutschland leben nach Angaben des Instituts für Menschenrechte rund 6,5 Millionen Frauen mit Behinderungen. Eine vorherige Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/2019) hatte die Bundesregierung zu Barrierefreiheit im Gesundheitswesen befragt. Die Antworten der Bundesregierung bestätigten laut Antragsbegründung, dass nur 36 Prozent der ärztlichen und 25 Prozent der psychotherapeutischen Praxen mindestens ein Barrierefreiheitsmerkmal aufweisen — und dass die Bundesregierung dennoch keine Zielwerte für den Abbau dieser Defizite festlegen will. Studien der Antidiskriminierungsstelle des Bundes belegen erhebliche Diskriminierungsrisiken im Gesundheitswesen für Menschen mit Behinderungen.
- 36% — Nur dieser Anteil ärztlicher Praxen in Deutschland erfüllt laut Bundesregierung mindestens ein Merkmal von Barrierefreiheit.
- 25% — Noch geringer ist der Anteil bei psychotherapeutischen Praxen, die mindestens ein Barrierefreiheitsmerkmal aufweisen.
- 6,5 Millionen — So viele Frauen mit Behinderungen leben laut Antragsbegründung in Deutschland und sind strukturell von Versorgungsdefiziten betroffen.
- Art. 25 UN-BRK — Dieser Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland verbindlich zur gleichberechtigten Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen.
Im Detail
In Deutschland leben rund 6,5 Millionen Frauen mit Behinderungen. Dennoch werden ihre spezifischen Bedarfe in der gesundheitlichen Versorgung bislang nicht systematisch berücksichtigt.
— Begründung BT-Drs. 21/6598, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frauen und Mädchen mit Behinderungen erhalten in Deutschland häufig keinen gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Regelversorgung. Nach Angaben der Antragsteller weisen lediglich 36 Prozent der ärztlichen Praxen und nur 25 Prozent der psychotherapeutischen Praxen mindestens ein Merkmal von Barrierefreiheit auf — obwohl rund 6,5 Millionen Frauen mit Behinderungen in Deutschland leben. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 22. Juni 2026 mit der Drucksache 21/6598 einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zu umfassenden gesetzlichen Reformen auffordert.
Was gilt aktuell?
Barrierefreiheit in Arzt- und Therapiepraxen ist derzeit nicht verbindlich gesetzlich vorgeschrieben. Es existiert zwar ein Aktionsplan der Bundesregierung für ein inklusives Gesundheitswesen, laut Antragsbegründung fehlen darin jedoch verbindliche Zeitpläne, klare Zielvorgaben und eine gesicherte Finanzierung. Die Bundesregierung hat nach eigener Auskunft auf die vorherige Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/2019) keine Zielwerte für den Abbau der Barrierefreiheitsdefizite festgelegt. Die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschung ist im Leistungsrecht der GKV (SGB V) nicht explizit verankert. Viele gynäkologische Praxen verfügen weder über höhenverstellbare Untersuchungsstühle noch über geeignete Transferhilfen.
Inklusive Gesundheitsversorgung: Acht Forderungsbereiche
Der Antrag gliedert sich in acht Handlungsfelder. Im Bereich Barrierefreiheit fordert die Fraktion einen bundesweit einheitlichen, verbindlichen Kriterienkatalog für bauliche, technische, digitale und kommunikative Barrierefreiheit in Arzt-, Hebammen- und Therapiepraxen sowie ein Bundesförderprogramm zum barrierefreien Um- und Ausbau bestehender Praxen. Ergänzend soll der Strukturfonds nach § 105 SGB V für Maßnahmen der Barrierefreiheit geöffnet werden.
Im Bereich Vergütung sollen im SGB V und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab Regelungen geschaffen werden, die den erhöhten Zeit-, Personal- und Koordinationsaufwand bei der Behandlung von Patientinnen mit Behinderungen angemessen berücksichtigen. Laut Antragsbegründung führt das bestehende Vergütungssystem dazu, dass Praxen ökonomische Nachteile befürchten müssen, wenn sie Patientinnen mit komplexeren Unterstützungsbedarfen behandeln.
Die gynäkologische Versorgung soll gezielt ausgebaut werden: Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) sollen strukturell um gynäkologische und sexualmedizinische Angebote ergänzt werden. Aufsuchende Versorgungsmodelle für Frauen mit komplexen Mehrfachbehinderungen sollen unterstützt und nahtlose Übergänge von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) in MZEB sichergestellt werden, um Versorgungsabbrüche beim Eintritt ins Erwachsenenalter zu vermeiden.
Reproduktive Selbstbestimmung und kommunikative Barrierefreiheit
Einen eigenen Schwerpunkt setzt der Antrag bei der reproduktiven Selbstbestimmung. Laut Antragsbegründung berichten Betroffene von Fremdbestimmung bei Verhütungsentscheidungen bis hin zu nicht einwilligungsbasierten Sterilisationen, insbesondere in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Der Antrag fordert verbindliche Schutzstandards und gesetzliche Klarstellungen über die Unzulässigkeit solcher Eingriffe ohne freie und informierte Einwilligung. Gleichzeitig soll die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschung und anderen Kommunikationshilfen eindeutig im GKV-Leistungsrecht verankert werden — derzeit verweist die Bundesregierung laut Antrag lediglich auf das allgemeinere SGB I.
Weitere Forderungen betreffen die Qualifizierung von Fachkräften: Inklusive Inhalte sollen verpflichtend in medizinische, pflegerische und hebammenkundliche Ausbildungen aufgenommen werden. In der Forschungsförderung soll Behinderung systematisch als Querschnittsdimension in der Frauengesundheitsforschung berücksichtigt werden — etwa bei Erkrankungen wie Endometriose, PCOS oder Lipödem. Schließlich sollen Selbstvertretungsorganisationen von Frauen mit Behinderungen verbindlich in die Entwicklung, Umsetzung und Evaluation gesundheitspolitischer Maßnahmen einbezogen und ein regelmäßiges Monitoring eingerichtet werden.
Inklusive Gesundheitsversorgung zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Die Antragsbegründung beschreibt ein strukturelles Muster: Die Bundesregierung erkenne Problemlagen an, beschränke sich bislang jedoch überwiegend auf Prüfaufträge und unverbindliche Ankündigungen. Patientinnen mit Behinderungen berichten laut Antrag zudem häufig, dass in medizinischen Kontexten nicht direkt mit ihnen, sondern mit Assistenzpersonen oder Angehörigen gesprochen wird — ein Befund, der die Selbstbestimmung beeinträchtigt. Das Phänomen des sogenannten „Medical Gaslighting“ — das Bagatellisieren von Beschwerden — trifft nach Angaben der Antragsteller besonders Frauen mit nicht sichtbaren Behinderungen, etwa bei psychischen Erkrankungen. Thematisch verwandt ist auch die Diskussion um Inklusion als gesellschaftlichen Maßstab, die aktuell in verschiedenen Politikbereichen geführt wird.
Der Antrag steht im Kontext der breiteren gesundheitspolitischen Debatte: Während die Bundesregierung eine Förderrichtlinie zur Frauengesundheit plant, ist eine systematische Einbeziehung von Frauen mit Behinderungen darin nach Angaben der Antragsteller bislang nicht verbindlich vorgesehen. Verknüpfungen bestehen auch zur Diskussion über Forschungsförderung im Gesundheitsbereich sowie zu strukturellen Fragen der Kontrolldichte bei gesetzlichen Vorgaben.
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Betroffen sind rund 6,5 Millionen Frauen mit Behinderungen in Deutschland, die laut Antrag strukturell seltener an die medizinische Regelversorgung angebunden sind. Besonders stark betroffen sind Frauen mit Mobilitätseinschränkungen, Sinnesbehinderungen sowie Frauen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe. Auch Mädchen mit Behinderungen, die beim Übergang von der Kinderversorgung (Sozialpädiatrische Zentren) in die Erwachsenenversorgung (MZEB) Versorgungsabbrüche erleiden, werden adressiert.
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Der Antrag (BT-Drs. 21/6598) ist am 22. Juni 2026 im Bundestag eingegangen. Als nächste Schritte stehen die Überweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Gesundheit — sowie anschließende Ausschussberatungen an. Danach entscheidet das Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung über den Antrag. Da die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Opposition ist, gilt eine Ablehnung durch die Regierungsmehrheit als wahrscheinlich.
- MZEB
- Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen — spezialisierte Einrichtungen, die medizinische Komplexleistungen für Erwachsene mit geistigen oder schweren Mehrfachbehinderungen erbringen.
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
- Das Vergütungssystem für ärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, das festlegt, wie viel Ärztinnen und Ärzte für einzelne Behandlungen abrechnen können.
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
- Völkerrechtlich bindendes Abkommen der Vereinten Nationen, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und von Deutschland ratifiziert wurde. Artikel 25 regelt das Recht auf Gesundheit.
Wie viele Arztpraxen sind aktuell barrierefrei?
Laut Antragsbegründung (BT-Drs. 21/6598) weisen nur 36 Prozent der ärztlichen und 25 Prozent der psychotherapeutischen Praxen mindestens ein Merkmal von Barrierefreiheit auf.
Was fordern die Grünen konkret?
Der Antrag fordert unter anderem einen verbindlichen Kriterienkatalog für Barrierefreiheit, ein Bundesförderprogramm für barrierefreie Praxen, Anpassungen im GKV-Vergütungssystem, den Ausbau gynäkologischer Spezialangebote sowie ein regelmäßiges Monitoring zur inklusiven Frauengesundheit.
Welche rechtlichen Grundlagen nennt der Antrag?
Der Antrag verweist auf Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz sowie auf die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 2, 5, 6, 9 und 25 UN-BRK), die Deutschland zur Nichtdiskriminierung und zur Barrierefreiheit im Gesundheitswesen verpflichtet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6598 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































