- Berliner Gerichte waren am 13. Juli 2026 stundenlang arbeitsunfähig
- Bund investiert 410 Mio. Euro in Justizdigitalisierung 2023–2029
- Verbindliche Ausfallsicherheits-Standards für Gerichts-IT fehlen bisher
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7489 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bund finanziert die Digitalisierung der deutschen Justiz seit Jahren mit erheblichen Mitteln: Für 2023 bis 2026 stellt er bis zu 200 Millionen Euro bereit, für 2027 bis 2029 im Rahmen des neuen Pakts für den Rechtsstaat weitere 210 Millionen Euro. Koordiniert wird die digitale Transformation durch den E-Justice-Rat und die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz. Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Digitalisierung der Justiz (BT-Drs. 20/2910) räumte die Bundesregierung ein, über keine detaillierten Kenntnisse zur eingesetzten IT-Landschaft in den Ländern zu verfügen — ein Befund, der auch bei der Nachfrage zur Sozialgerichtsbarkeit (BT-Drs. 21/1954) bestätigt wurde.
- 200 Mio. Euro — Bundesförderung für die Justizdigitalisierung in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026.
- 210 Mio. Euro — Weitere Bundesmittel für die Justizdigitalisierung 2027 bis 2029 im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat.
- 13. Juli 2026 — Datum des IT-Ausfalls bei den ordentlichen Berliner Gerichten, ausgelöst durch ein fehlerhaftes Software-Update.
- 35 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Ausfallsicherheit, Redundanz, Notfallkonzepten und Interoperabilität.
- Seit 2021 — Jährlich tritt eine neue XJustiz-Version in Kraft, die die bisherige Version ablöst.
Im Detail
Ein technischer Fehler darf nach Auffassung der Fragesteller nicht dazu führen, dass wesentliche Teile einer Gerichtsbarkeit über Stunden nicht regulär arbeitsfähig sind.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7489
Ein fehlerhaftes Software-Update hat am 13. Juli 2026 die IT-Systeme der gesamten ordentlichen Berliner Gerichtsbarkeit für mehrere Stunden zum Stillstand gebracht. Betroffen waren Amtsgerichte, Landgerichte und das Kammergericht: Richter konnten sich nicht an ihren Arbeitsplätzen anmelden, elektronische Akten blieben gesperrt, und Verhandlungen mussten verlegt oder ganz abgesagt werden. Der Justizbetrieb lief zeitweise nur im Notbetrieb — handgeschriebene Haftbefehle wurden zum Symbol des Ausfalls. Erst durch die Rücknahme des Updates konnte der reguläre Betrieb am 14. Juli 2026 wiederhergestellt werden.
Dieser Vorfall ist der Ausgangspunkt für BT-Drs. 21/7489, die die AfD-Fraktion am 3. August 2026 eingereicht hat. In 35 Einzelfragen erkundigt sich die Fraktion nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu Ausfallsicherheit, Redundanzanforderungen, Notfall- und Wiederanlaufkonzepten sowie zur Interoperabilität der Gerichts-IT — und das vor dem Hintergrund einer erheblichen Bundesbeteiligung: Für die Jahre 2023 bis 2026 stellt der Bund im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bis zu 200 Millionen Euro bereit. Für 2027 bis 2029 sind im Rahmen des neuen Pakts für den Rechtsstaat weitere 210 Millionen Euro eingeplant — insgesamt also 410 Millionen Euro Bundesgeld für die Justizdigitalisierung.
Ausfallsicherheit der Justiz-IT im Fokus
Die Drucksache thematisiert eine strukturelle Spannung im deutschen Föderalismus: Die technische Ausstattung der Gerichte liegt zwar in der Verantwortung der Länder, doch koordinieren Bund und Länder die Digitalisierung gemeinsam über den E-Justice-Rat und die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz. Beide Gremien entwickeln gemeinsame Standards, tragen gemeinsam Projekte wie die bundeseinheitliche Justizcloud oder das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) und setzen Bundesmittel ein — ohne dass der Bund nach bisherigem Erkenntnisstand über einen systematischen Überblick zu Ausfallrisiken verfügt.
Bereits in der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage zur Digitalisierung der Justiz (BT-Drs. 20/2910) hatte die Bundesregierung eingeräumt, über keine flächendeckende Risikoanalyse der eingesetzten Hard- und Software zu verfügen. Bei der Nachfrage zur Sozialgerichtsbarkeit (BT-Drs. 21/1954) verwies die Bundesregierung erneut auf die Länderzuständigkeit. Aus Sicht der Fragesteller entsteht dadurch eine Diskrepanz zwischen gemeinsamer Steuerung und finanzieller Beteiligung einerseits und dem begrenzten Erkenntnisstand des Bundes andererseits.
Interoperabilität: XJustiz-Standard und seine Grenzen
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage gilt der Interoperabilität. Mit XJustiz existiert zwar ein bundeseinheitlicher Standard für den strukturierten Datenaustausch im elektronischen Rechtsverkehr — herausgegeben von der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz und seit 2021 jährlich aktualisiert. Die Drucksache fragt jedoch, ob die in den einzelnen Ländern eingesetzten Fachverfahren und elektronischen Aktensysteme diesen Standard jeweils vollständig und zeitgleich umsetzen, ob verbindliche Fristen für die Umsetzung neuer XJustiz-Versionen bestehen und ob es überhaupt ein einheitliches Zertifizierungsverfahren für die XJustiz-Konformität gibt. Konkret will die Fraktion wissen, ob seit dem 1. Januar 2023 Fälle bekannt sind, in denen Akten zwischen Gerichten verschiedener Länder wegen inkompatibler Systeme nicht automatisiert übermittelt werden konnten und manuelle Nachbearbeitung nötig war.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen weder verbindliche bundesweite Mindestanforderungen an die Ausfallsicherheit gerichtlicher IT-Systeme noch eine Pflicht zur Vorlage von Notfall- oder Wiederanlaufkonzepten als Voraussetzung für die Bewilligung von Bundesmitteln. Auch eine zentrale Erfassung schwerwiegender IT-Ausfälle bei Gerichten durch ein Bund-Länder-Gremium ist laut Drucksache nicht bekannt. Die Anfrage zielt darauf ab, zu klären, ob die für 2027 bis 2029 vorgesehenen 210 Millionen Euro an entsprechende Mindeststandards geknüpft werden sollen.
Für Verfahrensbeteiligte — ob als Kläger, Beklagte oder Zeugen — bedeutet ein mehrstündiger Gerichtsausfall konkret: Verhandlungstermine werden kurzfristig verlegt, Entscheidungen verzögern sich, und in Haftsachen entsteht akuter Handlungsdruck. Wie die wichtigsten Drucksachen vom 7. August 2026 zeigen, beschäftigt das Thema IT-Resilienz staatlicher Infrastrukturen den Bundestag derzeit in mehreren Zusammenhängen. Die Frage, ob zentrale Gerichtssysteme angesichts ihrer Bedeutung für die Rechtspflege ähnlichen Resilienzanforderungen wie kritische Infrastrukturen unterworfen werden sollten, stellt die Drucksache ausdrücklich — und lässt sie offen, bis die Bundesregierung antwortet.
Die Antwortfrist für die Bundesregierung endet am 27. August 2026.
Weiterlesen:
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Unmittelbar betroffen vom Berliner IT-Ausfall vom 13. Juli 2026 waren Richter, Mitarbeiter und Verfahrensbeteiligte aller ordentlichen Berliner Gerichte — von den Amtsgerichten über die Landgerichte bis zum Kammergericht. Strukturell betrifft die Frage nach Ausfallsicherheit und Interoperabilität alle Bürgerinnen und Bürger, die als Kläger, Beklagte, Zeugen oder Angeklagte auf einen funktionierenden Gerichtsbetrieb angewiesen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7489) ist am 6. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat gemäß den parlamentarischen Gepflogenheiten 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort; die Antwortfrist endet damit am 27. August 2026. Liegt die Antwort vor, wird sie als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- E-Justice-Rat
- Zentrales strategisches Steuerungsgremium für die digitale Transformation der deutschen Justiz, bestehend aus Vertretern des Bundes und aller 16 Länder.
- XJustiz
- Bundeseinheitlicher Standard für den strukturierten Datenaustausch im elektronischen Rechtsverkehr; seit 2021 wird jährlich eine neue Version gültig.
- Interoperabilität
- Fähigkeit unterschiedlicher IT-Systeme, Daten ohne Informationsverluste oder manuelle Nachbearbeitung untereinander auszutauschen.
Was ist am 13. Juli 2026 in Berlin passiert?
Ein fehlerhaftes Software-Update des IT-Dienstleistungszentrums Berlin legte die IT-Systeme aller ordentlichen Berliner Gerichte stundenlang lahm. Richter konnten sich nicht anmelden, Akten nicht öffnen und Verhandlungen wurden verlegt oder abgesagt.
Wie viel Geld stellt der Bund für die Justizdigitalisierung bereit?
Laut Drucksache stellt der Bund für 2023 bis 2026 bis zu 200 Millionen Euro bereit. Für 2027 bis 2029 sind im Rahmen des neuen Pakts für den Rechtsstaat weitere 210 Millionen Euro vorgesehen.
Was ist XJustiz?
XJustiz ist ein von der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz herausgegebener Standard für den strukturierten Datenaustausch im elektronischen Rechtsverkehr. Seit 2021 wird jährlich eine neue Version verabschiedet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7489 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































