Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8239 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Pflichttest für Vierjährige: Sprachstand und Entwicklung bundesweit standardisiert
- 1,493 Mrd. Euro jährlich vom Bund an Länder 2027 und 2028
- Mindestens 10 Prozent der Kitas erhalten Zusatzpersonal für sozial belastete Lagen
Hintergrund
Deutschland hat seit 2019 mit dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) versucht, die Qualität der Kindertagesbetreuung über länderspezifische Maßnahmen zu verbessern. Evaluationen zeigen zwar Fortschritte in einzelnen Bereichen, aber weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern: Verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen existieren laut Drucksache aktuell nur in drei Ländern vollständig, in sieben weiteren wird nur der Sprachstand verbindlich erhoben. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sah ausdrücklich die Ablösung des KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards vor.
- 1,493 Mrd. Euro jährlich (2027–2028) — Umsatzsteuermindereinnahmen des Bundes zugunsten der Länder zur Finanzierung des SCQEG.
- 754 Mio. Euro p. a. — Geschätzte Mehrkosten für zusätzliches Personal zur Förderplanung und -begleitung (§ 22b Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII).
- 387 Mio. Euro p. a. — Kosten für Zusatzpersonal in Kitas mit erhöhtem Anteil sozial benachteiligter Kinder (§ 22c).
- 27 Mio. Euro — Gesamtkosten der Gesetzesfolgenabschätzung über 18 Jahre (drei Evaluierungszeitpunkte).
- 266.953 Stunden — Jährlicher Zeitaufwand für Eltern und Kinder durch die Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen (laut Erfüllungsaufwandsberechnung).
Im Detail
Aus diesem Grund lässt sich Bildungsungleichheit durch frühkindliche Förderung am effektivsten bekämpfen.
— Begründung BT-Drs. 21/8239, Abschnitt A (Problem und Ziel)
Kinder, deren Startchancen stark vom sozialen Hintergrund abhängen, sollen durch bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung besser gefördert werden. Die Bundesregierung hat am 28. September 2026 den Entwurf des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) beim Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/8239). Das Gesetz soll das seit 2019 geltende KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz ablösen, das Ende 2027 außer Kraft tritt.
Was gilt aktuell?
Bislang regelt das KiQuTG die Kita-Qualität über länderspezifische Maßnahmen: Jedes Land wählt Handlungsfelder aus und schließt individuelle Verträge mit dem Bund. Bundesweit verpflichtende Standards für Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen fehlen weitgehend. Laut Drucksache sind solche Erhebungen aktuell nur in drei Ländern vollständig vorgesehen, in sieben weiteren wird lediglich der Sprachstand verbindlich erhoben. Kitas in sozial belasteten Lagen erhalten keine bundeseinheitlich gesicherte Zusatzförderung.
Kernregelungen des SCQEG
Das Herzstück des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines neuen § 22b SGB VIII: Spätestens im fünften Lebensjahr muss bei jedem Kind in einer Kindertageseinrichtung der Sprach- und Entwicklungsstand festgestellt werden – einschließlich Selbstregulationsfähigkeiten, Motorik und mathematischer Grundkompetenzen. Für die Durchführung erhalten Kitas mindestens zwei Stunden pro Kind an zusätzlicher Personalzeit, für Förderplanung danach mindestens 30 Minuten pro Kind und Woche. Die Ergebnisse dürfen auf Anforderung der aufnehmenden Grundschule übermittelt werden – ein explizit geregelter Datenaustausch zwischen Kita und Schule.
Ein weiteres zentrales Element ist der neue § 22c SGB VIII zur gezielten Unterstützung von Einrichtungen mit hohem Anteil sozial benachteiligter Kinder. Mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen in jedem Bundesland sollen zusätzliche Fachkräfte erhalten – gestaffelt nach Einrichtungsgröße: 20 Stunden pro Woche für Kitas mit bis zu 80 Kindern, bis zu 60 Stunden für Kitas mit mehr als 120 Kindern. Die Bundesregierung orientiert sich dabei an Erfahrungen aus dem früheren Bundesprogramm „Sprach-Kitas“.
Finanzierung über Umsatzsteuerverteilung
Der Bund unterstützt die Länder über eine Verschiebung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. In den Jahren 2027 und 2028 erhalten die Länder jeweils 1,493 Milliarden Euro mehr, 2029 rund 1,243 Milliarden Euro und ab 2030 bis 2034 jährlich 993 Millionen Euro. Die größten Einzelposten bei den geschätzten Mehrkosten sind der Personalaufwand für Förderplanung und -begleitung (rund 754 Mio. Euro p. a.), Zusatzpersonal für benachteiligte Kitas (rund 387 Mio. Euro p. a.) sowie Fachberatungskapazitäten (rund 197 Mio. Euro p. a.).
Stufenweises Inkrafttreten bis 2032
Der Gesetzentwurf sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten vor: Artikel 1 mit dem Monitoring-Rahmen (§ 24b SGB VIII) tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, Artikel 2 mit der Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellung (§ 22b SGB VIII) am 1. Januar 2029. Eine Übergangsregelung bis Ende 2031 begrenzt die Pflicht zunächst auf die sprachlichen Fähigkeiten, da standardisierte Verfahren für alle Entwicklungsbereiche noch nicht überall vorliegen. Der Fachberatungsschlüssel (Artikel 3) folgt erst zum 1. Januar 2032. Die Evaluierung des Gesetzes ist erstmals sechs Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen und kostet laut Drucksache über 18 Jahre insgesamt rund 27 Millionen Euro. Für weitere Zusammenhänge zwischen Kita-Qualität und Bildungsungleichheit lohnt sich auch ein Blick auf den Bericht zum Reformstand der Kinder- und Jugendhilfe sowie auf Fragen zur Finanzausgleichssystematik zwischen Bund und Ländern.
Weiterlesen:
Betroffen sind unmittelbar rund 3,9 Millionen Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie deren Eltern. Besonders profitieren sollen Kinder aus sozial benachteiligten Familien, aus Haushalten mit nicht-deutschsprachigem Hintergrund und aus armutsgefährdeten Verhältnissen. Darüber hinaus sind Träger von Kindertageseinrichtungen, rund 57.000 Einrichtungen sowie Kommunen und Länder als Vollzugsebene betroffen.
Der Gesetzentwurf wurde am 28. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingebracht. Als nächste Schritte stehen die Ausschusszuweisung und die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen an, gefolgt von der abschließenden Lesung und Abstimmung im Plenum. Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist anschließend auch ein Durchgang im Bundesrat vorgesehen. Artikel 1 soll zum 1. Januar 2027, Artikel 2 zum 1. Januar 2029 und Artikel 3 zum 1. Januar 2032 in Kraft treten.
- SCQEG
- Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – der neue Bundesrahmen für Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung, der das KiQuTG ablöst.
- KiQuTG
- KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz von 2018 – bisheriges Fördergesetz des Bundes für Kita-Qualität, tritt Ende 2027 außer Kraft.
- Sprach-Kita
- Kindertageseinrichtung mit besonderem Förderschwerpunkt für sprachliche Bildung; das frühere Bundesprogramm ist ausgelaufen, die Förderlogik wird im SCQEG über § 22c SGB VIII fortgeführt.
Wann tritt das SCQEG in Kraft?
Der Kernbestand (Artikel 1) tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Regelungen zur Sprachstandsfeststellung (Artikel 2) folgen am 1. Januar 2029, die Fachberatungsschlüssel (Artikel 3) am 1. Januar 2032.
Was passiert mit dem bisherigen KiQuTG?
Das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft und wird durch das SCQEG ersetzt.
Wie viel zahlt der Bund an die Länder?
Der Bund verschiebt die Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder: 2027 und 2028 je 1,493 Milliarden Euro, 2029 rund 1,243 Milliarden Euro, ab 2030 bis 2034 je 993 Millionen Euro jährlich.
































































