- 2.136.747 Euro Härteleistungen an 119 NSU-Betroffene aus Bundesmitteln
- Sonder-Entschädigung nur für NSU-Opfer von Bundesregierung abgelehnt
- SGB XIV seit 2024: psychische Gewalttaten erstmals miterfasst
Hintergrund
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) mordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen und verübte mehrere Bombenanschläge, bevor die Gruppe sich 2011 selbst enttarnte. Bis zu diesem Zeitpunkt richteten sich Ermittlungen überwiegend gegen das Umfeld der Opfer. Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages (BT-Drs. 17/14600) stellte 2013 fest, dass diese Ermittlungspraxis den Opfern weiteres Leid zugefügt hatte. Seit 2011 haben Betroffene Zugang zum Sozialen Entschädigungsrecht; seit dem 1. Januar 2024 ist dieses im SGB XIV geregelt, das erstmals auch psychische Gewalttaten als Schadensgrundlage erfasst.
- 119 Betroffene — Verletzte und Hinterbliebene, an die Härteleistungen des Bundes gezahlt wurden (Quelle: Bundesamt für Justiz)
- 2.136.747,49 Euro — Gesamtsumme der Härteleistungen aus Bundesmitteln an NSU-Betroffene
- 1,5 Mio. Euro — Entschädigungsfonds des Landes Thüringen (2018), je Familie der Getöteten 100.000 Euro
- 1. Januar 2024 — Inkrafttreten des SGB XIV, das erstmals psychische Gewalttaten als Schadensgrundlage erfasst
- 2× jährlich — Bund-Länder-Konferenzen zur Umsetzung des SGB XIV
Im Detail
Die Bundesregierung hält eine weitergehende finanzielle Entschädigung ausschließlich zugunsten der NSU-Betroffenen aus Gründen der Gleichbehandlung mit Betroffenen anderer terroristischer und extremistischer Taten nicht für angezeigt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8760, S. 6
Rund 15 Jahre nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hat die Bundesregierung in BT-Drs. 21/8760 vom 21. Oktober 2026 Auskunft über den Stand der NSU-Opferentschädigung gegeben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beantwortet darin 15 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur materiellen, gesundheitlichen und sozialen Lage der Betroffenen sowie zu den Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts.
NSU-Opferentschädigung: 2,1 Millionen Euro aus Bundesmitteln
Laut Bundesamt für Justiz erhielten insgesamt 119 Betroffene — Verletzte und Hinterbliebene der zehn NSU-Morde und der Bombenanschläge — Härteleistungen in Höhe von insgesamt 2.136.747,49 Euro aus dem Bundeshaushalt. Diese Zahlungen sind Billigkeitsleistungen als Zeichen staatlicher Solidarität, keine Rechtsansprüche. Im Jahr 2018 wurden die pauschalen Härteleistungen rückwirkend verdreifacht, nachdem der NSU-Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode bereits 2013 einen Härtefallfonds empfohlen hatte. Thüringen legte 2018 ergänzend einen eigenen Fonds von 1,5 Millionen Euro auf, der pro Familie der Getöteten 100.000 Euro vorsah.
Was gilt aktuell beim SGB XIV?
Seit dem 1. Januar 2024 ist die NSU-Opferentschädigung im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) geregelt, das das frühere Opferentschädigungsgesetz ablöst. Das neue Recht erfasst erstmals auch psychische Gewalttaten als Schadensgrundlage. Der Leistungskatalog umfasst monatliche Entschädigungszahlungen, Traumaambulanzen für akute Krisen, Berufsschadensausgleich, Krankenbehandlung und Pflege sowie besondere Einzelfallleistungen. Die Traumaambulanz kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Tat Jahre zurückliegt — ein wichtiger Punkt für NSU-Betroffene, deren Traumata bis heute fortwirken.
Wie viele NSU-Betroffene konkret Anträge nach SGB XIV gestellt haben und wie viele davon abgelehnt wurden, kann die Bundesregierung nicht beantworten: Das SGB XIV wird ausschließlich von den Ländern in eigener Verantwortung durchgeführt. Eine gesonderte statistische Erfassung von Opfern terroristischer und extremistischer Anschläge erfolgt nicht; die von den Ländern an die Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) gemeldeten Daten erfassen nur die Gesamtzahl anerkannter Gewaltopfer.
Keine Sonder-Entschädigung für NSU-Opfer geplant
Eine der politisch zentralen Fragen betrifft eine mögliche Zusatzentschädigung, die das dokumentierte staatliche Fehlverhalten während der Ermittlungen berücksichtigen würde. Bis zur Selbstenttarnung 2011 richteten sich die Ermittlungen im Wesentlichen gegen die Opfer und ihre Familien selbst — ein Umstand, den der erste NSU-Untersuchungsausschuss als strukturelles Versagen bewertete. Die Bundesregierung lehnt eine solche Sonder-Entschädigung jedoch ab: Sie hält eine Differenzierung zwischen verschiedenen Opfergruppen aus Gleichbehandlungsgründen nicht für angezeigt und verweist darauf, dass eine Sonderbehandlung die Gefahr erneuter Viktimisierung berge.
Zu den langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des NSU-Terrors für die Betroffenen liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Studien vor. Die Beauftragung einer entsprechenden Studie ist derzeit nicht geplant. Das Kompetenzzentrum für Soziale Entschädigung (BfSE) hat bislang keine Veranstaltungen zur Verbesserung des Umgangs mit NSU-Opfern oder Opfern rechtsextremistischer Gewalt durchgeführt, da die Schulung von Mitarbeitenden alleinige Aufgabe der Länder sei.
NSU-Dokumentationszentrum in Planung
Als konkret geplante Maßnahme nennt die Bundesregierung die Errichtung eines NSU-Dokumentationszentrums in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Das Zentrum soll insbesondere dem Gedenken an die zehn NSU-Opfer dienen. Haushaltsmittel dafür waren zwischenzeitlich gestrichen worden, was laut Vorbemerkung der Fragesteller neue Verunsicherung bei den Betroffenen ausgelöst hatte. Ein Bericht über die Auswirkungen des SGB XIV, der möglicherweise auch NSU-spezifische Aspekte behandeln wird, ist bis zum 1. Januar 2028 dem Deutschen Bundestag vorzulegen.
Ähnliche Fragen der Versorgungslage betreffen auch andere Gruppen schwer traumatisierter Menschen: Die Reform der Pflegeleistungen und ihrer Finanzierungsstrukturen ist ebenfalls Gegenstand aktueller parlamentarischer Debatten, wie etwa der Pflegereform PNOG mit 600 Mio. Euro Mehrkosten für Kommunen zeigt. Fragen staatlicher Verantwortung bei Opferschutz und Vollzugskontrolle stellen sich auch bei anderen Sicherheitsthemen, etwa bei Datenlücken bei der Abschiebungskontrolle oder dem Terroranschlag auf den CSD Berlin.
Unmittelbar betroffen sind die 119 Personen, an die laut Bundesamt für Justiz Härteleistungen gezahlt wurden — Hinterbliebene der zehn Mordopfer sowie Verletzte der NSU-Bombenanschläge. Darüber hinaus können weitere Angehörige und nahestehende Personen Leistungen nach dem SGB XIV beantragen, über deren Anzahl dem Bund mangels gesonderter Statistik keine Daten vorliegen.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen zu materiellen, gesundheitlichen und sozialen Folgen (Fragen 2–6) sowie zu Antragszahlen beim SGB XIV (Fragen 7–8) mit dem Hinweis, dass keine entsprechenden Daten vorliegen und eine Studie nicht geplant ist. Die Fragen werden formal beantwortet, inhaltlich aber weitgehend mit Datenlücken oder Verweis auf Länderzuständigkeit abgewiesen.
Die Kleine Anfrage ist mit der Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. Oktober 2026 abgeschlossen. Ein SGB-XIV-Wirkungsbericht ist bis zum 1. Januar 2028 dem Bundestag vorzulegen; ob und wie darin NSU-spezifische Aspekte behandelt werden, ist laut Bundesregierung noch offen. Das geplante NSU-Dokumentationszentrum befindet sich weiterhin in der Planungsphase.
- SGB XIV
- Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt seit dem 1. Januar 2024 die Soziale Entschädigung für Opfer von Gewalttaten und ersetzt das frühere Opferentschädigungsgesetz. Es umfasst erstmals auch psychische Gewalttaten.
- Härteleistungen
- Billigkeitsleistungen des Bundes für Opfer extremistischer und terroristischer Übergriffe. Sie sind keine Rechtsansprüche im engeren Sinne, sondern freiwillige Solidaritätszahlungen aus dem Bundeshaushalt.
- Traumaambulanz
- Niedrigschwelliges Angebot nach SGB XIV zur akuten psychotherapeutischen Krisenintervention für Gewaltopfer, auch wenn die Tat länger zurückliegt.
Wie viel Geld haben NSU-Opfer vom Bund erhalten?
Der Bund zahlte an 119 Betroffene insgesamt 2.136.747,49 Euro als Härteleistungen. Thüringen legte 2018 zusätzlich einen Fonds von 1,5 Mio. Euro auf, über dessen Inanspruchnahme dem Bund keine Daten vorliegen.
Was regelt das SGB XIV für NSU-Opfer?
Seit dem 1. Januar 2024 ersetzt das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch das frühere Opferentschädigungsgesetz. Es umfasst monatliche Entschädigungszahlungen, Traumaambulanzen, Berufsschadensausgleich, Krankenbehandlung und auch psychische Gewalttaten als Schadensgrundlage.
Plant die Bundesregierung eine Sonder-Entschädigung für NSU-Opfer?
Nein. Die Bundesregierung lehnt eine Sonder-Entschädigung ausschließlich für NSU-Betroffene ab und begründet dies mit dem Gleichbehandlungsgebot gegenüber Opfern anderer terroristischer Taten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8760 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































