- Ökozid wird neuer Straftatbestand im Umweltstrafrecht
- Geldbußen bis zu 15% des Jahresumsatzes möglich
- EU-Richtlinie zum Umweltstrafschutz verspätet umgesetzt
Ökozid-Strafrecht: Linke will Umweltzerstörung härter bestrafen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6362 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland hat die EU-Richtlinie 2024/1203 zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt nicht fristgerecht bis 21. Mai 2026 umgesetzt. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten zu schärferen Umweltstrafrechts-Bestimmungen. Aktuell fehlen in Deutschland wirksame strafrechtliche Instrumente gegen Umweltzerstörung. Bisherige Sanktionen greifen erst nach eingetretenen Katastrophen, nicht präventiv bei erkennbaren Gefährdungen.
Im Detail
Ökozid ist die systematische Zerstörung von Ökosystemen und die schwere, langwierige Beschädigung oder Zerstörung der Umwelt.
— Antragstellung BT-Drs. 21/6362
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zur Einführung eines eigenständigen Straftatbestands „Ökozid“ vorgelegt. Der neue Tatbestand soll Unternehmen erfassen, die systematisch Ökosysteme zerstören. Geldbußen können bis zu 15 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Deutschland hat die EU-Richtlinie 2024/1203 zum strafrechtlichen Umweltschutz nicht fristgerecht bis 21. Mai 2026 umgesetzt. Diese Verzögerung bezeichnet Die Linke als mangelhaft. Gefordert wird eine umfassende Reform des Umweltstrafrechts, die über die EU-Mindestanforderungen hinausgeht.
Was ist Ökozid?
Ökozid bezeichnet die systematische Zerstörung von Ökosystemen durch Unternehmenstätigkeiten. Großflächige Entwaldung für Holzgewinnung oder Agraranbau gehört dazu. Ebenso Grundwasser- und Gewässerverschmutzung durch Bergbau oder Fracking sowie die Kontaminierung von Böden durch Industrieunfälle. Diese Schäden sind oft irreversibel. Sie zerstören die natürlichen Lebensgrundlagen für Generationen.
Was gilt aktuell?
Das deutsche Umweltstrafrecht greift bisher erst bei eingetretenen Umweltschäden. Sanktionen sind meist niedrig. Unternehmen können Umweltzerstörung als Kostenfaktor in ihre Geschäftsstrategie einkalkulieren, da Strafen oft geringer ausfallen als die Gewinne. Ein eigenständiger Tatbestand „Ökozid“ existiert nicht.
Der Antrag sieht vor, Ökozid als Eignungsdelikt zu gestalten. Das bedeutet: Bereits die erkennbare Gefährdung der Umwelt wird bestraft, nicht erst der eingetretene Schaden. Dies entspricht dem Vorsorgeprinzip. Es soll präventiv wirken.
Schärfere Strafen für Unternehmen
Die Linke fordert ein Unternehmensstrafrecht mit erhöhten Geldbußen. Der Rahmen soll sich am weltweiten Jahresumsatz orientieren – bis zu 15 Prozent können als Strafe fällig werden. Bei einem Konzern mit 10 Milliarden Euro Umsatz wären das maximal 1,5 Milliarden Euro Strafe.
Zusätzlich sollen Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Eine Ausfallhaftung greift, wenn Umweltstraftaten wegen mangelhafter Unternehmensorganisation keiner bestimmten Person zugerechnet werden können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll erweitert werden: Whistleblower erhalten Schutz vor Gegenklagen. Bei schweren Umweltstraftaten müssen Geschäftsgeheimnisse weniger stark geschützt werden.
Kosten trägt der Verursacher
Unternehmen sollen die vollständigen Kosten der Ökosystem-Wiederherstellung tragen müssen. Eine Pflichtversicherung kann diese Kosten absichern. Damit sollen die gesellschaftlichen Folgekosten von Umweltzerstörung nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
Umweltverbände erhalten erweiterte Beteiligungsrechte in Strafverfahren. Das schließt Nebenklage- und Klageerzwingungsrechte ein. Sie sollen als Stellvertreter für geschädigte Ökosysteme auftreten können.
Die Reform zielt darauf ab, Artikel 20a des Grundgesetzes zu erfüllen. Dieser schreibt den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen für künftige Generationen vor. Der Dieselskandal hat gezeigt, dass bisherige strafrechtliche Mittel weder abschreckend noch sanktionierend wirken.
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Betroffen sind alle Bürger durch besseren Schutz von Ökosystemen und natürlichen Lebensgrundlagen. Unternehmen in umweltrelevanten Branchen wie Bergbau, Chemie, Agrar- und Holzwirtschaft müssen mit schärferen Strafen bei Umweltverstößen rechnen. Umweltverbände erhalten erweiterte Klagerechte im Strafverfahren.
Der Antrag wird zunächst dem zuständigen Umweltausschuss zur Beratung überwiesen. Nach der Ausschussberatung erfolgt die Abstimmung im Bundestag. Da es sich um einen Oppositionsantrag handelt, ist eine Annahme durch die Regierungskoalition unwahrscheinlich.
- Ökozid
- Systematische Zerstörung von Ökosystemen durch menschliche Aktivitäten, die dauerhafte Umweltschäden verursachen.
- Eignungsdelikt
- Straftat, bei der bereits die Gefährdung bestraft wird, nicht erst der eingetretene Schaden.
Was ist Ökozid genau?
Ökozid ist die systematische Zerstörung von Ökosystemen durch profitorientierte Unternehmen, etwa durch Entwaldung, Bergbau oder Gewässerverschmutzung.
Wie hoch können die Strafen werden?
Unternehmen sollen bis zu 15 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes als Geldbuße zahlen können.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6362 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



























































