- 21,4 Mrd. Euro weniger Staatseinnahmen durch CO₂-Preis-Abschaffung
- Komplettes Emissionshandelssystem soll wegfallen
- Inkrafttreten bereits am 1. Juli 2026 geplant
CO₂-Preis: AfD will 21,4 Milliarden Steuer-Entlastung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6334 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland betreibt seit 2005 ein Emissionshandelssystem für energieintensive Industrien im Rahmen des EU-weiten Systems (EU-ETS). Seit 2021 gibt es zusätzlich eine nationale CO₂-Bepreisung für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel über das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Diese Instrumente sollen Anreize für klimafreundliche Technologien schaffen und Einnahmen für den Klimaschutz generieren. Die Preise sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.
- 21,4 Milliarden Euro — Gesamte jährliche Mindereinnahmen durch die Abschaffung beider Emissionshandelssysteme
- 16,0 Milliarden Euro — Entfallende Einnahmen aus der nationalen CO₂-Bepreisung nach BEHG
- 5,4 Milliarden Euro — Wegfallende Versteigerungserlöse aus dem europäischen Emissionshandel
- 50 Millionen Euro — Einsparung durch Wegfall der Aufsichtspflichten des Umweltbundesamtes
- 1. Juli 2026 — Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes
Im Detail
Die diesen Maßnahmen zugrunde liegende Annahme, CO₂-Emissionen hätten einen nennenswerten, gar hinreichend negativen Einfluss auf das Weltklima, ist sachlich nicht haltbar.
— Begründung BT-Drs. 21/6334
Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung der CO₂-Bepreisung in Deutschland vorgelegt. Der am 9. Juni 2026 vorgelegte Entwurf sieht die ersatzlose Aufhebung sowohl des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes als auch des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vor. Dies führt zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 21,4 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt.
Beide Emissionshandelssysteme sollen bereits zum 1. Juli 2026 vollständig beendet werden. Betroffen wären sowohl die nationale CO₂-Bepreisung für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel als auch die deutsche Teilnahme am europäischen Emissionshandel für energieintensive Industrien.
Finanzielle Auswirkungen
Rund 16 Milliarden Euro entfallen durch den Wegfall der nationalen CO₂-Bepreisung. Weitere 5,4 Milliarden Euro fallen durch das Ende der Versteigerungserlöse aus dem EU-Emissionshandel weg. Der Bund kann lediglich 50 Millionen Euro durch wegfallende Verwaltungskosten einsparen.
Das entspricht etwa einem Zwanzigstel aller jährlichen Bundessteuereinnahmen, die bisher für Klimaschutz und Energiewende verwendet werden.
Was gilt aktuell?
Deutschland betreibt seit 2005 im Rahmen des EU-weiten Emissionshandelssystems einen Zertifikatehandel für Großemittenten wie Kraftwerke und energieintensive Industrien. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz ergänzt seit 2021 diese Regelung um eine nationale CO₂-Bepreisung für Verkehr und Gebäudeheizung. Der CO₂-Preis ist seitdem kontinuierlich von 25 Euro pro Tonne auf aktuell 45 Euro gestiegen.
Begründung der AfD-Fraktion
Die Antragsteller begründeten ihren Vorstoß mit wirtschaftlichen Argumenten. Die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik“ hat den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt. Sie treibt die Energiekosten auf ein „im internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Ganze Branchen verlagern Produktion und Investitionen ins Ausland, insbesondere in die USA und nach Asien.
Die AfD-Fraktion bezweifelt einen „nennenswerten, gar hinreichend negativen Einfluss“ von CO₂-Emissionen auf das Weltklima. Sie bezeichnet die Klimaschutzmaßnahmen als „sachlich nicht haltbar“.
Rechtliche Aspekte
Der Gesetzentwurf steht im Konflikt mit europäischem Recht. Die Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie ist für alle Mitgliedstaaten verpflichtend. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, „unverzüglich auf europäischer Ebene auf eine grundlegende Reform oder ersatzlose Abschaffung des EU-ETS hinzuwirken“. Alternativ soll eine dauerhafte Ausnahmeregelung für Deutschland erwirkt werden.
Bis zu einer solchen europarechtlichen Lösung nimmt die Fraktion eine „vorübergehende Kollision mit sekundärem Unionsrecht bewusst in Kauf“. Der Schutz wirtschaftlicher Grundrechte und des Sozialstaatsprinzips rechtfertigt eine Aussetzung der nationalen Umsetzung.
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Betroffen wären alle Unternehmen der energieintensiven Industrie, die derzeit am EU-Emissionshandel teilnehmen müssen, sowie alle Verbraucher, die fossile Brennstoffe nutzen. Die Entlastung würde Strom-, Heiz- und Kraftstoffkosten reduzieren, aber auch die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und der geplanten Energiewende gefährden.
Der Gesetzentwurf wird zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach der Ausschussberatung folgt die erste Lesung im Plenum, dann die zweite und dritte Lesung mit abschließender Abstimmung. Da der Entwurf auch den EU-Emissionshandel betrifft, wäre eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
- TEHG
- Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz regelt die Teilnahme deutscher Unternehmen am europäischen Emissionshandel.
- BEHG
- Das Brennstoffemissionshandelsgesetz führte 2021 die CO₂-Bepreisung für Heizöl, Gas, Benzin und Diesel ein.
- EU-ETS
- Das europäische Emissionshandelssystem ist ein Cap-and-Trade-System für CO₂-Zertifikate in der EU.
Was würde die Abschaffung der CO₂-Preise kosten?
Dem Bundeshaushalt würden jährlich rund 21,4 Milliarden Euro an Einnahmen entgehen — 16 Milliarden aus der nationalen CO₂-Bepreisung und 5,4 Milliarden aus dem EU-Emissionshandel.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6334 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



























































