- CDU ist einzige Bundestagspartei mit direkten Medienbeteiligungen im Jahr 2024
- SPD haelt indirekte Beteiligungen an mehreren regionalen Tageszeitungen
- AfD, Gruene, CSU, Linke und SSW haben keine Medienbeteiligungen gemeldet
Parteien und Medienunternehmen: Wer hat 2024 welche Beteiligungen?
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im Mai 2026 eine Analyse der finanziellen Beteiligungen der im Bundestag vertretenen Parteien an Medienunternehmen fuer das Kalenderjahr 2024 vorgelegt. Grundlage sind die Rechenschaftsberichte der Parteien, die sie gemaess Paragraf 24 des Parteiengesetzes verpflichtend einreichen muessen. Das Gesetz schreibt vor, dass Parteien ihre Beteiligungen an Medienunternehmen offenlegen und deren Hauptprodukte benennen.
CDU mit den umfangreichsten direkten Beteiligungen
Die CDU ist die einzige Bundestagspartei, die direkte Beteiligungen an mehreren Medienunternehmen haelt. Dazu gehoeren die Union Betriebs-GmbH (100 Prozent, Sitz Rheinbach), die unter anderem das „Mittelstandsmagazin“ und das „JU-Mitgliedermagazin“ herausgibt, die Kommunal-Verlag GmbH (90 Prozent, Berlin) mit den „Kommunalpolitischen Blaettern“, die CDA Verlagsgesellschaft mbH (100 Prozent, Berlin) mit „Soziale Ordnung“ sowie zwei weitere Verlagsgesellschaften in Wiesbaden und Kiel, die regional ausgerichtete Publikationen wie den „HessenKurier“ und den „Schleswig-Holstein-Kurier“ herausgeben.
SPD mit mittelbaren Beteiligungen an Regionalzeitungen
Die SPD haelt keine direkten Beteiligungen, wohl aber unmittelbare und mittelbare Beteiligungen ueber parteieigene Unternehmen. Dazu zaehlen unter anderem die Berliner vorwaerts Verlagsgesellschaft mbH (100 Prozent), die DDV Mediengruppe in Dresden mit der „Saechsischen Zeitung“, die Verlagsgesellschaft Madsack in Hannover (23,08 Prozent) sowie der ÖKO-Test Verlag (100 Prozent, mittelbar) und der Zeitungsverlag Neue Westfaelische in Bielefeld (100 Prozent, mittelbar). Die SPD betont in ihrem Rechenschaftsbericht, dass sie selbst nicht direkt an den Unternehmen beteiligt ist.
Mehrere Parteien ohne jede Medienbeteiligung
Die AfD, Buendnis 90/Die Gruenen, die CSU, Die Linke und der Suedschleswigsche Waehlerverband meldeten keinerlei Beteiligungen an Medienunternehmen. Die FDP, die nicht mehr im Bundestag vertreten ist, aber ebenfalls beruecksichtigt wurde, haelt eine mittelbare Beteiligung von 50 Prozent an der Universum Verlag GmbH in Wiesbaden, die vor allem Fachzeitschriften im Bereich Arbeitssicherheit herausgibt.
Zweck der Offenlegungspflicht
Die Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes dient der Transparenz: Die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung soll moegliche parteipolitische Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte sichtbar machen. Die Angaben basieren ausschliesslich auf den selbst gemeldeten Daten der Parteien und wurden nicht unabhaengig geprueft.

































































