- 860.800 Euro aus Entwicklungshilfe für ERP-Software der Hanns-Seidel-Stiftung
- Vollfinanzierung ohne Eigenanteil der Stiftung über acht Jahre
- Verwendungsnachweise nur kursorisch, nicht vertieft geprüft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6484 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das BMZ fördert politische Stiftungen für ihre internationale Projektarbeit aus dem Haushaltstitel Kapitel 2302, Titel 687 04. Im Rahmen dieser Förderung wurde der Hanns-Seidel-Stiftung ab 2017 auch die Beschaffung und Einführung eines ERP-Systems finanziert, das die weltweite Auslandsprojektabrechnung digital abwickeln soll. Laut Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6484) erwies sich die Einführung komplizierter als geplant, was eine zweite Förderphase bis Ende 2024 erforderlich machte. Die tatsächlichen Gesamtkosten lagen mit 860.800 Euro unter den bewilligten rund 1,02 Millionen Euro.
- 668.490 Euro — bewilligte Mittel für die erste ERP-Projektphase (2017–2021); tatsächlich abgeflossen: 667.298,11 Euro.
- 350.000 Euro — bewilligte Mittel für die Folgephase (2022–2024).
- 860.800 Euro — tatsächliche Gesamtkosten beider Phasen laut Bundesregierung (deutlich unter 1 Mio. Euro).
- 405.000 Euro — größter Kostenblock: Konzepterstellung, Customizing, Migration und Installation.
- 50.000 Euro — Lizenzkosten (kleinster Ausgabenblock der ERP-Förderung).
Im Detail
Bei dem ERP-System handelt es sich um ein notwendiges und den aktuellen Erfordernissen angepasstes Abrechnungstool, welches eine zeitgemäße Abrechnung und Prüfung der für die weltweite Auslandsprojektarbeit der Hanns-Seidel-Stiftung notwendigen Geschäftsprozesse gewährleistet.
— Bundesregierung, BT-Drs. 21/6484, Antwort zu Frage 1
Über acht Jahre lang hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Einführung einer internen Verwaltungssoftware bei der Hanns-Seidel-Stiftung aus Entwicklungshilfemitteln finanziert. Die tatsächlichen Gesamtkosten beider Projektphasen beliefen sich laut BT-Drs. 21/6484 auf 860.800 Euro — vollständig als Vollfinanzierung, ohne Eigenanteil der Stiftung.
Die AfD-Fraktion hatte die Förderung in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5939) kritisch hinterfragt. Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2026 alle 15 Fragen beantwortet. Im Kern geht es darum, ob die Finanzierung einer internen Buchhaltungssoftware aus Titeln der Entwicklungszusammenarbeit sachlich gerechtfertigt ist.
ERP-Förderung: Was wurde finanziert?
Das ERP-System (Enterprise Resource Planning) dient der Hanns-Seidel-Stiftung zur Abrechnung ihrer weltweiten Auslandsprojekte. Die erste Förderphase lief vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 mit bewilligten Mitteln von 668.490 Euro. Da die Softwareeinführung komplizierter verlief als erwartet, schloss sich eine zweite Phase bis zum 30. Dezember 2024 mit weiteren 350.000 Euro an. Die größten Kostenblöcke waren laut Bundesregierung Konzepterstellung, Customizing, Migration und Installation mit rund 405.000 Euro sowie technische Beratung mit 235.000 Euro. Schulungskosten schlugen mit 170.000 Euro zu Buche, Lizenzkosten nur mit 50.000 Euro. Hardware wurde nicht beschafft.
Rechtliche Grundlage der ERP-Förderung
Die Finanzierung erfolgte auf Basis der jährlichen Haushaltsgesetze aus Kapitel 2302, Titel 687 04 — einem Titel, der primär für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben politischer Stiftungen vorgesehen ist. Die Bundesregierung begründet die Einordnung damit, dass ein funktionsfähiges Abrechnungssystem eine notwendige Voraussetzung für die wirtschaftliche Umsetzung von Auslandsprojekten sei. Es handele sich um ein „Werkzeug“, das den kontrollierbaren Einsatz von Projektmitteln in Partnerländern erst ermögliche. Die Förderung erfolgte als Vollfinanzierung — Eigenmittel der Stiftung waren nach den geltenden Richtlinien nicht vorgesehen.
Prüfung der Verwendungsnachweise
Die Verwendungsnachweise für beide Projektphasen liegen dem BMZ vor. Allerdings räumt die Bundesregierung ein, dass diese lediglich kursorisch geprüft wurden. Eine vertiefte Tiefenprüfung fand nicht statt, da die Projekte nicht in die nach VV Nr. 11.1.3 zu § 44 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung vorgeschriebene Stichprobe fielen. Dies bedeutet: Die Mittelverwendung im Detail wurde nicht vor Ort kontrolliert. Interne Berichte der Stiftung über den Projektfortschritt lagen dem BMZ vor, eine externe Evaluation zur Begründung der zweiten Förderphase wurde nicht eigenständig durchgeführt.
ERP-Förderung im Vergleich: Andere Stiftungen
Die Hanns-Seidel-Stiftung ist nicht der einzige Empfänger solcher IT-Förderungen. Laut Anlage zu Frage 13 der Drucksache erhielten weitere politische Stiftungen seit 2017 vergleichbare Mittel: Die Friedrich-Ebert-Stiftung bekam für die IT-Versorgung ihrer Auslandsbüros in zwei Phasen zusammen 6,82 Millionen Euro. Die Konrad-Adenauer-Stiftung erhielt für Projektevaluierungen und IT-Infrastruktur sogar 18,81 Millionen Euro in drei Phasen. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung wurde mit insgesamt 7,43 Millionen Euro für ihr integriertes Projektabrechnungssystem gefördert. Die Bundesregierung weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass die Projekte nicht direkt vergleichbar sind, da unterschiedliche Maßnahmenpakete enthalten seien.
Das Thema berührt grundsätzliche Fragen der Haushaltsausgaben im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und der Kontrolle von Fördermitteln politischer Stiftungen. Ähnliche Debatten über die Zweckbindung staatlicher Mittel zeigen sich auch in anderen Bereichen, etwa bei der Kulturförderung.
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Betroffen sind in erster Linie die Steuerzahler, deren Mittel aus dem Entwicklungshilfetitel für diese IT-Förderung eingesetzt wurden. Mittelbar betroffen sind auch die politischen Stiftungen, die nach den geltenden Förderrichtlinien IT-Infrastrukturprojekte ohne Eigenanteil beantragen können, sowie die Partnerorganisationen und Zielgruppen der Auslandsprojekte, die auf eine funktionierende Abrechnungsinfrastruktur angewiesen sind.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen direkt. Bei Fragen zur messbaren Wirkung auf Zielgruppen im globalen Süden (Frage 10) verweist sie lediglich auf bereits gegebene Antworten zu Fragen 1 und 14, ohne konkrete Nachweise zu liefern. Zur Frage einer Tiefenprüfung räumt sie ein, dass diese nicht stattgefunden hat.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 12.06.2026) AfD deckt auf: 1 Million Euro für Stiftungs-Software aus EZ-Mitteln →
- ERP-System
- Enterprise Resource Planning: integrierte Unternehmenssoftware zur Steuerung von Geschäftsprozessen wie Buchhaltung, Controlling und Projektabrechnung.
- Vollfinanzierung
- Der Zuwendungsgeber (hier der Bund) übernimmt die gesamten förderfähigen Kosten; der Empfänger muss keinen Eigenanteil einbringen.
- Kursorische Prüfung
- Oberflächliche Sichtprüfung von Unterlagen ohne vertiefte Einzelfallkontrolle, im Gegensatz zur Tiefenprüfung mit Belegkontrolle vor Ort.
Warum wurde die ERP-Förderung als Entwicklungshilfe eingestuft?
Laut Bundesregierung ist ein funktionsfähiges Abrechnungssystem Voraussetzung für die wirtschaftliche Umsetzung von Auslandsprojekten und damit Teil der Projektinfrastruktur.
Musste die Hanns-Seidel-Stiftung einen Eigenanteil leisten?
Nein. Die Finanzierung erfolgte als Vollfinanzierung aus Haushaltsmitteln; Eigenmittel der Stiftung waren laut Förderrichtlinien nicht vorgesehen.
Wurden die Verwendungsnachweise geprüft?
Die Nachweise wurden kursorisch geprüft, fielen aber nicht unter die vorgeschriebene Stichprobenprüfung gemäß VV Nr. 11.1.3 zu § 44 Abs. 1 BHO.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6484 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































