- Geldwäsche treibt Wohnungspreise um knapp 2 Prozent pro Quartal hoch
- Für 80-qm-Wohnung bedeutet das einen Aufschlag von rund 6.800 Euro
- EU-Frist: Deutschland muss bis 10. Juli 2029 zentrale Immobiliendatenbank einrichten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6566 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Immobiliensektor gilt laut der Ersten Nationalen Risikoanalyse der Bundesregierung (2018/2019) und dem FATF-Deutschlandbericht 2021/2022 als besonders anfällig für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Konstruktionen über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und sogenannte Share-Deals ermöglichen es, illegale Gewinne in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen. Deutschland hat seit 2017 verschiedene Gegenmaßnahmen ergriffen — vom Transparenzregister über die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung für Immobilien (2020) bis zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (2022). Ein 2023 geplantes elektronisches Immobilientransaktionsregister scheiterte jedoch. Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1640) macht nun die Einrichtung einer zentralen Zugangsstelle für Immobiliendaten bis zum 10. Juli 2029 verbindlich.
- ~2 Prozent — Anstieg der Preise für Eigentumswohnungen im Schnitt bei einem merklichen Anstieg von Geldwäscheverdachtsmeldungen in einem Quartal (TrIGeKo-Studie 2025).
- 6.800 Euro — Typischer Kaufpreisaufschlag für eine 80-qm-Wohnung durch Geldwäscheeffekte laut TrIGeKo.
- 10. Juli 2029 — EU-Pflichtfrist zur Einrichtung einer zentralen Immobiliendaten-Zugangsstelle nach 6. Geldwäscherichtlinie.
- 50 Prozent — Mindestanteil, den der Bund laut Antrag an den Umstellungskosten für das Register übernehmen soll.
- 8. Juli 2019 — Startdatum, ab dem die vollständige Eigentumshistorie und Transaktionspreise im Register erfasst werden sollen.
Im Detail
Ein merklicher Anstieg von Verdachtsmeldungen in einem Quartal gehe einher mit einem Anstieg der Preise für Eigentumswohnungen im Schnitt um knapp zwei Prozent. Für eine typische 80-Quadratmeter-Wohnung bedeute das einen Aufschlag von rund 6.800 Euro.
— BT-Drs. 21/6566, Feststellungsteil, unter Verweis auf TrIGeKo-Studie 2025
Geldwäsche im Immobiliensektor treibt die Kaufpreise für Wohnungen in Deutschland messbar nach oben — und damit mittelbar auch die Mieten. Das belegt eine 2025 veröffentlichte Studie des Trierer Instituts für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht (TrIGeKo): Ein merklicher Anstieg von Geldwäscheverdachtsmeldungen in einem Quartal korreliert mit einem Preisanstieg für Eigentumswohnungen von knapp zwei Prozent im Schnitt. Für eine typische 80-Quadratmeter-Wohnung entspricht das einem Aufschlag von rund 6.800 Euro. Die Fraktion Die Linke hat am 18. Juni 2026 mit BT-Drs. 21/6566 einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zur Einrichtung eines zentralen Immobilientransparenzregisters auffordert.
Immobilientransparenzregister: Was gefordert wird
Der Antrag verlangt vier konkrete Gesetzentwürfe. Erstens soll ein zentrales Immobilientransparenzregister geschaffen werden, das bis zum 10. Juli 2029 in Betrieb geht — dem Stichtag, den die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1640) für alle Mitgliedstaaten verbindlich setzt. Im Register sollen Eigentümeridentitäten, Kaufpreise, Belastungen wie Hypotheken und Grundschulden sowie die vollständige Eigentumshistorie seit dem 8. Juli 2019 erfasst werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sollen zusätzlich die wirtschaftlich Berechtigten — also die Personen, die letztlich hinter einer Firma stehen — sichtbar gemacht werden, entweder durch direkte Eintragung oder durch Verknüpfung mit dem bestehenden Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz.
Zweitens soll das Register als ressortübergreifende Mehrzweckinfrastruktur geplant werden, die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird. Der Bund soll dabei mindestens 50 Prozent der nachgewiesenen Umstellungskosten übernehmen. Neben den geldwäscherechtlichen Mindestdaten sollen in einem zweiten Schritt bis spätestens 2031 weitere Angaben erhoben werden: Gebäudedaten wie Baujahr, Energieeffizienzklasse und Bindungsstatus im sozialen Wohnungsbau sowie Einheitendaten wie Nettokaltmiete, Nutzungsart und anonymisierte Mietverträge. Änderungen sollen die Eigentümer binnen vier Wochen über ein behördliches Online-Formular melden.
Was gilt aktuell?
Deutschland hat in den vergangenen Jahren mehrere regulatorische Schritte unternommen: Das Transparenzregister wurde 2017 eingeführt, die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung für Immobilien trat 2020 in Kraft, und das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II verknüpfte 2022 Grundbuchdaten mit dem Transparenzregister. Ein 2023 geplantes elektronisches Immobilientransaktionsregister scheiterte jedoch. Trotz dieser Schritte bleiben erhebliche Datenlücken: Undurchsichtige Eigentümerstrukturen über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und sogenannte Share-Deal-Konstruktionen — bei denen nicht die Immobilie, sondern die besitzende Gesellschaft übertragen wird — ermöglichen weiterhin die Verschleierung illegaler Herkunft von Geldern. Laut der Ersten Nationalen Risikoanalyse der Bundesregierung (2018/2019) und dem FATF-Deutschlandbericht 2021/2022 zählt der Immobiliensektor zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland.
Open Data und abgestufter Zugang
Drittens fordert der Antrag, dass maschinenlesbare Datensätze zu Immobilien im Besitz von juristischen Personen kostenlos und regelmäßig veröffentlicht werden — in standardisierten Formaten wie JSON oder CSV. Bei natürlichen Personen soll lediglich ein anonymisierter Vermerk erscheinen. Als Vorbilder nennt der Antrag Frankreich, das Katasterdaten zu juristischen Personen über sein Open-Data-Portal veröffentlicht, sowie das Vereinigte Königreich, das über das HM Land Registry zwei maschinenlesbare Datensätze zu Immobilieneigentümern bereitstellt. Viertens soll ein abgestuftes Zugangssystem eingerichtet werden: Journalisten, NGOs, Wissenschaftler und Mieter mit konkretem Sachverhaltsbezug können nach Darlegung eines berechtigten Interesses auf sensiblere Daten zugreifen.
Der Berliner Senat aus CDU und SPD kündigte im April 2026 ein Mietenkataster für die Hauptstadt an, das Vermieter zur Meldung von Mietpreisen und Wohnungsgrößen verpflichten soll. Die Linke bewertet diesen Schritt ausdrücklich positiv und sieht darin ein Modell für eine bundesweite Lösung. Das geplante Immobilientransparenzregister könnte zudem als Datengrundlage für den Zensus 2031 dienen und den Steuervollzug bei Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erleichtern. Über ähnliche Themen rund um Verbraucherschutz und staatliche Registerpflichten sowie die Digitalisierung der Bundesverwaltung berichtet drucksachlich.de fortlaufend.
Weiterlesen:
- Datenatlas Bund: 26 Mio. Euro Verwaltungs-IT abgeschaltet
- Christlicher Fundamentalismus: BfV beobachtet Extremismus-Netzwerke
Betroffen sind vor allem Mieterinnen und Mieter, die durch geldwäschebedingte Kaufpreisaufschläge indirekt höhere Mieten zahlen. Eigentümer von Immobilien — natürliche wie juristische Personen — müssen bei Umsetzung des Registers ihre Daten offenlegen. Steuerbehörden, Ermittlungsbehörden, Journalisten, NGOs und Wissenschaftler sollen vom verbesserten Datenzugang profitieren.
Der Antrag (BT-Drs. 21/6566) vom 18. Juni 2026 wird zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach Abschluss der Ausschussberatungen stimmt das Plenum des Deutschen Bundestages über den Antrag ab. Die EU-Frist für die Einrichtung der zentralen Zugangsstelle für Immobiliendaten läuft bis zum 10. Juli 2029.
- Share Deal
- Beim Share Deal wird nicht die Immobilie selbst, sondern eine Gesellschaft, der die Immobilie gehört, gekauft. Das ermöglicht die Umgehung der Grunderwerbsteuer und verschleiert Eigentumsverhältnisse.
- Wirtschaftlich Berechtigter
- Die natürliche Person, die hinter einer juristischen Person oder Rechtsgestaltung steht und diese letztlich kontrolliert oder von ihr profitiert — relevant für die Geldwäschebekämpfung.
- 6. EU-Geldwäscherichtlinie
- Die Richtlinie (EU) 2024/1640 verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten bis Juli 2029, zentrale Zugangsstellen für Immobiliendaten einzurichten, um Geldwäsche im Immobiliensektor zu bekämpfen.
Was soll im Immobilientransparenzregister stehen?
Laut Antrag sollen Eigentümeridentitäten, Kaufpreise, Belastungen, Eigentumshistorie ab Juli 2019 sowie bei juristischen Personen die wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden.
Warum ist das Thema Geldwäsche bei Immobilien relevant?
Der Immobiliensektor zählt laut der Ersten Nationalen Risikoanalyse der Bundesregierung (2018/2019) und dem FATF-Deutschlandbericht 2022 zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland.
Bis wann muss Deutschland das Register einrichten?
Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (2024/1640) verpflichtet Deutschland, bis zum 10. Juli 2029 eine zentrale Zugangsstelle für Immobiliendaten einzurichten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6566 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































