Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8437 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 82 Petitionen sollen vom Bundestag abgeschlossen werden
- 70 Eingaben betreffen allein das Thema Tierversuche
- Eine Petition zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit gilt als erfüllt
Hintergrund
Jede Person kann sich mit einer Petition an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und legt dem Plenum regelmäßig Sammelübersichten zur Abstimmung vor. Die vorliegende Übersicht trägt die Nummer 337 und beruht auf den Ausschussbeschlüssen vom 7. Oktober 2026 (Protokoll Nr. 21/39).
- 82 Petitionen — insgesamt in der Sammelübersicht 337 enthalten.
- 75 Eingaben — Verfahren abgeschlossen, weil den Anliegen teilweise entsprochen wurde (Beschlussempfehlung 1).
- 1 Eingabe — Verfahren abgeschlossen, weil dem Anliegen entsprochen wurde (Leistungen bei Arbeitslosigkeit).
- 6 Eingaben — Verfahren ohne weiteren Zusatz abgeschlossen (Beschlussempfehlung 3).
Im Detail
die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— Beschlussempfehlung, BT-Drs. 21/8437
Der Petitionsausschuss des Bundestages empfiehlt, 82 Petitionsverfahren abzuschließen. Die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 21/8437 stammt vom 7. Oktober 2026 und enthält die Sammelübersicht 337. Hinter den Aktenzeichen stehen Bürgereingaben, die der Ausschuss geprüft und beschieden hat. Der Bundestag soll nun in einer gemeinsamen Abstimmung entscheiden, ob er diese Empfehlungen annimmt.
Welche Themen die Eingaben betreffen
Den größten Block bilden Petitionen zum Thema Tierversuche. Allein 70 der 82 Eingaben tragen dieses Thema. Sie stammen aus ganz Deutschland, darunter Zwickau, Dresden, Berlin, Köln, Hamburg und Stuttgart, einzelne auch aus Österreich, der Schweiz und Belgien. Weitere Eingaben betreffen die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, Arbeitsvermittlung sowie Inklusion und Teilhabe. Zwei Petitionen befassen sich mit der Digitalisierung der Rechtspflege. Hinzu kommen Einzelfälle zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Tierschutz, Erbschaftsteuer und Einkommensteuer. Drei Eingaben betreffen Lebens- und Genussmittel.
Wie der Ausschuss die Verfahren abschließt
Die Drucksache gliedert sich in drei Beschlussempfehlungen. Die erste umfasst 75 Eingaben und schließt die Verfahren ab, weil den Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Die zweite betrifft eine einzelne Petition aus Wuppertal zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Hier gilt dem Anliegen als entsprochen. Die dritte Empfehlung schließt sechs weitere Verfahren ab, ohne einen Zusatz zu nennen. Dazu gehören je eine Eingabe zu Tierschutz, Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sowie drei Eingaben zu Lebens- und Genussmitteln.
Was die Zahlen bedeuten
Die Drucksache nennt keine inhaltlichen Begründungen für die einzelnen Fälle. Sie weist nur aus, ob ein Anliegen ganz oder teilweise berücksichtigt wurde. Die Begründungen stehen in den Einzelbescheiden an die Einsender. Die hohe Zahl der Tierversuchs-Petitionen zeigt allerdings, wie stark das Thema Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Weil die Empfehlungen gebündelt abgestimmt werden, ist im Plenum in der Regel keine Einzeldebatte zu den 82 Eingaben zu erwarten.
Der Weg zur Entscheidung
Die Amtierende Vorsitzende Dr. Hülya Düber hat die Drucksache für den Petitionsausschuss vorgelegt. Es handelt sich um eine Vorabfassung, die durch die lektorierte Version ersetzt wird. Die Entscheidung des Bundestages steht noch aus. Mit der Annahme sind die Petitionsverfahren abgeschlossen. Wer wissen will, wie der Bundestag zuletzt Parlamentsvorgänge zum Thema Soziales behandelt hat, findet dazu Hintergründe im Beitrag zum Wohngeld 2027 und im Überblick Aus den Ausschüssen – KW41/2026.
Weiterlesen:
Betroffen sind die 82 Einsenderinnen und Einsender aus Deutschland sowie einzelne Einsender aus Österreich, der Schweiz und Belgien. Inhaltlich betrifft die Übersicht vor allem Tierversuche, außerdem Sozialleistungen, Steuern, Tierschutz und die Digitalisierung der Rechtspflege.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 7. Oktober 2026 vorgelegt. Als Nächstes stimmt der Bundestag im Plenum über die Annahme der Sammelübersicht ab. Danach sind die Petitionsverfahren abgeschlossen.
- Petitionsausschuss
- Der 2. Ausschuss des Bundestages prüft Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und empfiehlt dem Plenum, wie damit umzugehen ist.
- Sammelübersicht
- Eine Drucksache, die viele Petitionsbeschlüsse bündelt, damit der Bundestag sie gemeinsam abstimmen kann.
Was ist eine Sammelübersicht?
Der Petitionsausschuss fasst viele abgeschlossene Petitionen in einer Drucksache zusammen. Der Bundestag stimmt über alle Empfehlungen gemeinsam ab.
Was bedeutet 'teilweise entsprochen'?
Das Anliegen wurde nicht vollständig umgesetzt, aber zumindest in Teilen berücksichtigt. 75 der 82 Eingaben fallen unter diese Kategorie.
Sind die Petitionen damit abgelehnt?
Nicht zwingend. Die Drucksache nennt nur, dass die Verfahren abgeschlossen werden und ob dem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen wurde.




































































