- MFA-Pflicht ab April 2025 führte zu massiven Anmeldeproblemen im Jobcenter-Portal
- Vorhaben 'Digitales Jobcenter 2.0' soll Onlinenutzung bundesweit steigern
- Zu Ausstattung und Öffnungszeiten von Eingangszonen hat die Bundesregierung keine Daten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7276 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Dienste in den vergangenen Jahren zunehmend auf digitale Kanäle umgestellt. Ein zentraler Einschnitt war die Einführung der verpflichtenden Mehrfaktorauthentifizierung (MFA) am 29. April 2025 im Zuge eines IT-Sicherheitsvorfalls, der laut Bundesregierung zu einem deutlichen Anstieg von Nutzerproblemen führte. Das 13. SGB-II-Änderungsgesetz verpflichtet die BA zur nutzendenzentrierten Ausgestaltung digitaler Angebote. Seit 2022 können Grundsicherungsanträge vollständig digital und ohne Medienbruch gestellt werden. Im Rahmen des Vorhabens ‚Digitales Jobcenter 1.0‘ wurden in Pilotjobcentern Maßnahmen erprobt, die die Onlinenutzung um durchschnittlich 30 Prozent über den Bundesdurchschnitt steigerten.
- 30 % — Um diesen Wert übertrafen Pilotjobcenter im Vorhaben ‚Digitales Jobcenter 1.0‘ den Bundesdurchschnitt bei der Onlinenutzung.
- 29. April 2025 — Datum der verpflichtenden Einführung der Mehrfaktorauthentifizierung im BA-Fachportal nach einem IT-Sicherheitsvorfall.
- seit 2022 — Seit diesem Jahr können Grundsicherungsanträge vollständig digital und medienbruchfrei gestellt werden.
- seit April 2026 — Die BA-Secure-App steht als zusätzliche Anmeldevariante zur Verfügung, um den Registrierungsprozess zu vereinfachen.
Im Detail
Gleichzeitig sollen analoge Zugangswege erhalten bleiben. Aus einer Nutzung dieser bisherigen Zugangswege sollen sich keine rechtlichen Nachteile für Arbeitsuchende ergeben.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7276, S. 2
Wer in Deutschland Bürgergeld beantragt, soll das zunehmend digital tun — über das Fachportal jobcenter.digital oder die Jobcenter-App. Doch der Weg dorthin ist für viele Leistungsberechtigte mit erheblichen Hürden verbunden. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7276), in der 22 Fragen zur Nutzerfreundlichkeit der digitalen und analogen Zugangswege zur Grundsicherung beantwortet werden.
Authentifizierungsprobleme nach IT-Sicherheitsvorfall
Das zentrale Problem benennt die Bundesregierung klar: Die Einführung der verpflichtenden Mehrfaktorauthentifizierung (MFA) am 29. April 2025 — ausgelöst durch einen IT-Sicherheitsvorfall bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) — führte zu einem deutlichen Anstieg von Schwierigkeiten beim Registrierungs- und Anmeldeprozess. Nutzer berichten über Probleme bei veralteten oder inkompatiblen Endgeräten, fehlendem Smartphone sowie Schwierigkeiten beim Wechsel zwischen Geräten. Da TOTP-Codes und Passkeys gerätegebunden sind, ist bei einem Gerätewechsel eine erneute Einrichtung notwendig. Als Reaktion erweiterte die BA kurzfristig die personellen Kapazitäten im technischen Support und führte im April 2026 die BA-Secure-App als dritte Anmeldevariante ein.
Was gilt aktuell beim Jobcenter-Digitalisierung?
Seit dem Jahr 2022 können Anträge auf Bürgergeld vollständig digital und ohne Medienbruch gestellt werden. Das 13. SGB-II-Änderungsgesetz verpflichtet die BA zur nutzendenzentrierten Ausgestaltung ihrer digitalen Angebote. Bürgerinnen und Bürger haben im Fachportal die Wahl zwischen drei Authentifizierungswegen: Passkey (biometrisch), TOTP-App sowie die seit April 2026 verfügbare BA-Secure-App. Parallel dazu bleibt der postalische Kommunikationsweg laut Bundesregierung uneingeschränkt erhalten — eine Kombination aus digitalem Versand und Postempfang ist jedoch nicht möglich.
Jobcenter-Digitalisierung: Pilotprojekt mit positivem Ergebnis
Im Vorhaben Digitales Jobcenter 1.0 haben die Bundesregierung und die BA gemeinsam mit teilnehmenden Jobcentern die vorrangig digitale Antragstellung erprobt. Das Ergebnis: Die Onlinenutzungsquoten der beteiligten gemeinsamen Einrichtungen (gE) lagen zum Zeitpunkt der Maßnahmenerprobung durchschnittlich 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Aktuell prüft das Vorhaben Digitales Jobcenter 2.0, ob und wie diese Ergebnisse auf alle Jobcenter im Bundesgebiet übertragen werden können. Dabei setzt die BA auch auf den Einsatz von KI, um Nutzerfeedback zur Onlineantragstrecke auszuwerten und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Keine Daten zu Eingangszonen
Auf mehrere konkrete Fragen zur Ausstattung der Jobcenter-Eingangszonen — etwa wie viele Jobcenter offene Eingangszonen ohne Voranmeldung betreiben oder PCs zur Antragstellung bereitstellen — erklärt die Bundesregierung, keine Informationen zu besitzen. Die Ausgestaltung des persönlichen Zugangs liegt in der dezentralen Organisationshoheit der jeweiligen Trägerversammlung und wird nicht zentral erfasst. Auch zur Abbruchquote bei der digitalen Antragstellung (Frage 7) liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Der Vorschlag, analoge Zugangswege durch Jobcenter-eigene Scanner in den Eingangszonen auszubauen, lehnt die Bundesregierung explizit ab: Er korrespondiere nicht mit dem Ziel, Verwaltungsdienstleistungen durch Digitalisierung schneller und moderner zu gestalten.
Mehrsprachige Anträge nicht geplant
Den Vorschlag, den Bürgergeld-Antrag mehrsprachig anzubieten, lehnt die Bundesregierung unter Verweis auf § 19 SGB X ab: Deutsch ist die gesetzlich vorgeschriebene Amtssprache. Fremdsprachige Angebote können nur ein ergänzendes, freiwilliges Angebot sein, dessen Mehrkosten gegen den Nutzen abgewogen werden müssen. Die BA ist jedoch verpflichtet, mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in einfacher Sprache zu kommunizieren und Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen. Laut Bundesregierung setzt die BA diese Vorgaben um.
Interessant im Kontext der Bürgergeld-Digitalisierung ist auch, wie die BA mit der Frage der Barrierefreiheit umgeht: Onlineangebote werden gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entwickelt und extern geprüft. Nutzer können Barrieren über einen integrierten Feedback-Mechanismus melden.
Für weitere Einblicke in die Digitalisierung staatlicher Leistungen und Förderprogramme empfehlen sich folgende Beiträge auf drucksachlich.de:
Weiterlesen:
- BAMF-Integrationskurse Thüringen: 427 Kurse, 2,8 Mio. Euro
- Wohnungsbaugenossenschaften: 109 Mio. Euro KfW-Förderung seit 2022
- Karsten Wildberger: Deutschland wird digital
Betroffen sind alle Leistungsberechtigten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die Bürgergeld beantragen oder bereits beziehen — insbesondere Menschen ohne ausreichende Digitalkompetenz, ohne geeignete Endgeräte sowie Menschen mit Behinderungen. Die Antworten der Bundesregierung beziehen sich ausschließlich auf Jobcenter in Form gemeinsamer Einrichtungen (gE); zugelassene kommunale Träger (zkT) unterliegen der Länderaufsicht und sind nicht erfasst.
Die Bundesregierung beantwortet den Großteil der Fragen inhaltlich, weicht jedoch bei mehreren konkreten Datenfragen aus: Zu Abbruchquoten bei der Onlinebeantragung (Frage 7) sowie zur Ausstattung der Jobcenter-Eingangszonen (Fragen 17–20) verweist sie auf fehlende Daten und dezentrale Zuständigkeiten der Trägerversammlungen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Jobcenter-Digital: Zugangsprobleme für digitale Außenseiter →
- Mehrfaktorauthentifizierung (MFA)
- Ein Sicherheitsverfahren, bei dem sich Nutzer mit zwei unabhängigen Methoden identifizieren müssen — zum Beispiel Passwort plus Einmalcode per App. Die BA macht dies seit April 2025 für ihr Fachportal verpflichtend.
- Gemeinsame Einrichtung (gE)
- Die häufigste Jobcenter-Form: Bundesagentur für Arbeit und Kommune betreiben das Jobcenter gemeinsam. Davon zu unterscheiden sind zugelassene kommunale Träger (zkT), die allein von der Kommune geführt werden.
- TOTP (Time-based One-time Password)
- Ein zeitlich begrenztes Einmalpasswort, das eine Authenticator-App alle 30 Sekunden neu generiert und als zweiter Anmeldefaktor dient. Es ist an das jeweilige Endgerät gebunden und nicht übertragbar.
Was ist die Mehrfaktorauthentifizierung (MFA) beim Jobcenter-Portal?
Seit dem 29. April 2025 müssen sich Nutzer im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zum Passwort über einen zweiten Faktor (z.B. Passkey, TOTP-App oder BA-Secure-App) identifizieren. Dies soll Datenmissbrauch verhindern, führte aber zu vermehrten Anmeldeproblemen.
Können Bürgergeld-Anträge auch weiterhin auf Papier gestellt werden?
Ja. Laut Bundesregierung bleibt der postalische Kommunikationsweg uneingeschränkt erhalten. Eine Kombination aus digitalem Versand und postalischem Empfang ist jedoch nicht vorgesehen.
Wie viele Jobcenter haben offene Eingangszonen ohne Voranmeldung?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die Ausgestaltung der Eingangszonen liegt in der dezentralen Verantwortung der jeweiligen Trägerversammlungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7276 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































