- 93 Millionen Menschen in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht
- Keine zusätzlichen Bundesmittel für EU-Anti-Armutsstrategie geplant
- Nationaler Umsetzungsplan noch nicht beschlossen, Beratungen im Anfangsstadium
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7152 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 6. Mai 2026 hat die Europäische Kommission die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung (APS) vorgestellt. Sie zielt darauf ab, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu senken — ein Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte. Ein erster Austausch der EU-Sozialministerinnen und -minister fand beim EPSCO-Rat am 29. Juni 2026 statt. Bei der Strategie handelt es sich nicht um einen verbindlichen Rechtsakt, sondern um einen politischen Rahmen, dessen Umsetzung vom Willen der Mitgliedstaaten abhängt.
- 93 Millionen — Menschen in der EU sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (ca. jeder Fünfte).
- 1 Million — Menschen in der EU sind laut Drucksache von Wohnungslosigkeit betroffen.
- 15 Millionen — Um diese Zahl soll die Zahl armutsbedrohter EU-Bürger bis 2030 sinken (EU-Ziel).
- 350 Maßnahmen — Sieht der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche vor.
- 0 Euro — Zusätzliche Bundesmittel für die Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie sind derzeit geplant.
Im Detail
Es sind derzeit keine zusätzlichen Bundesmittel für die Umsetzung der APS geplant. Im Kontext des Europäische Sozialfonds (ESF) des Bundes der Förderperiode 2021 bis 2027 werden bezogen auf die APS keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7152, S. 4–5
Rund 93 Millionen Menschen — etwa jeder fünfte Einwohner der Europäischen Union — sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Hinzu kommen rund 1 Million wohnungslose Menschen in der EU. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission am 6. Mai 2026 die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung vorgestellt. Wie Deutschland diese Strategie umsetzen will, wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage wissen — die Bundesregierung hat nun geantwortet (BT-Drs. 21/7152, 14. Juli 2026).
Das zentrale Ergebnis: Zusätzliche Bundesmittel sind nicht geplant. Die Bundesregierung teilt mit, für die Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie seien weder im laufenden Bundeshaushalt noch im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF+) für die Förderperiode 2021 bis 2027 neue Haushaltsmittel vorgesehen. Stattdessen soll auf bestehende Umsetzungs- und Monitoringstrukturen zurückgegriffen werden — so wie es auch die EU-Kommission in ihrer Mitteilung vorschlägt.
EU-Anti-Armutsstrategie: Was gilt aktuell?
Die EU-Anti-Armutsstrategie ist kein verbindlicher Rechtsakt, sondern ein politischer Rahmen. Sie enthält Empfehlungen zu sechs Handlungsfeldern: gute Arbeit, Einkommenssicherung, Zugang zu Dienstleistungen, Wohnungslosigkeit, Kindergarantie und Rechte von Menschen mit Behinderungen. Für Deutschland bedeutet das: Die Strategie verpflichtet zu nichts, kann aber als politischer Maßstab genutzt werden. Ein erster Austausch der EU-Sozialministerinnen und -minister fand beim EPSCO-Rat am 29. Juni 2026 statt. Die Bundesregierung bezeichnet die Beratungen zur nationalen Umsetzung als im „Anfangsstadium“.
Nationaler Umsetzungsplan: Noch keine Entscheidung
Ob Deutschland einen eigenen nationalen Umsetzungsplan zur EU-Anti-Armutsstrategie erstellen wird, lässt die Bundesregierung offen. Auf die Frage der Grünen-Fraktion nach einem solchen Plan sowie nach der Benennung eines nationalen Anti-Armutskoordinators antwortet die Regierung, die Beratungen befänden sich erst im Anfangsstadium. Ebenso ungeklärt bleibt, wie Menschen mit Armutserfahrung in die Umsetzung strukturell eingebunden werden sollen. Laut Drucksache bestehen zwar etablierte Beteiligungsformate — etwa über die Nationale Armutskonferenz und den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht —, wie diese für die konkrete APS-Umsetzung genutzt werden, stehe aber noch nicht fest.
Kinderarmut und Wohnungslosigkeit im Fokus
Konkrete Schritte nennt die Bundesregierung beim Thema Kinderarmut: Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) ist als Kinderchancen-Koordinatorin eingesetzt und überwacht den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ mit insgesamt 350 Maßnahmen. Ergänzend verweist die Regierung auf direkte Geldleistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag sowie steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende. Beim Thema Wohnungslosigkeit verweist die Bundesregierung auf den laufenden EU-Ratsempfehlungsprozess zur Ausgrenzung am Wohnungsmarkt — eigene verbindliche Ziele auf nationaler Ebene kündigt sie nicht an. Zur Begründung heißt es, die EU habe keine Kompetenz, Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben zur Beendigung von Wohnungslosigkeit zu machen. Angesichts der regionalen Unterschiede bei Sozialleistungsbezug ist die Frage nach konkreten nationalen Maßnahmen politisch brisant.
Mehrjähriger Finanzrahmen 2028–2034 als offene Flanke
Mehrere Fragen der Grünen-Fraktion zielten auf die künftige EU-Finanzierung sozialer Maßnahmen. Die Bundesregierung unterstützt laut eigenen Angaben die von der EU-Kommission vorgeschlagene Quote für Soziales in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPPs) als horizontales Ziel. Ob ESF+-Mittel im nächsten Finanzrahmen gekürzt werden, lässt die Regierung jedoch offen — die Verhandlungen laufen noch. Eine konkrete Aussage zur Frage, ob sich Deutschland gegen Kürzungen der ESF+-Mittel einsetzt, verweigert die Regierung mit dem Verweis auf laufende Verhandlungen. Auch beim Thema Antidiskriminierung verweist die Bundesregierung auf einen bereits eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drs. 21/6178), der kostenlosen und barrierefreien Zugang zu Beratungsleistungen stärken soll. Die Weiterentwicklung der sozialpolitischen Rahmenbedingungen bleibt damit auf mehreren Ebenen offen.
Zur Frage, welche konkreten Indikatoren für die Messung der Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie genutzt werden sollen, verweist die Bundesregierung auf das bestehende Indikatorentableau der Armuts- und Reichtumsberichterstattung sowie auf künftige gemeinsame EU-Indikatorenentwicklung — deren Ergebnis sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt „noch nicht absehbar“.
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Besonders betroffen von Armut und sozialer Ausgrenzung sind laut Drucksache Kinder und Jugendliche, Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Roma, LGBTIQ+-Personen sowie Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung. In Deutschland können Menschen, die ihnen zustehende Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen, statistisch nicht vollständig erfasst werden.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen zu konkreten nationalen Maßnahmen, Zeitplänen und einem Anti-Armutskoordinator nur mit dem Hinweis, die Beratungen befänden sich im Anfangsstadium. Fragen zu Finanzierung (Nr. 16) werden pauschal auf vorherige Antworten verwiesen. Die Antworten sind inhaltlich weitgehend offen gehalten und vermeiden konkrete Zusagen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. EU-Anti-Armutsstrategie: Grüne fragen nach deutschem Umsetzungsplan →
- EU-Anti-Armutsstrategie (APS)
- Am 6. Mai 2026 von der EU-Kommission vorgestellter politischer Rahmen zur Armutsbekämpfung in der EU. Kein verbindlicher Rechtsakt, sondern Empfehlung an die Mitgliedstaaten.
- ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus)
- Wichtigstes EU-Instrument zur Förderung von Arbeitsmarktintegration, sozialer Inklusion und Armutsbekämpfung. Aktuelle Förderperiode läuft bis 2027.
- EPSCO-Rat
- Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz der EU — zuständiges Ministergremium für Sozialpolitik auf EU-Ebene.
Plant Deutschland einen eigenen Umsetzungsplan zur EU-Armutsstrategie?
Laut Bundesregierung befinden sich die Beratungen zur Umsetzung noch im Anfangsstadium. Ein konkreter nationaler Umsetzungsplan ist bisher nicht angekündigt.
Gibt es zusätzliche Bundesmittel für die Armutsbekämpfung?
Nein. Die Bundesregierung plant derzeit keine zusätzlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie und setzt auf bestehende Finanzierungsinstrumente.
Wie wird Kinderarmut in Deutschland bekämpft?
Die Bundesregierung nennt den Nationalen Aktionsplan 'Neue Chancen für Kinder in Deutschland' mit 350 Maßnahmen sowie direkte Geldleistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine Kinderchancen-Koordinatorin überwacht die Umsetzung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7152 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































