- 46.056 Vollzeitstellen Pflegepersonal fehlten im 4. Quartal 2024 bundesweit
- Brandenburg und Berlin mit Defizit von über 18 Prozent besonders betroffen
- WiWePP-Abschlussbericht verzögert sich — Ergebnisse erst März 2026 vorgelegt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6520 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten und verpflichtet Krankenhäuser, quartalsweise Daten zur Ist- und Soll-Personalausstattung an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu melden. Die gesetzliche Grundlage schafft § 137k SGB V; die Jahresdaten für 2025 stehen dem Gesetzgeber erstmals zum 30. September 2026 zu. Parallel dazu läuft das WiWePP-Projekt gemäß § 137l SGB V, das die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung sicherstellen soll. Dieses Projekt wurde von KPMG durchgeführt und hätte laut Gesetz bis Ende 2024 abgeschlossen sein sollen — verzögerte sich aber aufgrund einer Neuvergabe und Projektverlängerung.
- −46.056 VZÄ (−8,96 %) — Pflegepersonal-Defizit in deutschen Krankenhäusern im 4. Quartal 2024 laut InEK-Daten.
- −36.895 VZÄ (−6,79 %) — Defizit im 1. Quartal 2025; Verbesserung im Vergleich zum Vorquartal, aber weiterhin deutliche Unterbesetzung.
- −14.849 VZÄ (−2,89 %) — Defizit im 2. Quartal 2025; die Bundesregierung weist darauf hin, dass Quartalsdaten nicht validiert und daher eingeschränkt aussagekräftig sind.
- −21,97 % (Brandenburg) — Größtes Personaldefizit aller Bundesländer im 4. Quartal 2024; Berlin folgte mit −18,77 %, Mecklenburg-Vorpommern mit −19,46 %.
- −11,70 % (Normalstation Kinder) — Im 4. Quartal 2024 war das Defizit auf Kinderstationen höher als im Erwachsenenbereich (−9,38 %).
Im Detail
Die Aussagekraft der Quartalsdaten im Hinblick auf regionale, fachbereichsspezifische und trägerspezifische Unterschiede der Erfüllungsgrade der PPR 2.0 ist daher aus Sicht der Bundesregierung niedrig.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6520, Seite 2
In deutschen Krankenhäusern fehlen zehntausende Pflegekräfte — das zeigen erstmals veröffentlichte Quartalsdaten, die die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt hat. Laut BT-Drs. 21/6520 vom 15. Juni 2026 wiesen die Kliniken im 4. Quartal 2024 bundesweit ein Personaldefizit von rund 46.056 Vollzeitstellen aus, was einem Fehlbestand von −8,96 Prozent gegenüber dem Soll-Bedarf laut PPR 2.0 entspricht. Für Patienten bedeutet das: Die gesetzlich vorgesehene Pflegepersonalausstattung wird in den meisten Bundesländern nicht erreicht.
Pflegepersonal-Regelung 2.0: Was gilt aktuell?
Die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten und macht die sogenannte Pflegepersonal-Regelung 2.0 verbindlich. Seitdem melden alle Krankenhäuser quartalsweise ihre tatsächliche Personalausstattung (Ist) sowie den errechneten Bedarf (Soll) an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Das Bundesministerium für Gesundheit hat von seinem gesetzlichen Recht, diese Daten vorab anzufordern, Gebrauch gemacht: Die Quartalsdaten für Q4/2024, Q1/2025 und Q2/2025 liegen vor und wurden nach Ländern und Stationskategorien aufbereitet.
Regionale Unterschiede: Ostdeutschland besonders betroffen
Die Daten zeigen erhebliche regionale Unterschiede. Im 4. Quartal 2024 lag das Defizit in Brandenburg bei −21,97 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern bei −19,46 Prozent und in Berlin bei −18,77 Prozent. Im Gegensatz dazu meldeten Hamburg (+8,68 %) und Bremen (+7,80 %) im selben Quartal sogar einen Überschuss gegenüber dem Soll. In den Folgequartalen verbesserte sich das bundesweite Defizit rechnerisch: Im 1. Quartal 2025 fehlten rund 36.895 Vollzeitstellen (−6,79 %), im 2. Quartal 2025 nur noch rund 14.849 (−2,89 %). Die Bundesregierung schränkt die Interpretation dieser Verbesserung jedoch deutlich ein: Bei den Quartalsmeldungen handele es sich um nicht-validierte Daten, die im Rahmen der Jahresmeldung noch vervollständigt oder korrigiert werden könnten. Die Aussagekraft sei daher niedrig.
Besonders ausgeprägt ist das Personaldefizit auf Kindernormalstationen: Im 4. Quartal 2024 fehlten hier 11,70 Prozent der Soll-Stellen, während auf Kinder-Intensivstationen sogar ein Überschuss von +11,81 Prozent gemeldet wurde. Dieser Befund weist auf strukturelle Unterschiede in der Besetzungspraxis hin.
WiWePP: Weiterentwicklung verzögert sich
Parallel zur Datenerhebung läuft das Projekt WiWePP (Wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung in der Pflege) gemäß § 137l SGB V, das von KPMG durchgeführt wird. Gesetzlich war ein Abschlussbericht bis zum 31. Dezember 2024 vorgesehen. Wegen einer notwendigen Neuvergabe und Projektverlängerung konnte dieser Zeitplan nicht eingehalten werden. Die Ergebnisse der ersten Phase — die analytische Weiterentwicklung zur sogenannten (Kinder-)PPR 2.X — wurden dem Bundesministerium für Gesundheit erst im März 2026 vorgestellt. Eine Erprobungsphase ist noch vorgesehen. Ob und wann die Verordnung auf Basis der WiWePP-Ergebnisse angepasst wird, lässt die Bundesregierung offen.
Auf die Frage, ob ein verbindlicher Mindest-Erfüllungsgrad gemäß § 137k Absatz 5 SGB V eingeführt werden soll, verweist die Bundesregierung auf die noch ausstehende valide Datenlage. Konkrete steuerungspolitische Konsequenzen aus den vorliegenden Quartalsdaten wurden bisher nicht eingeleitet. Zur Weiterentwicklung des Pflegebudgets in Krankenhäusern verweist die Bundesregierung auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet. Die Frage der Refinanzierung von Pflegepersonalkosten ist damit noch ungeklärt.
Ausblick: Intensivstationen und Notaufnahmen
Für Erwachsenen-Intensivstationen wurde das Personalbemessungsinstrument INPULS erprobt; der Abschlussbericht wurde im November 2024 veröffentlicht. Eine Einführung durch Anpassung der PPBV wird derzeit fachlich geprüft, ein konkreter Zeitplan existiert nicht. Für Notaufnahmen gibt es nach einem 2024 beauftragten Rechercheauftrag ebenfalls noch keine konkreten Zeitpläne zur Einführung eines Personalbemessungsinstruments. Auch für weitere Berufsgruppen im Krankenhaus — etwa OP- oder Funktionsbereiche — hat eine gemäß § 137n SGB V einzurichtende Kommission der Selbstverwaltungspartner erst noch zu prüfen, ob Bedarf besteht.
Die Drucksache 21/6520 ist eine Antwort auf die Kleine Anfrage 21/5981 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und wurde am 15. Juni 2026 vom Bundesministerium für Gesundheit übermittelt. Die vollständigen Ländertabellen (Anlagen 1 und 2) sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Weiterlesen:
- Diese Woche im Bundestag – KW26/2026
- Herstellerverantwortung für Kläranlagenfinanzierung
- Freie Therapiewahl verteidigen
Direkt betroffen sind Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern, die einen gesetzlichen Anspruch auf bedarfsgerechte Pflege haben, sowie Pflegefachpersonen, deren Arbeitsbedingungen durch die Regelung verbessert werden sollen. Besonders ausgeprägt ist das Personaldefizit in ostdeutschen Bundesländern wie Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sowie in Kinderstation-Bereichen auf Normalstationen (−11,70 % im Q4/2024).
Die Bundesregierung beantwortet die Mehrzahl der Fragen, weicht jedoch bei Fragen zu konkreten Steuerungsmaßnahmen (Fragen 5 und 6) sowie zum Zeitplan für verbindliche Erfüllungsgrade (Frage 14) mit dem Verweis auf fehlende valide Datenlage aus. Fragen zu einem verbindlichen Mindest-Erfüllungsgrad und zur Weiterentwicklung des Pflegebudgets werden auf zukünftige Entscheidungen nach Projektabschluss vertagt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 15.06.2026) Grüne hinterfragen Pflegereform: Droht PPR 2.0 zu scheitern? →
- PPR 2.0 / PPBV
- Die Pflegepersonal-Regelung 2.0 ist das Bemessungsinstrument für den Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus. Die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) macht ihre Anwendung seit Juli 2024 verbindlich.
- VZÄ (Vollzeitäquivalente)
- Vollzeitäquivalente sind eine statistische Größe, die Teilzeit- und Vollzeitstellen auf eine einheitliche Basis umrechnet. Ein VZÄ entspricht einer vollen Stelle.
- InEK
- Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ist die Stelle, an die Krankenhäuser ihre Personaldaten melden. Es bereitet diese Daten für den Gesetzgeber auf.
Was ist die PPR 2.0?
Die Pflegepersonal-Regelung 2.0 ist ein Instrument zur Berechnung des Mindestpersonalbedarfs in der Krankenhausversorgung. Sie ist seit Juli 2024 verbindlich durch die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) eingeführt.
Wie groß ist das Pflegepersonaldefizit in Deutschland?
Laut InEK-Daten fehlten im 4. Quartal 2024 bundesweit rund 46.056 Vollzeitstellen (−8,96 %). Im 2. Quartal 2025 sank das gemeldete Defizit auf rund 14.849 Stellen (−2,89 %), wobei die Daten noch nicht endgültig validiert sind.
Was ist das WiWePP-Projekt?
WiWePP (Wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung in der Pflege) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Forschungsprojekt gemäß § 137l SGB V. Es soll die PPR 2.0 wissenschaftlich weiterentwickeln. Der eigentlich bis Dezember 2024 vorgesehene Abschlussbericht verzögerte sich; Ergebnisse der ersten Phase wurden dem BMG im März 2026 vorgestellt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6520 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































