- Pflegebevollmächtigte hat 10,5 Planstellen und rund 75.600 Euro Externe beauftragt
- 15 Gesetzesvorhaben begleitet, darunter Pflegeneuordnungsgesetz
- Kein Jahresbericht an Bundestag, keine Evaluation der Tätigkeit vorgesehen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7279 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Posten der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege existiert seit mehreren Legislaturperioden und ist im Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. Mit Stand Juli 2025 verzeichnet die Bundesregierung insgesamt 27 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte — Anfang 2024 waren es noch 45. Die Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6624) zielte darauf ab, den konkreten Mehrwert des Amtes gegenüber bestehenden Ministeriumszuständigkeiten zu überprüfen und Ressourceneinsatz sowie Zielerreichung transparent nachzuvollziehen. Die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit datiert vom 21. Juli 2026.
- 10,5 Soll-Planstellen — davon 9,15 tatsächlich besetzt (Stichtag 1. Januar 2026), Abweichung durch Teilzeit
- 75.647 Euro — Gesamtausgaben für externe Dienstleister (Veranstaltungen, IT, Öffentlichkeitsarbeit u.a.)
- 5 Dienstreisen — ausschließlich innerhalb Deutschlands, Gesamtkosten 2.656,01 Euro
- 15 Gesetzesvorhaben — an denen die Pflegebevollmächtigte im ersten Legislaturjahr beteiligt war
- 0 Berichte — an den Deutschen Bundestag im ersten Legislaturjahr erstattet
Im Detail
Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele; das Wirken der Beauftragten orientiert sich an deren allgemeinen Aufgaben, die u. a. darin liegen, Themen sichtbar zu machen, diplomatische Wirkung zu entfalten und Unterstützung für spezifische Zielgruppen zu organisieren.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7279, Seite 7
Wie arbeitet die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, was kostet das Amt, und welchen messbaren Nutzen bringt es? Diese Fragen hat die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6624 gestellt. Die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. Juli 2026 (BT-Drs. 21/7279) liefert konkrete Zahlen — und verweigert bei Detailfragen zu Terminen die vollständige Auskunft.
Personal und Kosten der Pflegebevollmächtigten
Zum Stichtag 1. Januar 2026 stehen der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege insgesamt 10,5 Soll-Planstellen zur Verfügung, davon sind 9,15 Stellen tatsächlich besetzt. Das Bundesministerium für Gesundheit wendet das sogenannte Topfwirtschaft-Prinzip an: Dienstposten werden nach Laufbahngruppen (Höherer Dienst, Gehobener Dienst, Mittlerer Dienst) gebündelt und nicht einzelnen Personen zugewiesen. Für externe Dienstleistungen gibt die Bundesregierung Ausgaben von insgesamt rund 75.600 Euro an. Den größten Posten bilden Veranstaltungskosten mit 42.177,57 Euro, gefolgt von IT-Dienstleistungen mit 15.431,83 Euro und Technikausstattung für die Öffentlichkeitsarbeit mit 8.151,95 Euro. Kleinere Beträge entfallen auf Fotografie, Videoproduktion, Werbematerial, Musik, Sanitätsdienst und Weihnachtskarten.
Fünf Dienstreisen, alle im Inland
Im ersten Legislaturjahr hat die Pflegebevollmächtigte fünf Dienstreisen unternommen — ausnahmslos innerhalb Deutschlands. Die Reisen führten nach Kiel und Hamburg (Besuch von Universitätsklinikum und Marienkrankenhaus, Oktober 2025), nach Mülheim und Köln (Besuche von Pflegeeinrichtungen, Januar 2026), nach Hannover (Fachmesse Pro Care, Februar 2026), nach Essen (Altenpflegemesse, April 2026) sowie nach Herrsching (Runder Tisch Patienten- und Pflegeangelegenheiten, Mai 2026). Die Gesamtkosten aller fünf Reisen belaufen sich auf 2.656,01 Euro. Dienstreisen außerhalb Deutschlands sowie Besuche internationaler Konferenzen fanden laut Bundesregierung nicht statt.
15 Gesetzesvorhaben begleitet
Inhaltlich war die Pflegebevollmächtigte an 15 Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Darunter befinden sich das Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sowie das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Gesetze zur Pflegefachassistenzausbildung, zu Pflegepersonaluntergrenzen und zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen werden aufgezählt. Zudem war die Bevollmächtigte Mitglied der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe dienen als Grundlage für den derzeit in Erarbeitung befindlichen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes.
Was gilt aktuell bei der parlamentarischen Kontrolle?
Beauftragte und Bevollmächtigte der Bundesregierung werden durch Kabinettbeschluss bestellt. Eine gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Berichterstattung an den Bundestag oder eine externe Evaluation gibt es laut Bundesregierung nicht. Im ersten Legislaturjahr hat die Pflegebevollmächtigte dem Deutschen Bundestag weder schriftliche noch mündliche Berichte erstattet. Transparenz stellt sie nach eigenen Angaben über ihre Internetseite, einen Instagram-Kanal und einen YouTube-Kanal her. Auf die Frage, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit bewertet, antwortet die Bundesregierung: Sie bewertet die Arbeit der Beauftragten nicht nach allgemeinen Kriterien und formuliert auch keine Jahresziele.
Termindetails bleiben unbeantwortet
Vier der 19 Fragen — zu Treffen mit Bundesministerien, Verbänden, Landesregierungen und internationalen Organisationen — beantwortet die Bundesregierung nicht inhaltlich. Sie begründet dies damit, dass keine Pflicht bestehe, diese Angaben zu dokumentieren, und eine vollständige manuelle Auswertung von Kalendereinträgen und Aktenbeständen nicht zumutbar sei. Die Bundesregierung zitiert dabei das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 67, 100, 140): Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Öffentliche Termine mit Social-Media-Begleitung verweist die Bundesregierung auf die Öffentlichkeitsarbeit der Bevollmächtigten selbst.
Jährlich erstellt der Stab einen Bericht an die Gesundheitsministerkonferenz der Länder — dieser wird jedoch nicht veröffentlicht. Das Amt der Pflegebevollmächtigten steht im Kontext einer breiteren Debatte über Zahl und Nutzen von Regierungsbeauftragten: Waren es Anfang 2024 noch 45 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte, zählt die aktuelle Liste mit Stand Juli 2025 laut Bundesregierung nur noch 27. Hintergründe zur Entwicklung der Beauftragtenstruktur beleuchtet auch der Beitrag zu aktuellen Drucksachen im Bundestag.
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Mittelbar betroffen sind rund 5 Millionen Pflegebedürftige sowie deren Angehörige und die rund 1,7 Millionen Beschäftigten in der Pflege. Die Bevollmächtigte koordiniert Reformen der Pflegeversicherung und begleitet Gesetzesvorhaben, die Arbeitsbedingungen, Ausbildung und Finanzierung in der Pflege regeln. Direkt betroffen von der parlamentarischen Kontrollaktivität sind das Bundesgesundheitsministerium und der Stab der Bevollmächtigten.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zu sämtlichen Treffen mit Ministerien, Verbänden, Landesregierungen und internationalen Organisationen (Fragen 3–6) nicht inhaltlich, sondern verweist auf fehlende Dokumentationspflichten und unverhältnismäßigen Aufwand. Alle übrigen Fragen werden — teilweise knapp — beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Pflegebeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1 →
- Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege
- Ein durch Kabinettbeschluss bestelltes Amt, das Pflegethemen ressortübergreifend koordiniert und die Bundesregierung gegenüber Verbänden, Ländern und internationalen Organisationen vertritt.
- Topfwirtschaft
- Im Bundesministerium für Gesundheit werden Dienstposten gebündelt verwaltet, sodass keine Zuordnung einzelner Stellen zu Personen erfolgt, sondern nach Laufbahngruppen ausgewiesen wird.
- GAP-Projekt
- Das Projekt 'Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege' unterstützt seit 2021 Pflegeeinrichtungen dabei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte zu verbessern.
Wie viele Stellen hat die Pflegebevollmächtigte?
Zum Stichtag 1. Januar 2026 stehen 10,5 Soll-Planstellen zur Verfügung, besetzt sind 9,15 Ist-Planstellen. Die Abweichung erklärt sich durch Teilzeitanteile.
Welche Gesetzesvorhaben hat die Bevollmächtigte begleitet?
Laut Drucksache war sie an 15 Gesetzgebungsverfahren beteiligt, darunter das Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege.
Hat die Pflegebevollmächtigte dem Bundestag Bericht erstattet?
Nein. Laut Antwort der Bundesregierung hat die Bevollmächtigte dem Deutschen Bundestag im ersten Jahr der Legislaturperiode keine Berichte erstattet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7279 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































