- 58 GBA-Ermittlungsverfahren wegen Spionage und Sabotage seit Juli 2021
- 53 der 58 Verfahren weisen direkten Bezug zu fremden Staaten auf
- Russland wirbt Low-Level-Agenten über Telegram für Sabotageaktionen an
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7436 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Hybride Bedrohungen durch fremde Staaten haben in Deutschland und Europa seit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 deutlich zugenommen. Der jährliche Verfassungsschutzbericht dokumentiert Spionage, Sabotage und Desinformationskampagnen als wachsende Gefahr. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist für die Strafverfolgung im Bereich der Staatssicherheitsdelikte auf Bundesebene zuständig. Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum ab Juli 2021 bis Juli 2026.
- 58 Ermittlungsverfahren — GBA-Verfahren wegen Spionage, Sabotage und verwandter Delikte zwischen Juli 2021 und Juli 2026.
- 53 von 58 Verfahren — haben einen Bezug zu fremden Staaten (Tatvorwurf nach § 99 StGB).
- 30 Festnahmen — in den Jahren 2021 bis Juli 2026 im Zuständigkeitsbereich des GBA.
- 19 Anklagen — durch den GBA im selben Zeitraum wegen einschlägiger Delikte.
- 5 BfV-Sicherheitshinweise — an die Wirtschaft mit Bezug zur Sicherheits- und Verteidigungsindustrie seit Juli 2021.
Im Detail
Die russischen Nachrichten- und Sicherheitsdienste greifen für die Umsetzung von Sabotageaktionen häufig auf niedrigschwellig rekrutierte Low-Level-Agenten zurück, die im Auftrag russischer Stellen auch Spionage- und Propagandaaktivitäten ausführen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7436, Antwort zu Frage 13
Spionage und Sabotage fremder Staaten gegen Deutschland haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) leitete zwischen Juli 2021 und Juli 2026 insgesamt 58 Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Sabotage, Sabotagevorbereitung oder sicherheitsgefährdender Nachrichtendiensttätigkeit ein. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7436, Antwort vom 30. Juli 2026).
53 dieser 58 Verfahren wurden wegen Tatvorwürfen nach § 99 des Strafgesetzbuches — geheimdienstliche Agententätigkeit — geführt und haben damit einen direkten Bezug zu fremden Staaten. Besonders auffällig: Allein von Januar bis Juli 2026 leitete der GBA bereits elf neue Verfahren ein — mehr als in jedem vollständigen Einzeljahr zwischen 2021 und 2023.
Russland und Iran als Hauptakteure bei Spionage und Sabotage
Laut Bundesregierung greifen russische Nachrichten- und Sicherheitsdienste für Sabotageaktionen häufig auf sogenannte Low-Level-Agenten zurück: Personen, die über soziale Medien oder Messenger-Dienste angeworben werden und aus finanziellen oder ideologischen Motiven handeln. Besonders der Messenger Telegram wird dabei genutzt. Iran setzt verstärkt auf Proxy-Strukturen und kriminelle Einzelpersonen, um Ausspähungsaktivitäten durchzuführen und staatsterroristische Anschläge vorzubereiten.
Bei den 30 Festnahmen und 19 Anklagen im genannten Zeitraum handelt es sich ausschließlich um Verfahren im Zuständigkeitsbereich des GBA. Verfahren, die in Länderzuständigkeit fallen, werden von der Bundesregierung nicht erfasst — die tatsächliche Gesamtzahl dürfte daher deutlich höher liegen.
Desinformation: Doppelgänger- und Matrjoschka-Kampagne bekannt
Auch im Bereich der Einflussoperationen liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse vor. Mindestens zwei Kampagnen — die sogenannte Doppelgänger-Kampagne und die Matrjoschka-Kampagne — nutzen gefälschte Webseiten und nachgeahmte Medienauftritte, um Journalisten und Medienhäuser in Deutschland zu diskreditieren. Deutsche Rüstungsunternehmen und staatliche Rüstungsinvestitionen werden laut Bundesregierung regelmäßig von Akteuren aufgegriffen, die Informationsmanipulation betreiben.
Was gilt aktuell beim Schutz betroffener Unternehmen?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nach § 16 BVerfSchG den gesetzlichen Auftrag, Unternehmen — insbesondere der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie — zu beraten und zu sensibilisieren. Seit Juli 2021 wurden fünf Sicherheitshinweise für die Wirtschaft mit Bezug zu dieser Branche veröffentlicht, zuletzt im Juli 2025 zum Thema Konflikte im Nahen Osten. Das BSI gründete 2025 einen Expertenkreis Informationssicherheit in der Rüstung im Rahmen der Allianz für Cybersicherheit. Unternehmen können Verdachtsfälle vertraulich an wi***************@******nd.de melden; für Betroffene transnationaler Repression unterhält das BfV einen eigenen Hinweiskanal.
Die Bundesregierung hält die bestehenden Meldewege nach eigener Einschätzung für ausreichend übersichtlich — auch für mittelständische Unternehmen. Sie überprüft die Strukturen nach eigenen Angaben fortlaufend und passt sie bei Bedarf an. Einen vergleichbaren Überblick zur hybriden Sicherheitslage bietet auch der jährliche Verfassungsschutzbericht.
Spionageabwehr: Viele Fragen bleiben geheim
Zu einem erheblichen Teil der 25 gestellten Fragen hat die Bundesregierung die Auskunft vollständig verweigert — darunter zu konkreten Sabotage- und Spionagevorfällen der vergangenen fünf Jahre, zur Anzahl betroffener Rüstungsunternehmen und zur Frage, ob fremde Geheimdienste in Deutschland Tötungsoperationen gegen Industrievertreter geplant haben. Die Begründung: Eine Offenlegung könnte fremden Diensten Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Kapazitäten der deutschen Nachrichtendienste ermöglichen und damit deren Funktionsfähigkeit gefährden. Auch eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Bundestages lehnte die Bundesregierung in diesen Fällen ab. Wie solche Abwägungen zwischen parlamentarischem Informationsrecht und Staatswohlerwägungen rechtlich verlaufen, erläutert der Beitrag zur Unterrichtungspflicht.
Der Informationsaustausch zwischen Bund, Ländern, Unternehmen und Einzelpersonen erfolgt laut Bundesregierung über Plattformen wie das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr Hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) und das Nationale Cyberabwehrzentrum. Angesichts der anhaltend hohen Bedrohungslage — auch im Kontext der deutschen Ukraine-Hilfen und der deutschen Weltraumsicherheitsstrategie — bleibt die Spionageabwehr ein dauerhaft relevantes Politikfeld.
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- CSD-Anschlag Berlin 2026: 51 Fragen zum Versagen der Sicherheitsbehörden
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Betroffen sind Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, Betreiber Kritischer Infrastrukturen (Energie, Logistik, Telekommunikation), Journalisten, Wissenschaftler sowie Mitarbeiter von NGOs und politischen Stiftungen. Auch Führungskräfte der Wirtschaft und exponierte Einzelpersonen stehen laut Bundesregierung im Fokus ausländischer Nachrichtendienste.
Die Bundesregierung hat mehrere zentrale Fragen — darunter konkrete Vorfallslisten, die Anzahl betroffener Rüstungsunternehmen und Angaben zu geplanten Tötungsoperationen — vollständig unter Verweis auf Staatswohlgründe verweigert, auch in eingestufter Form. Zu anderen Fragen wurden teils allgemeine Antworten ohne Fallzahlen gegeben.
Berlin, 23. Juli 2026. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Organstreitverfahren zum Gebäudeenergiegesetz (2 BvE 4/23), an dem mehrere Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion beteiligt waren, erklären Marc Bernhard, Baupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, und Malte Kaufmann, Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Energie: „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Spionage und Sabotage: 25 Fragen zur Bedrohungslage in Deutschland →
- Low-Level-Agent
- Eine Person, die von einem fremden Nachrichtendienst für einfache Aufgaben wie Sachbeschädigung oder Auskundschaftung angeworben wird — meist über Messenger-Dienste und gegen Bezahlung.
- Hybride Bedrohung
- Kombination aus militärischen und nichtmilitärischen Mitteln (z. B. Cyberangriffe, Desinformation, Sabotage), mit denen staatliche oder staatlich gelenkte Akteure einen anderen Staat destabilisieren.
- Generalbundesanwalt (GBA)
- Oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes, zuständig u. a. für Terrorismus, Spionage und Staatsschutzdelikte von erheblicher Bedeutung.
Wie viele Spionageverfahren gab es beim Generalbundesanwalt?
Zwischen Juli 2021 und Juli 2026 leitete der GBA insgesamt 58 Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Sabotage oder verwandter Delikte ein. 53 davon wiesen einen Bezug zu fremden Staaten auf.
Welche Länder stehen hinter den Angriffen?
Laut Drucksache sind insbesondere russische Nachrichten- und Sicherheitsdienste aktiv. Iran nutzt verstärkt Proxy-Strukturen und kriminelle Einzelpersonen für Ausspähung und staatsterroristische Anschläge.
Wie werden Agenten in Deutschland angeworben?
Fremde Nachrichtendienste nutzen vor allem verschlüsselte Messenger-Dienste, besonders Telegram, zur Anwerbung sogenannter Low-Level-Agenten. Diese handeln meist aus finanziellen oder ideologischen Gründen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7436 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































