- Brutto-Grundfläche des Terminals wächst von 5.100 auf 6.400 m²
- Bis zu 746 Fahrzeugbewegungen täglich rund um das Flughafenterminal geplant
- Gesamtkosten für Bau und Betrieb bislang nicht öffentlich dargelegt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6610 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am Flughafen München läuft seit geraumer Zeit ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Bundespolizei-Sonderbaus, der als Rückführungsterminal dienen soll. Vorhabenträgerin ist die Flughafen München GmbH (FMG), die das Gebäude nach Vorgaben der Bundespolizei im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichten soll. Das Projekt steht im Zusammenhang mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die neue Strukturen für Rückführungen vorsieht. Die Stadt Freising hat sich laut den Fragestellern gegen eine Ausweitung des Vorhabens über das Flughafengebiet hinaus ausgesprochen.
- 6.400 m² — geplante Brutto-Grundfläche des Terminals nach der zuletzt geänderten Planung (ursprünglich: 5.100 m²).
- 746 Fahrzeugbewegungen/Tag — aktuelle Prognose laut Planunterlagen der Flughafen München GmbH (ursprünglich: ca. 100).
- 45 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Kosten, Kapazitäten und menschenrechtlichen Standards.
- 21 Tage — gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung ab Einreichung der Anfrage am 23. Juni 2026.
Im Detail
Weder die bisher angefallenen Kosten noch die zu erwartenden Gesamt- und Folgekosten sowie deren Verteilung zwischen Bund, Ländern und weiteren Beteiligten sind bislang nachvollziehbar dargelegt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6610
Am Franz-Josef-Strauß Flughafen München plant die Bundesregierung den Neubau eines Rückführungsterminals für die Bundespolizei. Die Brutto-Grundfläche des Projekts ist zuletzt von ursprünglich rund 5.100 m² auf etwa 6.400 m² angewachsen — ein Zuwachs von rund 25 Prozent. Gleichzeitig stieg die Prognose für Fahrzeugbewegungen von ursprünglich etwa 100 auf bis zu 746 Fahrten pro Tag. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6610, eingereicht am 8. Juni 2026 und veröffentlicht am 23. Juni 2026, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung insgesamt 45 Fragen zu Dimensionierung, Kosten und menschenrechtlichen Standards des Vorhabens.
Rückführungsterminal München: Was ist geplant?
Vorhabenträgerin ist die Flughafen München GmbH (FMG), die das Terminal nach Vorgaben der Bundespolizei im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichten soll. Das Projekt befindet sich in einem laufenden Planfeststellungsverfahren. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das neue Anforderungen an nationale Rückführungsinfrastruktur stellt. Die Planunterlagen der Flughafen München GmbH sprechen dabei von einer „signifikanten Steigerung“ der täglichen Rückführungskapazitäten.
Kostentransparenz und Finanzierung unklar
Ein zentrales Anliegen der Anfrage betrifft die Finanzierungsstruktur des Rückführungsterminals. Laut den Fragestellern sind weder die bisher angefallenen Kosten noch die zu erwartenden Gesamt- und Folgekosten sowie deren Verteilung zwischen Bund, Freistaat Bayern und der Flughafen München GmbH bislang nachvollziehbar dargelegt worden. Die Abgeordneten fragen deshalb unter anderem, welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Vorfeld durchgeführt wurden, welche Szenarien mit sinkenden Rückführungszahlen berücksichtigt wurden und über welchen Zeitraum die Nutzung des Terminals vertraglich vorgesehen ist. Angesichts rückläufiger Asylzahlen — die Grünen verweisen auf aktuelle BAMF-Statistiken — stellen die Fragesteller auch die langfristige Auslastung in Frage.
Menschenrechtliche Standards und Kontrolle
Neben den Kostenfragen richtet sich die Anfrage ausdrücklich auf die menschenrechtliche Ausgestaltung des Terminals. Die Abgeordneten wollen wissen, ob eine unabhängige Abschiebungsbeobachtung vorgesehen ist, welche Räumlichkeiten für Rechtsberatung eingeplant sind und wie die medizinische Versorgung sichergestellt wird. Auch bauliche Vorkehrungen für die Unterbringung Minderjähriger sowie der Zugang zivilgesellschaftlicher Organisationen sind Gegenstand der Anfrage. Für die Fragesteller ist die frühzeitige Einbindung unabhängiger Kontrollinstanzen eine zentrale Voraussetzung für die Legitimation des Vorhabens — zumal ein erheblicher Teil der ausreisepflichtigen Personen über einen Duldungsstatus verfügt, wie Frage 15 der Anfrage unterstreicht.
Kommunaler Widerstand und Verfahrenstransparenz
Die Stadt Freising hat sich nach Angaben der Fragesteller gegen eine Ausweitung des Projekts über das Flughafengebiet hinaus ausgesprochen. Die Grünen fragen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht und wie kommunale Belange im weiteren Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Zudem bemängeln sie fehlende Transparenz bei Sitzungen des Aufsichtsrats der Flughafen München GmbH sowie im Umgang mit Einwendungen. Diese Intransparenz, so die Fragesteller, erschwere eine sachgerechte parlamentarische und öffentliche Kontrolle des Vorhabens erheblich.
Personalplanung und europäische Dimension
Die Anfrage greift auch eine frühere a href=’https://drucksachlich.de/bundestag-24-06-2026-die-wichtigsten-drucksachen/‘>schriftliche Frage des Abgeordneten Leon Eckert auf, der bereits nach der Personalplanung gefragt hatte. Die Bundesregierung hatte dort offenbar signalisiert, kein Mehraufkommen im Personalbestand für das Terminal vorzusehen — obwohl die Kapazitäten deutlich steigen sollen. Zusätzlich fragen die Abgeordneten, ob das Terminal auch für koordinierte Rückführungen im europäischen Kontext genutzt werden soll und wie viel Personal der Freistaat Bayern für den Betrieb bereitstellen wird.
Thematisch fügt sich die Debatte in eine breitere politische Auseinandersetzung über Abschiebungsinfrastruktur ein. Wer sich für den Kontext von Wohnkosten und staatlicher Daseinsvorsorge interessiert, findet in der Debatte um Wohngeld-Kürzungen einen weiteren aktuellen parlamentarischen Strang. Die Forderung nach verbindlicher Bürgerbeteiligung im Baugesetzbuch berührt ähnliche Fragen rund um Planungsverfahren und kommunale Mitsprache. Fragen zur Transparenz staatlicher Projekte stellt auch die Anfrage zur Immobilienlobby.
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Direkt betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Flughafens München, die von bis zu 746 Fahrzeugbewegungen täglich betroffen wären. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, da die Kostenverteilung zwischen Bund und Freistaat Bayern ungeklärt ist. Außerdem betrifft das Vorhaben ausreisepflichtige Personen, darunter nach Angaben der Fragesteller auch solche mit Duldungsstatus sowie Minderjährige.
Die Kleine Anfrage wurde am 23. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 45 Fragen schriftlich zu beantworten — die Frist läuft bis zum 14. Juli 2026. Parallel dazu läuft das Planfeststellungsverfahren für das Bauprojekt selbst weiter.
- Planfeststellungsverfahren
- Förmliches Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte, bei dem Einwendungen Betroffener geprüft und abgewogen werden, bevor eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
- BImA
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — die zentrale Immobilienverwalterin des Bundes, die im vorliegenden Fall als Auftraggeberin für den Neubau fungiert.
- GEAS
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem — das reformierte EU-Regelwerk für Asylverfahren und Rückführungen, das neue Anforderungen an die nationale Abschiebungsinfrastruktur stellt.
Was ist das Rückführungsterminal München?
Es handelt sich um einen geplanten Neubau der Bundespolizei am Franz-Josef-Strauß Flughafen München, der als Infrastruktur für Abschiebungen dienen soll. Vorhabenträgerin ist die Flughafen München GmbH im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Warum ist die Dimensionierung umstritten?
Die Brutto-Grundfläche wurde von ursprünglich 5.100 m² auf 6.400 m² ausgeweitet und die Zahl prognostizierter Fahrzeugbewegungen stieg von 100 auf bis zu 746 pro Tag — trotz zuletzt rückläufiger Asylzahlen.
Wer trägt die Kosten für das Projekt?
Die Finanzierungsstruktur zwischen Bund, Freistaat Bayern und der Flughafen München GmbH ist laut der Anfrage bislang nicht transparent dargelegt. Genau das ist Gegenstand mehrerer der 45 Fragen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6610 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































