- 35.673 Fahrzeuge im Bundesfuhrpark im ersten Referenzzeitraum beschafft
- 38,5-Prozent-Mindestquote sauberer Fahrzeuge laut Bund insgesamt erfüllt
- Detailangaben zu einzelnen Ministerien oder Antriebsarten verweigert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6828 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Richtlinie 2019/1161 (Clean Vehicles Directive) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bei der Fahrzeugbeschaffung einen wachsenden Mindestanteil emissionsarmer Fahrzeuge einzuhalten. In Deutschland wurde sie mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt, das zwei Fünfjahreszeiträume vorsieht. Im ersten Referenzzeitraum (2. August 2021 bis 31. Dezember 2025) galt eine Mindestquote von 38,5 Prozent für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Die EU hat zuletzt ihre Klimaziele verschärft: 55 Prozent weniger Treibhausgase bis 2030, 90 Prozent bis 2040 und Klimaneutralität bis 2050 gegenüber dem Vergleichsjahr 1990.
- 35.673 Fahrzeuge — wurden im ersten Referenzzeitraum (2021–2025) bundesweit gekauft, geleast oder gemietet.
- 38,5 Prozent — gesetzliche Mindestquote für saubere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im ersten Referenzzeitraum.
- 3.123 Vergabebekanntmachungen — wurden im Zeitraum 2. August 2021 bis 31. Dezember 2023 aus der TED-Datenbank extrahiert.
- 1.113 Bekanntmachungen — wurden über das neue eForms-DE-System im Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 erfasst.
- 12 Ladepunkte je Standort — stehen dem Bundesministerium für Verkehr an den Standorten Bonn und Berlin für Dienstkraftfahrzeuge zur Verfügung; das Bundesministerium der Verteidigung verfügt über insgesamt 35 Ladepunkte an seinen Standorten.
Im Detail
Die Bundesverwaltung – unter Berücksichtigung der Beschaffungen des Bundes, die von den Bundesbeteiligungen stammen – erfüllt in ihrer Gesamtheit die Beschaffungsquoten für den ersten Referenzzeitraum i. S. d. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes.
— Bundesregierung, BT-Drs. 21/6828, Antwort auf Fragen 1–3
Bundesbehörden haben im ersten Fünfjahreszeitraum des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes insgesamt 35.673 Fahrzeuge gekauft, geleast oder gemietet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6828) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Juli 2026 hervor. Laut Bundesregierung hat die Bundesverwaltung dabei die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 38,5 Prozent sauberer Fahrzeuge insgesamt eingehalten.
Saubere-Fahrzeuge-Gesetz: Was gilt aktuell?
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber in Deutschland, bei der Beschaffung von Pkw, leichten und schweren Nutzfahrzeugen einen wachsenden Mindestanteil emissionsarmer Modelle einzuplanen. Die Regelung setzt die EU-Richtlinie 2019/1161 (Clean Vehicles Directive) in nationales Recht um. Der erste Referenzzeitraum lief vom 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der zweite Referenzzeitraum, der bis Ende 2030 reicht und höhere Quoten vorsieht. Die Anfrage der Grünen bezog sich ausschließlich auf den ersten Zeitraum sowie auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
Gesamterfüllung bestätigt — Detailangaben fehlen
Die Bundesregierung bestätigt zwar die Gesamterfüllung der Beschaffungsquote, verweigert jedoch eine Aufschlüsselung nach einzelnen Ministerien und Behörden. Stattdessen verweist sie auf öffentlich verfügbare Informationen der Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Auch die Frage, welche Antriebsarten — Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV), Plug-In-Hybride (PHEV) oder Verbrenner — konkret beschafft wurden, beantwortet die Bundesregierung nicht. Sie begründet dies damit, dass eine solche Aufschlüsselung für die Quotenberechnung nicht erforderlich sei.
Mehrere weitere Detailfragen bleiben ohne substanzielle Antwort: Angaben zum elektrischen Fahranteil von PHEVs, zum Kraftstoffverbrauch oder zur Nutzung öffentlicher Ladepunkte verweigert die Bundesregierung mit dem Hinweis, das SaubFahrzeugBeschG sehe dafür keine Monitoring- oder Berichtspflicht vor. Damit bleibt offen, ob die beschafften sauberen Fahrzeuge im Alltag tatsächlich emissionsarm betrieben werden — ein Punkt, der insbesondere bei Plug-In-Hybriden relevant ist, da diese bei überwiegend konventionellem Betrieb kaum Klimanutzen entfalten.
Vergabebekanntmachungen und EU-Bericht
Im Berichtszeitraum wurden aus der europäischen TED-Datenbank insgesamt 3.123 Vergabebekanntmachungen für den Zeitraum August 2021 bis Dezember 2023 extrahiert. Mit Einführung des neuen eForms-DE-Standards Ende 2023 kamen weitere 1.113 Bekanntmachungen für den Zeitraum Januar 2024 bis Dezember 2025 hinzu. Den Umsetzungsbericht zur Clean Vehicles Directive für den ersten Referenzzeitraum hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben fristgerecht am 17. April 2026 an die EU-Kommission übermittelt.
Ladeinfrastruktur im Bundesfuhrpark
Konkrete Angaben zur Ladeinfrastruktur macht die Bundesregierung nur für zwei Ministerien: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) verfügt an seinen Standorten in Bonn und Berlin über jeweils 12 Ladepunkte für Dienstkraftfahrzeuge. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat an seinen Liegenschaften in Bonn und Berlin zusammen 35 Ladepunkte installiert. Angaben zu anderen Bundesbehörden fehlen. Laut Bundesregierung werden Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge der Bundesbehörden im Regelfall an den behördeneigenen Ladepunkten geladen.
Die Antwort verdeutlicht eine strukturelle Lücke im Monitoring: Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz prüft zwar, ob emissionsarme Fahrzeuge beschafft werden — nicht aber, ob sie im Betrieb tatsächlich klimafreundlich genutzt werden. Dieser Aspekt gewinnt angesichts der EU-Klimaziele (55 Prozent weniger Treibhausgase bis 2030, Klimaneutralität bis 2050) politisch an Gewicht. Ob der zweite Referenzzeitraum strengere Berichtspflichten bringen wird, ist aus der Drucksache nicht ersichtlich. Aktuelle Entwicklungen in der Verkehrs- und Klimapolitik sind auch in der Debatte zur Kraftstoffbesteuerung relevant.
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Betroffen sind alle Bundesministerien und Bundesbehörden, die Fahrzeuge beschaffen, sowie mittelbar Steuerzahler, die die Kosten des Bundesfuhrparks tragen. Indirekt betrifft das Gesetz auch Automobilhersteller und Leasinganbieter, die an öffentliche Auftraggeber liefern.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Detailfragen nur ausweichend oder gar nicht: Eine Aufschlüsselung der Beschaffungsquoten nach einzelnen Ministerien und Behörden lehnt sie ab und verweist auf öffentlich verfügbare Informationen der Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung. Angaben zu Antriebsarten, Kraftstoffverbrauch von PHEVs, elektrischem Fahranteil und Ladevorgängen an öffentlichen Punkten verweigert sie mit dem Hinweis, das Gesetz sehe hierfür keine Monitoring- oder Berichtspflichten vor.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Saubere-Fahrzeuge-Gesetz: Quote von 38,5% bei Behörden verfehlt? →
- SaubFahrzeugBeschG
- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz: deutsches Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über saubere Fahrzeuge, das Mindestquoten für emissionsarme Dienstfahrzeuge öffentlicher Auftraggeber festlegt.
- Clean Vehicles Directive (CVD)
- EU-Richtlinie 2019/1161, die öffentliche Auftraggeber in der EU verpflichtet, bei der Fahrzeugbeschaffung einen bestimmten Anteil sauberer Fahrzeuge einzuhalten.
- PHEV
- Plug-In Hybrid Electric Vehicle: Fahrzeug mit Elektro- und Verbrennungsmotor, dessen Batterie extern aufgeladen werden kann.
Was schreibt das Saubere-Fahrzeuge-Gesetz vor?
Behörden müssen bei der Beschaffung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eine Mindestquote von 38,5 Prozent sauberer Fahrzeuge einhalten. Der erste Referenzzeitraum lief vom 2. August 2021 bis 31. Dezember 2025.
Hat der Bund die Klimaquote bei Dienstwagen eingehalten?
Laut Bundesregierung hat die Bundesverwaltung in ihrer Gesamtheit die Mindestquote erfüllt. Angaben zu einzelnen Ministerien oder Behörden werden nicht gemacht.
Wie viele Fahrzeuge hat der Bund im Referenzzeitraum beschafft?
Im ersten Referenzzeitraum wurden bundesweit 35.673 Fahrzeuge gekauft, geleast oder gemietet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6828 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































