BGH prüft Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 28. Juli 2026 mit der Frage auseinandersetzen, wie das sogenannte Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen rechtlich zu bewerten ist. Das Verfahren XI ZR 83/25 könnte grundsätzliche Klarheit in einem Bereich schaffen, der für Millionen von Sparerinnen und Sparern in Deutschland relevant ist.
Hintergrund: Was sind Riester-Bausparverträge?
Riester-Bausparverträge verbinden zwei Elemente: die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente) mit der klassischen Bauspardisziplin. Sparer zahlen regelmäßig ein und erhalten staatliche Zulagen und Steuervorteile. Das sogenannte Jahresentgelt ist eine Gebühr, die Bausparkassen für die Verwaltung und Betreuung dieser Verträge erheben. Die Kernfrage dürfte lauten: Ist die Erhebung oder die Höhe dieser Entgelte mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar?
Rechtlicher Rahmen
Relevant sind hier mehrere Bundesgesetze: das Altersvorsorgegesetz (AltVG) regelt die Förderung und die zulässigen Gebührenstrukturen bei Riester-Produkten. Daneben spielen das Bausparkassengesetz (BausparkG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Rolle, insbesondere die Regelungen zu angemessenen Geschäftsbedingungen und zu Transparenzpflichten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich bereits mehrfach mit Riester-Fragen befasst; eine präzise Drucksachennummer zum aktuellen Verfahren liegt noch nicht vor, da die Verhandlung erst ansteht.
Praktische Bedeutung
Das Urteil könnte Auswirkungen auf Millionen von Vertragsnehmern haben. Sollte der BGH festellen, dass Jahresentgelte unangemessen oder nicht ausreichend transparent kommuniziert wurden, könnte dies zu Rückerstattungsansprüchen führen. Für Verbraucher bedeutet dies möglicherweise die Möglichkeit, zu viel gezahlte Gebühren zurückzufordern. Gleichzeitig würde es Bausparkassen zur Überprüfung ihrer Gebührenmodelle verpflichten.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Je nach Urteilsbegründung könnte der Bundesgesetzgeber aufgefordert sein, die Transparenzvorschriften für Riester-Produkte zu schärfen oder die zulässigen Gebührenstrukturen präziser zu regeln. Das Bundesministerium der Finanzen sowie der Verbraucherschutz könnten Anlass haben, Regelungsanpassungen zu erwägen, um künftig Rechtsklarheit zu gewährleisten.
Die Verhandlung findet am 28. Juli 2026 um 9.00 Uhr im Saal E 101 des BGH statt und ist öffentlich zugänglich.























































